BLUETTI B210 Erweiterungsbatterie | 2150 Wh
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Umsatzsteuergesetz (UStG)
(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
2.
die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
3.
die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
4.
die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
5.
(weggefallen);
6.
die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;
7.
a)
die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.
b)
die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,
c)
die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
d)
die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;
8.
a)
die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,
b)
die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;
9.
die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;
10.
die Beförderungen von Personen
a)
im Schienenbahnverkehr,
b)
im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;
11.
die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;
12.
die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
13.
die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen
a)
vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder
b)
von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände
aa)
vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,
bb)
von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder
cc)
den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;
14.
die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;
15.
die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
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*)
§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10
a)
die Beförderungen von Personen mit Schiffen,
b)
die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2.
den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3.
die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4.
die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Fußnote
(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)
- Erweiterungsbatterie für BLUETTI Balkonkraftwerk
- IP65 wasser- und staubdicht, idealer Outdoor-Akku für den Einsatz bei jedem Wetter
- Ein 2.150Wh Standalone-Kraftwerk
- Erweiterbar auf 4.300Wh mit Balkonkraftwerk
- 3 DC-Anschlüsse: 100W USB-C, USB-A und 12VALUE (Zigarettenanzünder)
- Aufladen mit dem Balkonkraftwerk-System oder mit 3 Lademöglichkeiten: Solar, Auto (Zigarettenanzünder) und Adapter
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ALLGEMEIN
FAQS
-
F1: Ist der B210-Erweiterungsakku wasserdicht? Kann es Regen standhalten?
A1:
AC300/AC200P/AC200MAX/EB150/EB240/EP500Pro.
Nein. B210 ist wasserdicht nach IP65, was bedeutet, dass es typischen Regenfällen mit leichtem Druck standhalten kann. Es kann jedoch sein, dass es extremen Wetterbedingungen nicht standhält. -
F2: Kann ich das B210 allein verwenden?
A2:
Ja, er verfügt drei Gleichstromausgänge, darunter einen 100-W-USB-C-, einen 18-W-USB-A- und einen 12-V-Autoanschluss, die eine Vielzahl von Geräten wie Mobiltelefone, Laptops, Autokühlschränke und mehr mit Strom versorgen können.
-
F3: Kann ich den B210 mit einem Netzteil aufladen?
A3:
Ja, bei Verwendung des T500 oder T500S unterstützt es 470 W Eingangsleistung.
-
F4: Kann ich dieses Produkt mit Solarpaneelen anderer Hersteller laden?
A4:
Ja, das können Sie. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihre Solarpaneele eine Leerlaufspannung von 11–60 V und MC4-Stecker haben. Es ist auch wichtig, stets nur dieselbe Art von Solarpaneelen zu verwenden. -
F5: Warum schaltet sich die B210 automatisch ein?
A5:
Wenn die B210 Eingang von einer angeschlossenen Stromquelle, z. B. Balkonkraftwerk-System, Solarpaneel oder Steckdose, erkennt, schaltet sie sich automatisch ein und beginnt mit dem Aufladen.
-
F6: Wenn ich vergesse, die B210 auszuschalten, schaltet sie sich dann von selbst aus?
A6:
Wenn die B210 nicht an eine Stromquelle oder ein elektrisches Gerät angeschlossen ist, schaltet sie sich nach 4 Stunden Inaktivität automatisch aus.
-
F7: Kann das B210 bei Minusgraden verwendet oder aufgeladen werden?
A7:
Temperaturbereiche für den B210 sind:
Laden: 0-40℃ (32-104℉);
Entladung: -20-40℃ (-4-104℉);
Lagerung: -20-45℃ (-4-113℉).
Technisch gesehen kann er elektrische Geräte in einer solchen Situationen mit Strom versorgen, aber bitte vermeiden Sie es, ihn in einer solchen Umgebungstemperatur aufzuladen. -
F8: Kann ich die interne Batterie ersetzen?
A8:Nein. Wenn der Akku defekt oder leer ist, wenden Sie sich bitte an den BLUETTI-Kundendienst, um Hilfe zu erhalten.
-
F9: Unterstützt B210 die App-Steuerung?
A9:
Sicher! Sie können den B210 über die BLUETTI-App überwachen und steuern, indem Sie ihn mit dem Balkonkraftwerk-System oder dem AC240/AC200L verbinden.
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F10: Kann B210 gleichzeitig laden und entladen?
A10:Ja. Es unterstützt das Pass-Through-Laden.
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F11: Warum ist die Ladeleistung häufig zu niedrig?
A11:Die B210 besitzt ein integriertes intelligentes BMS, das die Ladeleistung automatisch abhängig von Batterietemperatur und Ladezustand anpasst. Dadurch wird die Batterie geschützt und ihre Haltbarkeit verlängert
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F12: Wie kann ich die Firmware des B210 aktualisieren?
A12:
Verbinden Sie es mit dem Balkonkraftwerk-System oder dem AC240/AC200L, koppeln Sie das System mit der BLUETTI-App und schon können Sie die BMS-Firmware Over-the-Air (OTA) aktualisieren.
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F13: Wie kompatibel ist das B210?
A13:
In Verbindung mit der AC240 / AC200L Powerstation kann sie als Speicher für das Balkonkraftwerk-System oder Erweiterungsbatterie genutzt werden.
*Hinweis: Für den Anschluss an die AC200L ist ein zusätzliches Kabel erforderlich, das separat erhältlich ist.
Anleitungen
Ein nützlicher Leitfaden auf Englisch, um das Beste aus allem zu machen