• BLUETTI B500 Erweiterungsbatterie | 4960 Wh
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    Umsatzsteuergesetz (UStG)

    (1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

    (2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    2.

    die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    3.

    die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

    4.

    die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

    5.

    (weggefallen);

    6.

    die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

    7.

    a)

    die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

    b)

    die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

    c)

    die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

    d)

    die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

    8.

    a)

    die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

    b)

    die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

    9.

    die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

    10.

    die Beförderungen von Personen

    a)

    im Schienenbahnverkehr,

    b)

    im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

    11.

    die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

    12.

    die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

    13.

    die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

    a)

    vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

    b)

    von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

    aa)

    vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

    bb)

    von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

    cc)

    den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

    14.

    die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

    15.

    die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

    -----

    *)

    § 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

    a)

    die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

    b)

    die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

    (3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

    2.

    den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    3.

    die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    4.

    die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

    Fußnote

    (+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


     

    • Beachtliche Leistung für bis zu 6.000 W 3-Phasen-Geräte
    • 6000 W 3-phasiger Ausgang und 2000 W einphasiger Ausgang
    • Beeindruckende Kapazität von 9.920Wh bis 79.360Wh
    • Branchenführende 10 Jahre Garantie
    • Unerreichte Sicherheit durch LiFePO4-Batterie
    • Perfekte Kompatibilität mit bestehenden/neuen Solarsystemen
    • Beratungshotline +49 911 - 311 09 790
    • Ultimativer Komfort für die Innen- und Außeninstallation
    • Aktualisierung: Genießen Sie bis zu 500€ Cashback, wenn Sie über Klarna oder einen anderen Ratenzahlungsdienstleister mit dem Nachweis bezahlen.
    • Hinweis des Installations-Bundles

      Das EP600+2*B500-Bundle (Installation ausgeschlossen) deckt NICHT die Arbeitskosten im Zusammenhang mit der Lieferung und Installation des EP600 ab. Darüber hinaus beinhaltet dieses Paket auch keine Kosten für Materialien in Zusammenhang mit zusätzlicher Haushalts-Stromausstattung (wie z.B. Stromzähler, Verteilerfelder usw.), noch deckt es Reparatur- oder Austauschkosten ab, die während des Installationsprozesses anfallen können. Die genauen Kosten hängen von den Einzelheiten des Installationsfalles ab.

    • Einschränkungen der Garantie

      Bitte beachten Sie, dass die Garantie für den BLUETTI EP600 keine Schäden abdeckt, die durch unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme durch nicht autorisierte Personen entstanden sind. Bitte setzen Sie sich vor einer Installation, die nicht von einem autorisierten Händler oder Installateur durchgeführt wird, mit uns in Verbindung.


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    Model:


    Kostenloser
    lokaler Versand

    Zehnjährige stressfreie
    Garantie

    Lebenslanger
    Kundensupport

    Eine Revolution der Energiespeicherung im ganzen Haus

    Das BLUETTI EP600 ESS (Energy Storage System) ist die ideale Lösung, um Ihre monatlichen Stromrechnungen zu senken und gleichzeitig Ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Rüsten Sie Ihr Haus mit endloser Solarenergie aus, um für Notfälle und unerwartete Stromausfälle gerüstet zu sein.

    Sicherer aufladen, länger halten

    Für Sicherheit und Langlebigkeit verwendet der EP600 ESS LiFePO4-Batteriezellen mit einer 10-Jahres-Garantie. Das eingebaute BMS verwendet eine Dual-Core-CPU in Automobilqualität und eine fortschrittliche DSP-Steuerungstechnologie, um eine hohe Effizienz und optimale Leistung zu gewährleisten und durch intelligente Kontrollmechanismen für Sicherheit zu sorgen.

    Erweiterbare Kapazität für zusätzliches Vertrauen

    Die modulare EP600 ermöglicht eine maßgeschneiderte Kapazität von 9,8kWh bis 79,3kWh, indem sie mit B500 Erweiterungsbatterien kombiniert wird. So entgeht Ihrem Haus kaum etwas, da es über genügend Reservestrom verfügt.

    Erzielen Sie Ihr gewünschtes Energieergebnis

    Da es die AC/DC-Kopplung unterstützt, können Sie, wenn Sie bereits ein netzgekoppeltes Solarsystem haben, EP600 ESS in das Kraftwerk integrieren, um sein volles Potenzial zu erreichen.Wenn nicht, können Sie immer noch diese Lücke schließen, indem Sie eine neue Backup-Stromquelle mit EP600 schaffen, um Ihr Haus zu sichern.

    How to use the EP600

    How to charge the EP600 with solar panels
    light on

    Intelligentes Energiemanagement

    Mit dem EP600 speichern Sie überschüssige Energie, die von Ihrer Solaranlage auf dem Hausdach oder aus dem Stromnetz erzeugt wird. Mit der BLUETTI Peak Load Shifting-Technologie können Sie wählen, ob Sie sich aufladen möchten, wenn die Strompreise niedriger sind, und sich entladen möchten, wenn die Energiepreise höher sind.

    Einfach zu installieren, kaum zu übertreffen

    Das weltweit erste Batteriesystem für den Hausgebrauch besteht aus einer Aluminiumlegierung, die robust, langlebig und korrosionsbeständig ist.
    Die IP65-zertifizierte* Konstruktion ermöglicht die Montage in Innenräumen und im Freien. Mit Blick auf die Kunden wurde das EP600 ESS für eine einfache Installation mit minimalem Zeit- und Kostenaufwand für den Vor-Ort-Service entwickelt.
    * Für die Aufstellung im Freien wird ein Schutzgehäuse dringend empfohlen, um direkte Sonneneinstrahlung und schlechtes Wetter zu vermeiden.

    Für alles gesorgt, wirtschaftlich und funktionell

    Der EP600 liefert eine kontinuierliche Ausgangsleistung von 6000 W reiner Sinuswelle und versorgt mühelos Ihre dreiphasigen Geräte zu Hause, wie Wasserkocher, Elektrohämmer und mehr.
    * 6000 W 3-phasiger Ausgang und 2000 W einphasiger Ausgang.

    Niemals geht die Energie aus

    Geeignet für verschiedenste Anlässe

    Andere Top-bewertete Produkte

    Spezifikationen

    EP600(Netzanschluss)


    Nennausgangsleistung:
    6000 W

    Ausgangsscheinleistung :
    6000VA

    Methode zum Verbinden:
    L1/L2/L3/N/PE

    Nennspannung:
    230 V/400 V

    Spannungsbereich:
    185 V~285 VAC×3

    Nennausgangsstrom :
    8,7 A×3

    Maximaler Ausgangsstrom :
    9,1 A×3

    Eingangsfrequenz :
    50 Hz

    Frequenzbereich :
    47,5 Hz~51,5 Hz

    EP600 (Off-grid)


    Netzunabhängige Nennausgangsleistung:
    6000 VA

    Netzunabhängige Ausgangsspannung:
    230 V/400 V

    Ausgangsstrom:
    8,7 A×3

    Ausgangsfrequenz:
    50 Hz

    Überlastung:
    9000 VA(10s), 6600 VA(10min)

    Schutz :
    Ausgangsüberstromschutz, Kurzschlussschutz, Übertemperaturschutz

    EP600 (PV-EINGANG)


    Max. Eingangsleistung:
    6000 W

    Anzahl der MPPT-Kanäle:
    2

    Anzahl der Zugangsstränge pro Stromkreis:
    1

    Max. Eingangsspannung:
    550 V

    MPPT-Spannungsbereich/ Bemessungsspannung:
    150 V~500 V/360 V

    Max. Eingangsstrom pro MPPT :
    15 A

    MPPT-Wirkungsgrad :
    99,90 %

    Wirkungsgrad :
    93,6 % Spitzenwert

    Schutz

    B500


    Akku-Typ:
    LiFePO4

    Nennkapazität:
    4960 Wh

    Verfügbare Kapazität:
    4464 Wh

    Überspannungsschutz für einzelne Zellen:
    3,7 V

    Unterspannungsschutz für einzelne Zellen :
    2,5 V

    Maximale Ladespannung :
    108,5 V

    Minimale Entladespannung :
    86.8 V

    Max. Ladestrom :
    25 A

    Max. Entladestrom :
    50 A

    In der Box

    BLUETTI EP600 Benutzerhandbuch

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    BLUETTI EP600 ESS Bedienungsanleitung mit APP-Steuerung

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    BLUETTI EP600 Datenblatt

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    BLUETTI EP600 Technische Spezifikation

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    BLUETTI EP600 Installationsanleitung

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    Einheitenzertifikat CN-PV-220231

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    Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz CN-PV-220232

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    Beschränkte Garantie für EP600

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    EP600 Installationsinformationen (Installations-SOP)

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    EP600 Zusätzliche Installationsinformationen (Kurzanleitung)

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    FAQS

    Installationsbezogene

    BLUETTI EP600 & B500 | 6000W LiFePO4 USV Powerstation

    EP600 | Whole House Energy Storge System Tutorial

    Stimme des Kunden von BLUETTI Energiespeichersysteme

    BLUETTI EP600 ESS in Moers 


    Perfekt Lösung für ein ganzes Haus

    BLUETTI ESS in Wolfsburg


    Energieautarkie zur Realität machen