BLUETTI AC50B Tragbare Powerstation für Camping | 700 W 448 Wh
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Umsatzsteuergesetz (UStG)
(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
2.
die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
3.
die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
4.
die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
5.
(weggefallen);
6.
die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;
7.
a)
die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.
b)
die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,
c)
die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
d)
die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;
8.
a)
die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,
b)
die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;
9.
die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;
10.
die Beförderungen von Personen
a)
im Schienenbahnverkehr,
b)
im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;
11.
die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;
12.
die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
13.
die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen
a)
vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder
b)
von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände
aa)
vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,
bb)
von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder
cc)
den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;
14.
die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;
15.
die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
-----
*)
§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10
a)
die Beförderungen von Personen mit Schiffen,
b)
die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2.
den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3.
die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4.
die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Fußnote
(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)
Tech Specs
- Zuverlässiges Kraftpaket: 448 Wh Kapazität für längere Batterielebensdauer;
- Unübertroffene Leistung: 700 W Dauerleistung, 1.000 W Hebeleistung;
- Intelligentes Turboladen: 0–80% Kapazität in nur 45 Minuten;
- Langlebig: Ultrasicherer LiFePO4-Akku mit über 3.000 Lebenszyklen;
- Solarbereit: Pass-Through-Laden, effiziente Nutzung der Solarenergie;
- 6 Auflademöglichkeiten: Flexibles Laden über AC, Solar, Auto, Generator, B80-Batterie oder Dual AC + Solar;
- Intelligente Steuerung: Überwachen und verwalten über die BLUETTI-App;
- Seelenfrieden: Mit branchenführender 5-Jahres-Garantie.
Modell:
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Effizient, tragbar und leistungsstark
Flexibel aufladbar über Solarmodule oder Akkupacks, genießen Sie ununterbrochene Energie ohne Unterbrechung.leicht und tragbar, ist der AC50B eine unverzichtbare Energiequelle für Ihre Outdoor-Abenteuer und sogar Notfälle.
Highlights auf einen Blick
Triple Tech für längere Akkulaufzeit
Solar tagsüber: Durch das Aufladen mit Solarzellen am Tag können Sie die Batterie auffüllen und gleichzeitig Ihr Gerät mit Strom versorgen.
Nachtverlängerung: Verwenden Sie die B80-Erweiterungsbatterie nachts, um zusätzliche 806 Wattstunden Energie zu erhalten, damit Sie auch nach Sonnenuntergang beruhigt sein können.
* Solarmodule und B80-Erweiterungsbatterie sind separat erhältlich.
Winziges Design, überragende Leistung
*Ideal für den Betrieb rein ohmscher Lasten unter 1.000 W.
Schnelles und sicheres Aufladen
Außerdem verwaltet das integrierte AI-BMS ständig den Lade- und Entladestatus für einen optimierten Ladevorgang und eine maximale Lebensdauer des Akkus.
Weniger Verschwendung, mehr Energie
*Alle Daten basieren auf BLUETTI-Labortests.
Raffinierte Details, verbessertes Erlebnis
Ihre Sicherheit, unsere Priorität
Flexibel auf jede beliebige Art aufzuladen
Versorgen Sie bis zu 6 Geräte gleichzeitig mit Strom
Schlafgeräusche, ruhige Nächte
Entfesselte Leistung in jedem Szenario
Intelligente Energie, intelligenteres Leben
Andere populäre Produkte
Spezifikation
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BATTERIE INFO
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EINGANG
AUFLADEZEIT
ALLGEMEINE
IN DER BOX
BLUETTI AC50B Tragbare Powerstation für Camping | 700 W 448 Wh MANUAL
HerunterladenFAQ
-
F1: Welche Geräte können mit BLUETTI AC50B aufgeladen/mit Strom versorgt werden?
A:
Der AC50B unterstützt Geräte bis zu 700 W. Der Power-Boost-Modus unterstützt nur Widerstandsgeräte wie Wasserkocher und Bügeleisen mit einer Belastbarkeit von bis zu 1000 W.
-
F2: Wie lange versorgt AC50B mein Gerät?
A:
Betriebszeit = Batteriekapazität (448 Wh) x DoD x η (Lastleistung + 10 W Eigenverbrauch)
Entladetiefe: DoD = 90 %
Umwandlungseffizienz des Wechselrichters: η = 85 % -
F3: Welche Art von Solarpanel sollte ich wählen?
A:
Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Verfügt über eine MC4-Schnittstelle.
2. Der Spannungsbereich liegt innerhalb der Leerlaufspannung (OCV) von AC50B von 12-28 V. Wir empfehlen 1 × BLUETTI SP120L / MP200. -
F4: Warum verliert dieses Kraftwerk seine Ladung, auch wenn keine Geräte angeschlossen sind?
A:
Der AC-Wechselrichter, der DC-Regler oder der LCD-Bildschirm verbrauchen im Standby-Modus eine bestimmte Menge Strom. Drücken Sie daher bitte lange auf den AC/DC-Einschaltknopf, um das Gerät bei Nichtgebrauch vollständig auszuschalten.
-
F5: Ich habe eine Kombination aus Kraftwerk und Solarmodulen gekauft, aber warum habe ich nur ein Paket erhalten?
A:
Kraftwerk (mit AC/Solar-Ladekabel) und Solarmodul werden separat versendet. Möglicherweise erhalten Sie zuerst eines. Bitte überprüfen Sie die Sendungsverfolgungsnummer für das andere in Ihrer Amazon-E-Mail. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten.