Bluetti AC500 + B300S Hausbatteriespeicher
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Umsatzsteuergesetz (UStG)
(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
2.
die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
3.
die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
4.
die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
5.
(weggefallen);
6.
die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;
7.
a)
die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.
b)
die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,
c)
die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
d)
die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;
8.
a)
die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,
b)
die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;
9.
die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;
10.
die Beförderungen von Personen
a)
im Schienenbahnverkehr,
b)
im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;
11.
die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;
12.
die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
13.
die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen
a)
vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder
b)
von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände
aa)
vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,
bb)
von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder
cc)
den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;
14.
die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;
15.
die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
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*)
§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10
a)
die Beförderungen von Personen mit Schiffen,
b)
die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2.
den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3.
die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4.
die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Fußnote
(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)
- 5.000 W Nennleistung (10.000 W Surge)
- 3.072Wh~18.432Wh Erweiterbare Kapazität
- LiFePO4-Akku mit mehr als 3.500 Lebenszyklen zu 80 %
- Smart App Steuerung (WiFi & Bluetooth Verbindung)
- 6 Möglichkeiten zum Aufladen (AC/Solar/Auto/Generator/Blei-Säure-Batterie/Doppel-AC/AC+Solar).
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- Anbindung an das Stromnetz für 24/7 USV
- 4 Jahre sorgenfreie Garantie
Modell:
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Andere Top-bewertete Produkte
Spezifikationen
Akku Info
Ausgabe
Eingabe
Allgemeines
In der Box
Bluetti AC500 + B300S Hausbatteriespeicher MANUAL
HerunterladenBLUETTI AC500 Benutzerhandbuch
HerunterladenBLUETTI B300S Benutzerhandbuch
HerunterladenFAQS
-
F1: Wie hoch ist die Ausgangsleistung von AC500?
A1:
1. 4.500 W max. mit 1*B300S
2. 5.000 W max. mit 2*B300S oder mehr
3. 3.000 W max. mit 1*B300
4. 5.000 W max. mit 2*B300 oder mehr. -
F2: Wie viele B300-Packs können an AC500 angeschlossen werden?
A2: 4*B300
-
F3: Wie viele B300S-Packs können an AC500 angeschlossen werden?
A3: 6*B300S.
-
F4: Können B300S und B300 gemischt werden?
A4: Ja. Insgesamt 4 Packungen.
-
F5: Kann ich AC500 allein verwenden?
A5: Nein, er ist zu 100 % modular und muss mit dem B300S/B300 zusammenarbeiten, um seine Aufgabe zu erfüllen.
-
F6: Wie hoch ist die maximale Ladeleistung von AC500?
A6:
1. 3.000 W max. mit 1*B300
2. 5.000 W max. mit 2*B300 oder mehr
3. 4.500 W max. mit 1*B300S (PV+AC)
4. 8.000 W max. mit 2*B300S oder mehr (PV+AC) -
F7: Kann ich Batterien anderer Marken verwenden?
A7: Nein, AC500 ist NUR mit B300S oder B300 kompatibel.
-
F8: Wie hoch ist der Stromverbrauch von AC500, wenn es aus- und eingeschaltet ist?
A8:
1. 11 W, wenn AC500 eingeschaltet ist, DC und AC sind ausgeschaltet;
2. 30 W, wenn AC und DC eingeschaltet sind. -
F9: Benötige ich ein zusätzliches Kabel, um B300 und AC500 zu verbinden?
A9: Ja, P150D bis P090D ist erforderlich, Sie können es separat im BLUETTI Store bestellen.
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F10: Was ist der Unterschied zwischen B300S und B300?
A10:
1) Strombelastbarkeit: 130A für B300S und 75A für B300.
2) NUR der B300S verfügt über die automatische Heizfunktion.
3) Solar-Eingang: 500W für B300S und 200W für B300. -
F11: Wie funktioniert die Heizfunktion?
A11:
Wenn die Temperatur unter 0℃ liegt, wird die Batterie automatisch geheizt, sobald die AC- oder PV-Ladung aktiviert ist (Eingangsleistung>400W). -
F12: Wie schließe ich AC500 an die Hauptschalttafel an?
A12:
Niederspannungsbereich: Passen Sie den Umschalter und das Smart Home-Panel an das Hauptpanel an.
Hochspannungsbereich: Passen Sie den Umschalter an den Hauptstromkasten an. -
F13: Was ist die Schaltzeit des USV?
A13: 20ms.
-
F14: Wie lang ist die Umschaltzeit der USV?
A14: Ja, die Sonnenkollektoren müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
1) Gesamtspannung: 12-150V
2) Gesamtleistung: max. 3000 W.
3) Mit MC4-Steckern -
F15: Kann ich das Solarpanel auf dem Dach zum Aufladen von AC500 verwenden?
A15: Ja, aber bitte beachten Sie, dass Ihr Solardach die Anforderungen erfüllen muss:
1. Kein Mikro-Wechselrichter
2. Leerlaufspannung 12-150V
3. Mit MC4-Steckern
Hinweis: Wenn OCV 150 V übersteigt, können Sie BLUETTI D300S* verwenden, um die Spannung zu reduzieren, um eine Solarladung zu erreichen. -
F16: Unterstützt AC500 das gleichzeitige Laden und Entladen von Akkus?
A16: Ja, aber es wird nicht empfohlen, gleichzeitig zu laden und zu entladen, um die Lebensdauer der Batterie zu schützen.
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F17: Wie lange wird AC500 mein Gerät betreiben?
A17: Laufzeit = Batteriekapazität x DoD x η ÷ Gerätenennleistung
DoD: Entladungstiefe, η: lokaler Wirkungsgrad des Wechselrichters. Für AC500 sind sowohl DoD als auch η 90%.
Wenn Sie einen 1.000-W-Mikrowellenherd mit einer AC500 + B300S-Kombination betreiben, beträgt die Betriebszeit 3.072Wh × 90% × 90% ÷ 1.000W ≈ 2,5 Stunden
Bitte beachten Sie,
1) Diese Formel gilt nicht für induktive Lasten mit Kompressoren, wie z. B. Kühlschränke, Klimageräte usw.
2) Die oben genannten Daten dienen nur als Referenz. -
F18 : Ist AC500 wasserdicht?
A18: Nein, bitte bewahren Sie es an einem trockenen Ort auf.