BLUETTI AC70P Tragbare Powerstation | 1000 W 864 Wh
Sie können 19 % beim Kauf Ihrer eigenen Plug-in-Solaranlage sparen.
Ihre Bestellung wird versendet, nachdem wir Ihre kostenlose Steuererklärung erhalten haben.Klicken Sie zum HerunterladenSie bestätigen hiermit, dass Sie die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie (0 %) Lieferung. Lehnen Sie sich mehr
Umsatzsteuergesetz (UStG)
(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
2.
die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
3.
die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
4.
die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
5.
(weggefallen);
6.
die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;
7.
a)
die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.
b)
die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,
c)
die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
d)
die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;
8.
a)
die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,
b)
die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;
9.
die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;
10.
die Beförderungen von Personen
a)
im Schienenbahnverkehr,
b)
im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;
11.
die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;
12.
die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
13.
die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen
a)
vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder
b)
von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände
aa)
vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,
bb)
von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder
cc)
den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;
14.
die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;
15.
die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
-----
*)
§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10
a)
die Beförderungen von Personen mit Schiffen,
b)
die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2.
den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3.
die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4.
die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Fußnote
(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)
Technische Daten
- 1.000 W Nennleistung/ 2.000 W Hubleistung
- 950 W Turboladung, 45 Minuten bis 80%
- Intelligente Fernsteuerung über BLUETTI App
- 8 vielseitige Ports, Strom für alle Ihre Bedürfnisse
- Sichere LiFePO₄-Batterie und BMS
- Nahtlose UPS in 20ms
1.Gültige Kaufhistorie innerhalb von 30 Tagen.
2.Nehmen Sie einen Screenshot des niedrigeren Preises und mailen Sie uns, wir erstatten die Unterschiede, sobald wir es bestätigt haben.
Kostenloser
lokaler Versand
Fünfjährige stressfreie
Garantie
Lebenslanger
Kundensupport
Abonnement erfolgreich!
Wir senden Ihnen eine E-Mail, sobald dieses Produkt verfügbar ist.
Bereits abonniert!
Sie haben dieses Produkt bereits abonniert. Wir senden Ihnen eine E-Mail, sobald das Produkt verfügbar ist.
Entwickelt, um Ihr Outdoor-Erlebnis zu verbessern
Bis zu 2.000 W HebeleistungPower für weitere Hochleistungsgeräte
Powerbank-Modus, erweiterter Outdoor-Spaß
Mehrere AufladeoptionenLaden Sie auf jede beliebige Weise auf
Hocheffizientes PV-Laden
Superschnelle 950-W-Turboladung
Other Top Rated Products
Specifications
BATTERIE-INFO
AUSGANG
EINGANG
AUFLADEZEITEN
ALLGEMEIN
IN THE BOX
FAQ
-
F1: Ist die AC70P Power Station wasserdicht?
A:
AC70P verwendet Lithium-Ionen-Phosphat-Akkus (LiFePO4) für Sicherheit und Langlebigkeit, die über 3.000 Ladezyklen bei einer Kapazität von 80 % gewährleisten.
-
F2: Was ist der Powerlifting-Modus?
A:
Im Power-Lifting-Modus kann die AC70P Heizgeräte mit einer Leistung von bis zu 2.000 W betreiben, z. B. Heizstrahler, Haartrockner, Wasserkocher, Heizdecken usw.
Verwenden Sie diese Geräte NICHT zum Betrieb von Klimaanlagen oder Waschmaschinen, da die eingebauten Motoren/Kompressoren eine Stoßleistung vom 2-4-fachen der Nennleistung haben können, was den Ausgang des AC70P übersteigen kann. -
F3: Kann ich das AC70P gleichzeitig laden und entladen?
A:
Ja.
-
F4: Woher weiß ich, ob AC70P meine Lasten versorgen kann?
A:
Berechnen Sie die Gesamtwattzahl Ihrer Geräte und stellen Sie sicher, dass sie die Nennleistung des AC70P von 1.000 W nicht überschreitet. Der Power-Lifting-Modus funktioniert nur bei ohmschen Lasten von bis zu 2.000 W.
-
F5: Wie schnell kann ich die AC70P aufladen?
A:
AC70P unterstützt bis zu 850W AC-Eingang. Schließen Sie es an eine Steckdose an und aktivieren Sie den Turbo-Lademodus in der BLUETTI App, und Sie können es in nur 1,3-1,6 Stunden aufladen.
-
F6: Was ist der Unterschied zwischen den Modi "Lautlos", "Standard" und "Turboaufladung"?
A:
Dies sind die 3 AC-Lademodi, jeder mit einer anderen Eingangsleistung und Ladegeschwindigkeit.
Im geräuschlosen Lademodus erzeugt es nur 45 dB Geräusche, während der Turbolademodus eine höhere Ladegeschwindigkeit ermöglicht.
-
F7: Unterstützt die AC70P die BLUETTI App-Steuerung?
A:
- Ja, per Bluetooth.
-
F8: Welche Art von Solarmodul sollte ich für die AC70P wählen?
A:
Bitte beachten Sie die folgenden Anforderungen:
1. Gesamt-Leerlaufspannung für AC70P: 12V-58V
2. Max. Eingang power: 500W
3. Ausgestattet mit MC4-Steckern.
Sehr empfehlenswert:
AC70P: 1 x BLUETTI PV350 or 2 x BLUETTI MP200
* NUR zur Information.
-
F9:Ist die AC70P wasserdicht?
A:
Nein
-
F10: Kann ich das AC70P bei Minusgraden laden oder entladen?
A:
Sie können das AC70P zur Stromversorgung Ihrer Geräte bei kaltem Wetter verwenden, aber bitte vermeiden Sie es, es unter dem Gefrierpunkt aufzuladen.
Die Betriebstemperaturbereiche für AC70P sind:
Laden: 0℃-40℃/32℉-104℉
Entladen: -4°F-104°F/ -20°C-40°C
-
F11: Kann es platzsparend auf die Seite gelegt werden?
A:
Nein, dies könnte die innere Struktur beschädigen. Bitte halten Sie das Gerät während der Lagerung oder des Transports in einer aufrechten Position.
-
F12: Ist es möglich, die eingebaute Batterie zu ersetzen?
A:
Nein. Wenn der interne Akku eine Fehlfunktion hat oder leer ist, wenden Sie sich bitte an den BLUETTI-Kundendienst.
-
F3: Kann ich die Kapazität durch den Anschluss von B80 / B230 / B300 Batterien erweitern?
A:
Derzeit unterstützt die AC70P die Kapazitätserweiterung mit den Erweiterungsakkus B80 / B230 / B300 im Powerbank-Modus.