BLUETTI Premium 30 V2 Tragbare Powerstation | 600 W 320 Wh
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BLUETTI Premium 30 V2 Tragbare Powerstation | 600 W 320 Wh

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Inkl. MwSt.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • ≤10 ms Pro-Grade-USV-Backup: Nahtloser Wechsel mit 980 W Bypass-Leistung – perfekter Schutz für empfindliche Geräte bei Stromausfällen.
  • 600 W Nennleistung, 1500 W Spitzenleistung: Zuverlässige Leistung, die wichtige Geräte und Stromspitzen mühelos bewältigt.
  • 140 W PD-Schnellladung: Laden Sie Ihre Laptops, Tablets und Smartphones mit Höchstgeschwindigkeit – jederzeit und überall.
  • 288 Wh Kapazität mit 8 vielseitigen Anschlüssen: Versorgen Sie mehrere Geräte gleichzeitig mit Strom – bleiben Sie überall in Verbindung.
  • UltraCell™-Technologie: Bis zu 50 % weniger Eigenverbrauch und nur 4,5 W im Standby-Modus – entwickelt für ultimative Energieeffizienz.
  • Langlebige LFP-Batterie: Über 3.000 Ladezyklen und eine Lebensdauer von 10 Jahren – für langfristige Sicherheit und Leistung ausgelegt.
  • TurboBoost-Ladefunktion: Laden Sie das Gerät in nur 45 Minuten auf 80 % auf – ohne Ausfallzeiten.
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Fünfjährige stressfreie
Garantie

Lebenslanger
Kundensupport

Weniger tragen, mehr leisten.

Mit mehreren fortschrittlichen Technologien kombiniert das Premium 30 V2 hohe Leistung mit außergewöhnlicher Tragbarkeit.Es ist benutzerfreundlich und eignet sich gut für Einsteiger, ideal für Wochenendaktivitäten, Picknicks, Camping oder Ausflüge. Funktionalität trifft auf Stil – überall dort, wo Sie hingehen, steht Leistung zuverlässig zur Verfügung.

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Konstante Leistung, ununterbrochener Komfort.

Holen Sie sich Energie, egal wie weit Sie vom Netz getrennt sind.

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Sofortige USV, Umschaltung im Handumdrehen.

Mit einer blitzschnellen Reaktionszeit von 10 ms springt die USV ein, bevor Sie es überhaupt bemerken. Sie unterstützt eine Bypass-Leistung von bis zu 980 W, sodass Sie Ihre Geräte betreiben und das Gerät gleichzeitig aufladen können. Ganz gleich, ob Sie an wichtigen Daten arbeiten oder gerade mitten in einer Gaming-Session sind – genießen Sie eine reibungslose, unterbrechungsfreie Stromversorgung, die jede Sekunde schützt.

1.500 W starke Leistung

Die Nennleistung von 600 W reicht völlig aus, um die meisten Kleingeräte gleichzeitig zu betreiben. Aktivieren Sie den Power-Lifting-Modus, um Geräte mit hohem Leistungsbedarf wie Wasserkocher und kleine Backöfen mühelos zu betreiben

Geringerer Eigenverbrauch, längere Laufzeit

Dank unserer UltraCell™-Technologie der nächsten Generation und einem intelligenten Wärmemanagement senkt das Premium 30 V2 den Stromverbrauch des Systems um 50% und reduziert den Standby-Verbrauch auf nur 4,5 W.

600 W „Alltagsleistung“ mit 8 Ausgangsanschlüssen

Der Elite 30 V2 bietet Ihnen 8 Ausgangsanschlüsse und eine zuverlässige Dauerleistung von 600 W – ideal für den gleichzeitigen Betrieb mehrerer kleiner Geräte. Der Elite 30 V2 verfügt außerdem über einen USB-C-Anschluss mit PD 3.1-Protokoll, der eine Leistung von bis zu 140 W liefert – genug, um Hochleistungs-Laptops wie das MacBook Pro schnell aufzuladen.

Leistung jederzeit zur Hand

Mit einem Gewicht von nur 4,3 kg und einer Kapazität von 320 Wh ist es leicht genug, dass es jeder – auch Kinder – tragen und mitnehmen kann. Ob beim Camping, am Strand, auf Reisen oder einfach als verlässliche Reserve zu Hause: Dank seiner leichten Bauweise und hohen Effizienz eignet es sich gut für einen bewussten, nachhaltigen Lebensstil.

Flexibel aufladen, Freiheit beim Laden

Bleiben Sie immer und überall mit Strom versorgt, egal wohin Sie reisen.

  • AC-Steckdosen: 50 Minuten bis 80 % Ladezustand
  • Charger 1
  • 
Zigarettenanzünder
  • 
Solarpanels

AC Steckdose: 70 Minuten

Charger 1: Max. 200 W, 2,2 Stunden

Zigarettenanzünder-Anschluss: 24 V, 2,2 Stunden

Solarpanels: Max. 200 W, 2,2 Stunden

Einmalige Investition, lebenslanger Begleiter.

Der Elite 30 V2 ist mit LiFePO₄-Batteriezellen in Automobilqualität, einem robusten ABS-Gehäuse und einem intelligenten BMS für erweiterte Sicherheit und Stabilität ausgestattet. Mit mehr als 3.000 Ladezyklen bietet er bis zu 10 Jahre zuverlässige Leistung – und das alles mit einer 5 jährigen Garantie.

10 Jahre zuverlässige Leistung

Ausgestattet mit fortschrittlichen LiFePO₄-Batteriezellen bietet das Premium 30 V2 bis zu 3.000 Ladezyklen und gewährleistet dabei einen sicheren und stabilen Betrieb – auch unter anspruchsvollen Bedingungen.

Intelligente Energie, intelligentes Leben

Mit der BLUETTI-App haben Sie die vollständige Kontrolle über Ihren Elite 30 V2. Legen Sie Ladegeschwindigkeit und Leistungsgrenzen fest, planen Sie den Betrieb entsprechend Ihrer Routine und aktivieren Sie den „Speichermodus“, damit Ihr Gerät auch nach einem Stromausfall Ihre bevorzugten Einstellungen speichert. Darüber hinaus erhalten Sie durch die Echtzeitüberwachung über WLAN oder Bluetooth jederzeit und überall Einblick in die Leistung.

Technische Daten

FORSCHAU


BATTERIE INFO


Kapazität:
320 Wh (20 Ah)

Typ:
LiFePO₄ (Lithium-Eisen-Phosphat)

Lebenszyklen:
3.000+ Zyklen bis 80 % der ursprünglichen Kapazität

AUSGANG


USB-C-Anschluss*1:
100 W max.

USB-A-Anschluss*2:
15 W (insgesamt 30 W)

Zigarettenanzünder-Anschluss:
12 V, 10 A

EINGANG


AC-Ladekabel-Input:
max.380 W max.

AC-Input:
980 W max.(Bypass)

ALLGEMEINE


Nettogewicht:
4,3 kg/ 9,48 lbs

Abmessungen (L × B × H):
250 x 178 x 167.5 mm (9,8 × 7 × 6,6 in)

Ladetemperatur:
0 °C to 40 °C (32 °F to 104 °F)

Lagerungstemperatur:
-20 °C to 40 °C (-4 °F to 104 °F)

Betriebsfeuchtigkeit:
10 % to 90 %

In der Box


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