Balkonkraftwerk und Einspeisevergütung 2025: Lohnt sich das wirklich?

Balkon-Sonnensystem

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Solaranlage für den Balkon. Es ist leicht anzuschließen und hilft, Stromkosten zu sparen. Viele fragen sich: Gibt es 2025 eine Balkonkraftwerk Einspeisevergütung

In diesem Artikel erklären wir, ob Sie Geld für den eingespeisten Strom bekommen, wie hoch die Vergütung ist und ob sich ein Balkonkraftwerk lohnt. So erfahren Sie schnell und einfach, wie Sie mit Sonnenenergie sparen und gleichzeitig das Klima schützen können.

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1. Einspeisevergütung fürs Balkonkraftwerk

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine finanzielle Vergütung, die Sie erhalten, wenn Sie überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Diese Vergütung soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und macht Balkonkraftwerke nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich interessant.

Gesetzliche Regelungen: EEG 2023/2024 & Änderungen ab 2025

Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt die Einspeisevergütung auch für kleine Anlagen bis 800 Watt also auch für Balkonkraftwerke. 2024 lag die Vergütung bei 8,1 Cent/kWh (Teileinspeisung) und 12,9 Cent/kWh (Volleinspeisung). Ab August 2024 sinken diese Werte um jeweils 0,1 Cent. Für 2025 wird eine weitere Reduzierung um 1 % alle sechs Monate erwartet.

Unterschiede zu klassischen PV-Anlagen

Im Gegensatz zu großen PV-Anlagen, die hauptsächlich für die Einspeisung konzipiert sind, liegt bei Balkonkraftwerken der Fokus auf dem Eigenverbrauch. Die Einspeisung ist möglich, aber durch zusätzliche Anforderungen wie einen Zweirichtungszähler und bürokratische Pflichten oft nur bei höherem Stromüberschuss lohnenswert.

2. Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke aktuell?

Balkonkraftwerke dürfen zwar klein sein, aber auch sie können überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten. Möglich macht das das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Doch wie viel bekommt man 2025 eigentlich für eingespeisten Strom? Die Antwort liefert die aktuelle balkonkraftwerk einspeiseverguetung 2025, die genau regelt, wie hoch die Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde ausfällt.

2.1 Vergütungssätze 2025 im Überblick

Laut EEG 2023 erhalten Solaranlagen bis 10 kWp und damit auch Balkonkraftwerke mit bis zu 800 W eine Einspeisevergütung, die sich halbjährlich reduziert:

Zeitraum

Teileinspeisung (Cent/kWh)

Volleinspeisung (Cent/kWh)

Februar – Juli 2024

8,10

12,90

Ab August 2024

8,00

12,80

Ab Februar 2025 (geschätzt)*

7,92 (–1 %)

12,67 (–1 %)

2.2 Warum liegt der Satz bei Balkonkraftwerken oft bei 8,1 Cent/kWh?

In der Praxis nutzen fast alle Balkonkraftwerk-Besitzer ihren Solarstrom vorrangig selbst das spart Stromkosten (ca. 35–40 Cent/kWh). Nur der nicht direkt verbrauchte Rest wird ins Netz eingespeist. Daher gilt meist der Teileinspeisetarif, aktuell (Stand Juli 2024) bei 8,0 Cent/kWh. Der höhere Volleinspeisetarif (12,8 Cent) lohnt sich erst ab größeren Anlagen oder wenn fast der gesamte Strom eingespeist wird was bei Balkonkraftwerken selten der Fall ist.

2.3 Regionale Unterschiede und Netzbetreiber-Regelungen

Die Vergütungssätze sind bundesweit gleich, da sie gesetzlich geregelt sind. Aber:

  • Jeder Netzbetreiber kann eigene Vorgaben für Anmeldung, Zählertyp und Messgebühren machen.

  • Manche fordern spezielle Zweirichtungszähler (ca. 100 € Installationskosten + 20–40 €/Jahr Betriebskosten).

  • Andere gestatten einfache digitale Zähler mit Rücklaufsperre.

3. Wie erhalte ich Einspeisevergütungen für die Solarstromerzeugung?

Um die Balkonkraftwerk Einspeisevergütung 2025 zu erhalten, reicht es nicht, einfach Strom ins Netz einzuspeisen. Es sind einige rechtliche und technische Schritte notwendig. Nur wer alle Anforderungen erfüllt, kann mit der Vergütung rechnen auch wenn sie vergleichsweise niedrig ausfällt.

3.1 Anmeldung beim Netzbetreiber

Der erste und wichtigste Schritt ist die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber. Das ist verpflichtend, wenn Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen und dafür Geld erhalten möchten. Diese Anmeldung ist getrennt von der Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die ebenfalls erfolgen muss.

So funktioniert die Anmeldung:

  • Suchen Sie den zuständigen Netzbetreiber für Ihre Region (z. B. Westnetz, E.DIS, Netze BW etc.).

  • Nutzen Sie das entsprechende Antragsformular auf dessen Website oder fordern Sie es telefonisch an.

  • Geben Sie an, dass Sie ein Balkonkraftwerk bis 800 Watt betreiben möchten und die Einspeisevergütung anmelden wollen.

  • Der Netzbetreiber prüft die Netzverträglichkeit und den vorhandenen Stromzähler.

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3.2 Welcher Stromzähler ist erforderlich?

Damit Sie den eingespeisten Strom korrekt erfassen und abrechnen können, muss ein geeigneter Zähler installiert sein. In den meisten Fällen ist ein Zweirichtungszähler erforderlich.

Geeignete Zählertypen:

  • Zweirichtungszähler: Erfasst sowohl den Strombezug als auch die Einspeisung getrennt.

  • Moderne digitale Zähler mit Rücklaufsperre reichen nur bei reinem Eigenverbrauch nicht für eine Vergütung.

  • Die Installation erfolgt durch den Netzbetreiber, meist gegen eine einmalige Installationsgebühr (100–200 €) plus jährliche Betriebskosten (ca. 20–40 €).

3.3 Dokumentationspflichten & Fristen das sollten Sie wissen

Wer eine Einspeisevergütung möchte, muss auch dokumentieren können, wie viel Strom eingespeist wird und ob alle Vorgaben eingehalten wurden. Dazu gehören unter anderem:

  • Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – gesetzlich vorgeschrieben für jede PV-Anlage, auch für Balkonkraftwerke.

  • Anmeldung beim Finanzamt: Einnahmen aus Einspeisevergütungen können steuerpflichtig sein nutzen Sie ggf. die Kleinunternehmerregelung.

  • Nachweise zur Inbetriebnahme wie Kaufbeleg oder Installationsdatum.

  • Fristgerechte Meldungen der eingespeisten Strommengen je nach Netzbetreiber jährlich oder quartalsweise.

4. Lohnt sich die Einspeisevergütung bei Balkonkraftwerken überhaupt?

Da die Einspeisevergütung bei Balkonkraftwerken oft nur geringe Einnahmen bringt, lohnt es sich umso mehr, den Eigenverbrauch zu maximieren. Genau hier bietet das neue BLUETTI Balkonkraftwerk-System der 2. Generation. eine durchdachte und effiziente Lösung für Privathaushalte.

Das macht das BLUETTI-System zur idealen Ergänzung für Ihr Zuhause:

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    Verfolgen Sie Ihren Stromverbrauch, die Solarproduktion und Ihre monatlichen Einsparungen in Echtzeit alles per Smartphone.

  • Flexibel erweiterbar und kompatibel
    Funktioniert mit allen BLUETTI-Erweiterungsbatterien sowie gängigen Mikro-Wechselrichtern.

  • Wetterfest und leistungsstark
     Auch bei Minusgraden oder Regen bleibt das System stabil und effizient.

  • Steuervorteil beim Kauf
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Mit einem solchen System setzen Sie nicht nur auf moderne Technologie, sondern auf langfristige Einsparungen, Unabhängigkeit und mehr Nachhaltigkeit im Alltag  auch ohne Einspeisevergütung.

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Fazit

Die Balkonkraftwerk Einspeisevergütung 2025 liegt bei etwa 8,0 Cent pro Kilowattstunde und bringt nur geringe Einnahmen. Durch Anmeldung und Anforderungen wie einen Zweirichtungszähler entstehen zusätzliche Kosten. Daher lohnt sich die Einspeisung meist nicht. 

Wer dennoch die Balkonkraftwerk Einspeisevergütung anmelden möchte, sollte alle Vorgaben genau prüfen. Für eine einfache, effektive Lösung empfehlen wir BLUETTI. Die Geräte sind leicht zu installieren, leistungsstark und helfen, langfristig Stromkosten zu senken ideal für nachhaltige Eigenversorgung ohne bürokratischen Aufwand.

 

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