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    BLUETTI EB3A Tragbare Powerstation | 600W 268Wh

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    Umsatzsteuergesetz (UStG)

    (1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

    (2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    2.

    die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    3.

    die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

    4.

    die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

    5.

    (weggefallen);

    6.

    die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

    7.

    a)

    die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

    b)

    die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

    c)

    die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

    d)

    die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

    8.

    a)

    die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

    b)

    die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

    9.

    die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

    10.

    die Beförderungen von Personen

    a)

    im Schienenbahnverkehr,

    b)

    im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

    11.

    die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

    12.

    die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

    13.

    die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

    a)

    vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

    b)

    von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

    aa)

    vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

    bb)

    von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

    cc)

    den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

    14.

    die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

    15.

    die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

    -----

    *)

    § 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

    a)

    die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

    b)

    die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

    (3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

    2.

    den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    3.

    die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    4.

    die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

    Fußnote

    (+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


    • 600 W Wechselrichter mit reiner Sinuswelle (1.200 W Spitzenspannung)
    • 268 Wh Kapazität
    • 430 W max. schnelles Dual-Laden (Solar + AC)
    • LiFePO4-Akku mit über 2.500 Lebenszyklen bis zu 80 % Restkapazität
    • Sechs verschiedene Lademöglichkeiten (Netz/Solar/Auto/Generator/Netz+Solar/Netz+Adapter)
    • 8 verschiedene Ausgänge, die mehrere Geräte gleichzeitig aufladen können
    • Intelligente Steuerung und Überwachung in der BLUETTI App
    • 200 W max. Solareingang
    • Einfach zu tragen / schnelles Aufladen / sicher und zuverlässig / kostengünstig

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    Tragbare Energie für nachhaltiges Leben

    Der BLUETTI EB3A ist energieeffizienter als herkömmliche Generatoren. Es ist so leicht und trägt wesentlich zur Reduzierung der CO2-Emissionen in die Umwelt bei.

    Klein, aber oho!

    EB3A ist zwar recht kompakt, aber Sie können sich bei großen Aufträgen darauf verlassen. Egal, ob es sich um einen kleinen Mixer, einen Mini-Reiskocher oder einen kleinen Kühlschrank handelt, der EB3A ist dank des 600W AC reinen Sinus-Wechselrichters (1200W Überspannung) und einer beeindruckenden Kapazität von 268Wh die richtige Lösung für Sie.

    In 40 Minuten Ladezeit erreicht der Akkustand 80%

    EB3A hat eine Schnellladekapazität von 430 W, die eine 80%ige Ladung ermöglicht, was mehr als genug Zeit für Sie ist, um eine Tasse Kaffee zu trinken oder ein Gespräch zu führen, und Sie so bei Bedarf mit genügend Strom versorgt.

    6 verschiedene Lademöglichkeiten

    Entscheiden Sie sich jederzeit für ein netzunabhängiges Leben, vom Camping mit dem Wohnmobil bis zur Erkundung der Wildnis, ohne Angst vor einem Stromausfall zu haben. Der BLUETTI EB3A kann auf jede erdenkliche Weise aufgeladen werden, egal ob über Wechselstrom, Sonnenkollektoren, Auto, Generator, AC+Solar oder AC+Adapter, sodass Sie unterwegs beruhigt bleiben können.

    Die Sicherheit liegt im Detail

    Erleben Sie mehr Sicherheit mit der LiFePO4-Batterie und dem BMS (Batteriemanagementsystem). Im Vergleich zu herkömmlichen Lithium-Ionen-Zellen hat die LiFePO4-Batterie EB3A aufgrund ihrer bemerkenswerten thermischen und chemischen Stabilität einen natürlichen Vorteil, der sich in einer erhöhten Leistung und einer längeren Lebensdauer (2.500 Ladezyklen bei 80 %) abschneidet. BMS überwacht auch Ihr Gerät jederzeit und schützt es vor jeglichen potenziellen Risiken.

    8 verschiedene Steckdosen für jeden Bedarf

    Die flexible Ladefunktion deckt ein breites Spektrum an Ladeanforderungen ab. Sie müssen sich nicht überstürzen, um eine schnelle Aufladung wegzuschnappen, falls Sie mit Familie oder Freunden unterwegs sind. Der EB3A verfügt über genügend Anschlüsse zum gleichzeitigen Laden, einen konventionellen AC- und DC-Ausgang, 100 W Typ-C, einen Autostecker und sogar ein kabelloses Ladegerät. Es ist für jeden etwas dabei, egal ob Sie zu Hause oder unterwegs sind.

    Bleiben Sie mit der BLUETTI APP in Verbindung

    Die intuitive APP bietet ein wirklich komfortables Erlebnis, das Ihnen einen schnelleren Zugriff auf die EB3A über Bluetooth in einem Umkreis von 10 m ermöglicht und sie rund um die Uhr unter Ihrer Kontrolle hält.

    Damit nie die Energie ausgeht

    Geeignet für verschiedenste Anlässe

    Andere Top-bewertete Produkte

    Spezifikationen

    BATTERIEINFO


    Kapazität:
    268,8 Wh (12 Ah)

    Typ:
    LiFePO4 (Lithiumeisenphosphat)

    Learn More>>


    Lebenszyklen:
    2.500+ Zyklen bis 80 % der ursprünglichen Kapazität

    Haltbarkeit:
    Alle 3-6 Monate auf 80 % aufladen

    Verwaltungssystem:
    MPPT-Controller, BMS usw

    AUSGANG


    Schukosteckdosen:
    1 x 220-240-V-/2,6-A-Steckdosen, insgesamt 600 W

    Wechselrichtertyp:
    1.200 W

    USB-C-Anschluss:
    1 x 100 W max.

    USB-A-Anschluss:
    2 x 5 V/3 A USB-A

    Gleichstromsteckdosen:
    1 x 12 V/10 A (Autosteckdose)
    2 x 12 V/10 A DC 5521 (5,5-mm-Steckdosen)
    *Alle geregelt.

    Kabelloses Ladepad:
    1 x 15 W max.

    EINGANG


    AC-Ladekabel (Standardmodus):
    350 W Max.

    AC-Ladekabel (Turbo-Modus):
    350 W max.

    Solareingang:
    200 W max, VOC 12–28 VDC/ 8,5 A

    Auto-Eingang:
    12/24V vom Zigarettenanzünderanschluss (8,5A Max.)

    Maximale Leistung:
    430 W, mit AC- und Solareingang gleichzeitig

    LADEZEITEN


    AC-Ladekabel (Trubo Mode 350W):
    ≈1 Stunden

    AC-Ladekabel (Standardmodus 268W):
    ≈1,5-2,0 Stunden

    Solar (200W):
    ≈1,8-2,3 Stunden (bei bester Sonneneinstrahlung, idealer Ausrichtung und niedriger Temperatur)

    12V/24V Auto-Steckdose (102W/204W):
    ≈3,1-3,6 oder 1,5-1,8 Stunden

    AC + Solar (430W):
    ≈1,1-1,6 Stunden (bei bester Sonneneinstrahlung, idealer Ausrichtung und niedriger Temperatur)

    Dual AC (430W):
    ≈1,1~1,6 Stunden (mit optionalem BLUETTTI T200S Adapter)

    ALLGEMEINES


    Durchgangsladung:
    Ja

    Gewicht (LxBxT):
    4,6 kg

    Abmessungen (L x B x T):
    10,04 x 7,09 x 7,20 Zoll/25,5 x 18 x 18,3 cm

    Betriebstemperatur:
    -20-40℃

    Lagertemperatur:
    0-40°C

    Zertifizierungen:
    UL-Standard, CEC, DOE, FCC, CA Prop 65

    Garantie:
    24 Monate

    In der Box

    EB3A Tragbar Powerstation Benutzerhandbuch

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    FAQS

    EB3A | Kraftwerk Tutorial

    EB3A | Tutorial zum Aufladen

    EB3A | Steuerung des EB3A über APP

    BLUETTI EB3A Powerstation