BLUETTI Elite 320 Tragbare Powerstation | 1.800W 3.200Wh
1 / 7

BLUETTI Elite 320 Tragbare Powerstation | 1.800W 3.200Wh

1.759,00 €
1.759,00 €

0 0
Tage
:
0 0
Stunden
:
0 0
Minuten
:
0 0
Sekunden

Sie können 19 % beim Kauf Ihrer eigenen Plug-in-Solaranlage sparen.

Ihre Bestellung wird versendet, nachdem wir Ihre kostenlose Steuererklärung erhalten haben.

Lernen sie mehr

Sie bestätigen hiermit, dass Sie die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie (0 %) Lieferung.

Lernen sie mehr
Inkl. MwSt.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • Optimal dimensionierter Solargenerator: 3.200 Wh Kapazität – geeignet für Outdoor-Anwendungen und als Notstromlösung für zu Hause.
  • Power für den ganzen Tag: Zuverlässige Energie für 1- bis 2-tägige Ausflüge.
  • Versorgen Sie Ihre wichtigsten Geräte: 1.800 W Nennleistung / 2.700 W Spitzenleistung versorgen Kühlschränke, Router und kleinere Haushaltsgeräte problemlos mit Strom.
  • Bis zu 9 Geräte gleichzeitig laden: Mehrere Geräte gleichzeitig laden – kein Umstecken erforderlich.
  • 0–80 % in 1 Stunde (2.440 W): Duales Laden über Netzstrom und Solarenergie ermöglicht schnelles Aufladen.
  • Flexibles Aufladen: Anschluss an Solarpaneele, Steckdosen oder Ihr Auto. Strom, wo immer Sie ihn brauchen.
  • Ständige Notstromversorgung für zu Hause: Die 10-ms-USV hält Geräte unterbrechungsfrei in Betrieb.
  • Kontrollieren Sie Ihre Einstellungen: Überwachen, verwalten und anpassen über die App.

Verdienen BLUETTI BUCKS (im Wert von ca. € )für dieses Produkt!

Kostenloser
lokaler Versand

Fünfjährige stressfreie
Garantie

Lebenslanger
Kundensupport

Warum Elite 320 wählen?

Hohe Kapazität, leicht zu transportieren

Leicht zu rollen, anzuheben und zu transportieren. Der Elite 320 bietet 3.200 Wh ausgewogene Leistung für Ausflüge abseits des Stromnetzes, mehrtägige Campingausflüge und als Notstromversorgung im Alltag – ganz ohne schweres Heben oder komplizierte Einrichtung.

Länger halten, weniger Sorgen

Ein Powerstation. Zuverlässige Energie, wo auch immer das Leben dich hinführt.

Vom Wohnzimmer hinaus in die freie Natur

  • Outdoor
  •  Arbeiten ohne Stromnetz
  •  Heim-Backup
  •  Musikfestival

Schnelles, flexibles Laden für ununterbrochene Leistung

Laden Sie den Elite 320 ganz nach Ihren Wünschen. 80 % in nur 1,4 Stunden mit 2.000 W Wechselstrom + Solarenergie oder 2 Stunden mit 1.440 W Wechselstrom allein. Vollständige Aufladung in 5 Stunden mit bis zu 1.000 W Solareingangsleistung.

Unterbrechungsfreie Stromversorgung bei Stromausfällen

In nur 10 ms schaltet das Elite 320 so schnell auf Batterie-Notstromversorgung um, dass Ihr WLAN, Ihr Kühlschrank und Ihre Überwachungskameras weiterlaufen, als wäre der Strom nie ausgefallen. Genießen Sie einen unterbrechungsfreien Betrieb, sorgen Sie für die Sicherheit Ihres Zuhauses und setzen Sie Ihren Alltag nahtlos fort.

Intelligente Steuerung, müheloses Leben

Verwalten Sie Ihren Strom ganz nach Ihren Wünschen. Überwachen Sie den Energieverbrauch in Echtzeit, lassen Sie sich benachrichtigen, wenn der Akku fast leer oder voll ist, und wecken Sie das Gerät aus dem Ruhemodus per Fernzugriff auf. Stellen Sie Ein- und Ausschalt-Timer ein, um Zeit zu sparen und Ihren Alltag zu automatisieren.

Technologie, die uns auszeichnet

  • TurboBoost
  • HyperWatt
  • UltraCell
  • PowerArmor

TurboBoost beschleunigt den Ladevorgang erheblich, sodass Geräte viel schneller als mit herkömmlichen Netzteilen von 0 auf 80 % aufgeladen werden können, was Ausfallzeiten minimiert und das Benutzererlebnis verbessert.

HyperWatt liefert eine branchenführende Ausgangsleistung, die sowohl Spitzen- als auch Nennleistung bereitstellt, wodurch sich BLUETTI-Geräte perfekt für die Stromversorgung von Hochleistungsgeräten eignen und unter anspruchsvollen Bedingungen Spitzenleistung gewährleisten.

UltraCell versorgt BLUETTI-Produkte mit LiFePO₄-Batteriezellen in Automobilqualität, die eine 5- bis 10-mal längere Lebensdauer als NMC-Batterien bieten und gleichzeitig Sicherheit, Langlebigkeit und langfristige Zuverlässigkeit für alle unsere Produkte gewährleisten.

Die PowerArmor-Technologie vereint alle wichtigen Sicherheitselemente, von Batterien in Automobilqualität und hochtemperaturbeständigen AMS-Materialien bis hin zu Auslaufschutz und fortschrittlichen BMS/EMS-Algorithmen, und gewährleistet so einen sicheren Betrieb selbst unter härtesten Bedingungen.

Strom für jede Situation

Party im Freien | Wohnmobil & Camping | Baustelle & Werkzeuge Marktstand

Andere populäre Produkte

FAQS

Spezifikation

VORSCHAU


BATTERIE-INFO


Modell:
Elite 320

Akku-Capacity:
3.200 Wh

Akkutyp:
LiFePO₄ (Lithium-Eisenphosphat)

AUSGABE


LiftingPower:
2.700 W

AusgangsPower:
1.800 W

Anschlüsse insgesamt:
9 Anschlüsse

Mehrere Anschlüsse:
2 × AC-Anschlüsse
2 × USB-A (jeweils max. 15 W, insgesamt 30 W
2 × USB-C (max. 140 W)
1 × Zigarettenanzünder-Anschluss (max. 120 W)
2 × DC5521-Anschluss (insgesamt 96 W)

EINGABE


AC-Input:
1.440 W max., 230 V

Solar-Input:
1.000 W max., 12 V–60 V, max. 20 A

Ladeoptionen:
AC/Solar/Auto/Generator/Blei-Säure-Batterie

ALLGEMEINES


Garantie:
5 Jahre

USV-Umschaltzeit:
10 ms

App-Steuerung:
Bluetooth & WLAN

Nettogewicht:
ca. 34 kg/74,96lbs

Abmessungen (Ohne Griff) (L × B × H):
403 × 284 × 460 mm
15,87 × 11,18 × 18,11 in

Abmessungen (Mit Griff) (L × B × H):
403 × 284 × 1.010 mm
15,87 × 11,18 × 39,76 in

Entladetemperatur:
-20 °C bis 40 °C/ -4 °F bis 104 °F

Lagertemperatur:
-10 °C bis 40 °C/14 °F bis 104 °F

IN DER BOX


Customer Reviews

Be the first to write a review
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)