BLUETTI SORA 500 Solarpanel | 500 W (Nur Für Deutschland)

699,00 €
699,00 € 949,00 € - 250,00 €

0 0
Tage
:
0 0
Stunden
:
0 0
Minuten
:
0 0
Sekunden

Sie können 19 % beim Kauf Ihrer eigenen Plug-in-Solaranlage sparen.

Ihre Bestellung wird versendet, nachdem wir Ihre kostenlose Steuererklärung erhalten haben.Klicken Sie zum Herunterladen
Sie bestätigen hiermit, dass Sie die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie (0 %) Lieferung.
Lehnen Sie sich mehr
Inkl. MwSt.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • Schnelleres Aufladen: Mit der 25 % effizienten TOPCon-Technologie erhalten Sie mehr Leistung bei gleicher Sonneneinstrahlung.
  • Leichter reisen: Nehmen Sie es überallhin mit, vom Balkon bis zum nächsten Campingplatz.
  • Einfache Pflege: Die ETFE-beschichtete Oberfläche lässt sich mit einem schnellen Wisch von Schmutz befreien und sorgt so für maximale Sonnenenergieaufnahme.
  • Solarenergie jederzeit: Es ist wasserdicht nach IP67 und zuverlässig bei Hitze und Kälte.

Verdienen BLUETTI BUCKS (im Wert von ca. € )für dieses Produkt!

Modell:

Benachrichtig mich
Vorbestellen

Kostenloser
lokaler Versand

1+1 Jahre stressfreie
Garantie

Lebenslanger
Kundensupport

Große Solarenergie. Überall.

500 W Solarenergie in einem Panel, das Sie überallhin mitnehmen können. Das leichte, faltbare und langlebige SORA 500 nutzt jeden Sonnenstrahl optimal aus. Leistung ohne Kompromisse.

Volle 500 W Leistung. Halb so viel Aufwand.

500 W Solarstrom, jetzt 40 % kleiner und 28 % leichter als herkömmliche Module. Einpacken, transportieren, aufstellen – Strom muss Sie nicht belasten.

Intelligenter als konventionelle Module (PERC)

SORA 500 fängt mehr Sonnenlicht ein, hält länger und bietet eine bessere Leistung unter extremen Bedingungen. Geben Sie sich nicht mit der Technologie von gestern zufrieden.

Für den Outdoor gebaut

Von Staub bis Spritzwasser und allem dazwischen – der SORA 500 ist robust gebaut und immer einsatzbereit.

Gleiche Sonne. Weniger Wartezeit.

TOPCon-Zellen mit einem Wirkungsgrad von 25 % wandeln Sonnenlicht schneller in Strom um als herkömmliche Module. Weniger Wartezeit, mehr Zeit für Ihr Leben – egal ob Tag oder Nacht, bei Hitze oder Bewölkung.

Solaraufladung, überall

Nutzen Sie saubere Energie überall dort, wo die Sonne scheint – auf dem Campingplatz, auf Ihrem Boot oder in Ihrem Garten. SORA 500 ist Ihre mobile Steckdose.

Einstecken. Einschalten. Schneller.

Mit einem universellen MC4-Stecker funktioniert SORA 500 mit fast jeder Powerstation. Schnell aufladen, zurück zum Abenteuer und nie wieder auf Strom warten.

Nie wieder ohne Strom

Für verschiedene Anlässe geeignet

Andere Top-bewertete Produkte

Spezifikationen

PREVIEW


POWER


Power :
500 W

Panel-Typ :
TOPCon

Umwandlungswirkungsgrad :
Bis zu 25 %

Spannung bei maximaler Leistung (Vmp):
40,92 V

Strom bei maximaler Leistung (Imp):
12,22 A

Leerlaufspannung (Voc):
49,1 V

Kurzschlussstrom (Isc):
13,31 A

ALLGEMEIN


Anschluss:
Standard MC4

Gewicht:
28,4 lbs / 12,9 kg

Abmessungen (aufgeklappt):
100 × 45,1 × 0,1 in / 2541 × 1146,6 × 3 mm

Abmessungen (zusammengeklappt):
22,4 × 17,5 × 3,3 in / 570 × 445 × 85 mm

Betriebstemperatur:
-13 °F bis 149 °F / -25 °C bis 65 °C

Beste Arbeitstemperatur:
77 °F / 25 °C

Anzahl der Paneele:
12

Garantie:
1+1 Jahr

IN DER BOX


Download

BLUETTI SORA 500 Solarpanel | 500 W (Nur Für Deutschland) MANUAL

Herunterladen

Customer Reviews

Be the first to write a review
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)

Reviews in Other Languages

FAQ

Anleitungen

Ein nützlicher Leitfaden auf Englisch, um das Beste aus allem zu machen.

Product Application

Bluetti PV120