BLUETTI AC50B Tragbare Powerstation für Camping | 700 W 448 Wh

329,00 €
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Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)



  • Zuverlässiges Kraftpaket: 448 Wh Kapazität für längere Batterielebensdauer;
  • Unübertroffene Leistung: 700 W Dauerleistung, 1.000 W Hebeleistung;
  • Intelligentes Turboladen: 0–80% Kapazität in nur 45 Minuten;
  • Langlebig: Ultrasicherer LiFePO4-Akku mit über 3.000 Lebenszyklen;
  • Solarbereit: Pass-Through-Laden, effiziente Nutzung der Solarenergie;
  • 6 Auflademöglichkeiten: Flexibles Laden über AC, Solar, Auto, Generator, B80-Batterie oder Dual AC + Solar;
  • Intelligente Steuerung: Überwachen und verwalten über die BLUETTI-App;
  • Seelenfrieden: Mit branchenführender 5-Jahres-Garantie.

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Effizient, tragbar und leistungsstark

Das BLUETTI AC50B Powerstation ist etwas, das Sie in Ihrer Campinggruppe zur Schau stellen können. Es verfügt über eine Kapazität von 448 Wh und eine hohe Ausgangsleistung von 700 W, sodass Sie genügend Energie für den Betrieb der wichtigsten Geräte haben. Das fortschrittliche AI-BMS optimiert intelligent den Energieverbrauch und maximiert Laufzeit und Effizienz.

Flexibel aufladbar über Solarmodule oder Akkupacks, genießen Sie ununterbrochene Energie ohne Unterbrechung.leicht und tragbar, ist der AC50B eine unverzichtbare Energiequelle für Ihre Outdoor-Abenteuer und sogar Notfälle.

Highlights auf einen Blick

Triple Tech für längere Akkulaufzeit

BLUETOPUS BMS: Dieses KI-gestützte Batteriemanagementsystem optimiert die Energienutzung und sorgt für anhaltende Leistung während Ihrer gesamten Fahrt.
Solar tagsüber: Durch das Aufladen mit Solarzellen am Tag können Sie die Batterie auffüllen und gleichzeitig Ihr Gerät mit Strom versorgen.
Nachtverlängerung: Verwenden Sie die B80-Erweiterungsbatterie nachts, um zusätzliche 806 Wattstunden Energie zu erhalten, damit Sie auch nach Sonnenuntergang beruhigt sein können.
* Solarmodule und B80-Erweiterungsbatterie sind separat erhältlich.

Winziges Design, überragende Leistung

Der AC50B verfügt über eine branchenführende Nennleistung von 700 W und übertrifft damit seine Konkurrenten um 200 W. So können Sie problemlos mehr Geräte mit Strom versorgen. Aktivieren Sie den Power-Lifting-Modus*, der Geräte mit einer Leistung von bis zu 1.000 W betreiben kann, z. B. Wasserkocher, Reiskocher usw.
*Ideal für den Betrieb rein ohmscher Lasten unter 1.000 W.

Schnelles und sicheres Aufladen

Mit der Turboladung kann der AC50B in nur 45 Minuten zu 80 % und in 70 Minuten vollständig aufgeladen werden. Wenn Sie eine Mahlzeit genießen oder Ihre Sachen packen, ist Ihr Gerät im Handumdrehen wieder einsatzbereit.
Außerdem verwaltet das integrierte AI-BMS ständig den Lade- und Entladestatus für einen optimierten Ladevorgang und eine maximale Lebensdauer des Akkus.

Weniger Verschwendung, mehr Energie

AC50B reduziert den Stromverbrauch im Leerlauf durch verbesserte Hardware-Schaltkreise und intelligente BMS-Steuerung erheblich. Im Vergleich zu ähnlichen Produkten auf dem Markt hat AC50B eine längere Laufzeit bei gleicher Last und einen geringeren Stromverbrauch im Leerlauf.
*Alle Daten basieren auf BLUETTI-Labortests.

Raffinierte Details, verbessertes Erlebnis

Ihre Sicherheit, unsere Priorität

AC50B verwendet sicherere LiFePO4-Batterien mit einer Lebensdauer von bis zu 10 Jahren. Es funktioniert reibungslos in einem Temperaturbereich von -20 °C bis 40 °C, wodurch es resistent gegen Überhitzung und sicher für den Einsatz unter extrem kalten Bedingungen ist.

Flexibel auf jede beliebige Art aufzuladen

Versorgen Sie bis zu 6 Geräte gleichzeitig mit Strom

Der AC50B ist mehr als nur ein Kraftwerk; Dies ist Ihr persönliches Energiezentrum. Mit einer Reihe von Steckdosen, darunter 2 x 700-W-Wechselstromsteckdosen, 2 x 65-W-USB-C-Anschlüssen, 1 x 15-W-USB-A-Anschluss und 1 x 120-W-Zigarettenanzünderanschluss, stellen Sie sicher, dass Ihr netzunabhängiges Leben nie zu kurz kommt.

Schlafgeräusche, ruhige Nächte

Tauchen Sie ein in die Natur, ohne die Ablenkung durch störenden Lärm. Der AC50B arbeitet mit einem extrem niedrigen Geräuschpegel von 45 dB, was ungefähr so ​​leise ist wie ein moderner Kühlschrank. Jetzt können Sie ohne Unterbrechung den beruhigenden Geräuschen der Natur lauschen oder ruhig in Ihrem Zelt schlafen, während das ungestörte Summen Ihres Zeltes zu hören ist.

Entfesselte Leistung in jedem Szenario

Intelligente Energie, intelligenteres Leben

Mit der intuitiven BLUETTI-App haben Sie alles an Ihrem AC50B unter Kontrolle, sodass Sie den Stromverbrauch und den Akkustand in Echtzeit überwachen, die Ladeeinstellungen für optimale Leistung anpassen und sogar die Firmware aktualisieren können, egal ob Sie zu Hause oder unterwegs sind . zur Leistungssteigerung. Eigenschaften.

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Spezifikation

PREVIEW


BATTERIE INFO


Kapazität:
448 Wh (22,4 V, 20 Ah)

Typ:
LiFePO₄ (Lithium-Eisen-Phosphat)

Lebenszyklen:
3.000+ Zyklen bis 80% der ursprünglichen Kapazität

Haltbarkeitsdauer:
Aufladen auf 80% alle 3-6 Monate

Management System:
MPPT Controller, BMS, usw.

AUSGANG


Hebeleistung:
1.000 W

AC-Steckdosen x 1:
700 W insgesamt

USB-C-Anschluss x 2:
65 W, 5 / 9 / 12 / 15 / 20 V, 3 A; 20 V / 3,25 A

USB-A-Anschluss x 1:
15 W, 5 V / 3 A

Zigarettenanzünderanschluss x 1:
120 W, 12 V / 10 A

EINGANG


AC Eingang:
580 W Max.

Solar Eingang:
200 W Max.

AUFLADEZEIT


AC-Laden:
45 Min. (80 %); 70 Min. (100 %)

Solarladen:
2,7 Stunden (100 %)

Autosteckdose:
4,9 Stunden (12 V) / 2,7 Stunden (24 V)

ALLGEMEINE


Pass-Through-Laden :
Ja

USV-Umschaltzeit :
≤20 ms

Ladetemperatur:
0 °C bis 40 °C / 32 °F bis 104 °F

Entladetemperatur :
-20 °C bis 40 °C / -4 °F bis 104 °F

Lagertemperatur:
-20 °C bis 40 °C / -4 °F bis 104 °F

Gewicht:
6,7 kg/14,8 lbs

Abmessungen (L x B x T):
280 x 200 x 220 mm/11,0 x 7,9 x 8,7 in

Garantie:
5 Jahre

IN DER BOX


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