BLUETTI B80P Erweiterungsbatterie | 806 Wh
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Umsatzsteuergesetz (UStG)
(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
2.
die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
3.
die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
4.
die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
5.
(weggefallen);
6.
die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;
7.
a)
die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.
b)
die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,
c)
die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
d)
die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;
8.
a)
die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,
b)
die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;
9.
die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;
10.
die Beförderungen von Personen
a)
im Schienenbahnverkehr,
b)
im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;
11.
die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;
12.
die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
13.
die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen
a)
vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder
b)
von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände
aa)
vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,
bb)
von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder
cc)
den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;
14.
die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;
15.
die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
-----
*)
§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10
a)
die Beförderungen von Personen mit Schiffen,
b)
die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2.
den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3.
die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4.
die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Fußnote
(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)
- Als 806Wh-Erweiterungsakku für BLUETTI AC60P
- Powerbank-Modus: kompatibel mit BLUETTI EB55 / EB70S / AC180P
- Unabhängige Stromversorgung: 3 DC-Anschlüsse - USB-A, USB-C und Anschluss für Zigarettenanzünder im Auto
- Vier Flexible Ladeoptionen: AC60P, T200S-Adapter, Solarpanel(s) oder Autoladegerät
- Schutzart IP65: ideal für Outdoor-Abenteuer
Modell:
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IP65 Schutzart
Eigenständiges Kraftwerk
Flexible Aufladeoptionen
- Aufladen im Auto: Machen Sie sich unterwegs keine Sorgen mehr über Stromengpässe oder leere Batterien.
* Ein Autoladekabel ist erforderlich und separat erhältlich.
- Solares Aufladen: Effizientes Aufladen in ca. 4,5 Stunden mit Solarenergie, perfekt für netzunabhängige Abenteuer.
- AC-Laden: Schließen Sie das Gerät mit dem T200S-Adapter
* an eine Steckdose an, um es stabil aufzuladen; in nur 4,5 Stunden ist es wieder einsatzbereit.
* Separat erhältlich.
Erweiterte Stromversorgung für mehr Reichweite
* Zusätzliche Kabel sind erforderlich.
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Spezifikationen
BATTERIE-INFOMATION
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EINGANG
AUFLADEZEIT
ALLGEMEIN
ZUBEHÖR
FAQ
-
F1: Welche BLUETTI-Powerstations sind mit dem B80P kompatibel?
A1:
Der B80P ist der Erweiterungsakku für den AC60P, mit dem sich die Kapazität erhöhen lässt.
Im Powerbank-Modus kann der B80P zum Laden des EB3A/EB55/EB70/AC180P mit zusätzlichem Zubehör verwendet werden.
EB3A/EB70/AC180P: P120D to DC7909 Kabel. Klicken Sie hier zum Kauf.
EB55: Kabel mit Luftfahrtstecker auf XT60. Klicken Sie hier zum Kauf.
-
F2: Ist der B80P-Erweiterungsakku wasserdicht?
A2:
Nein, er ist nicht wasserdicht. Aber er ist gemäß IP65 gegen Spritzwasser und Staub geschützt
-
F3: Was bedeutet die Schutzklasse IP65?
A3:
Die IP-Schutzart (Ingress Protection Rating) gibt an, wie widerstandsfähig ein Gerät gegen Feststoffe und Wasser ist. Die erste Ziffer der Einstufung gibt an, wie gut das geschlossene Gerät gegen das Eindringen von Fremdkörpern wie Staub, Werkzeugen oder Fingern geschützt ist. Die zweite Ziffer gibt den Schutzgrad gegen das Eindringen von Feuchtigkeit an. Die Schutzart IP65 bedeutet, dass die B80P gegen das Eindringen von Staub und Niederdruckwasserstrahlen aus jeder Richtung geschützt ist.
-
F4: Wie schnell kann ich den B80P alleinstehend laden?
A4:
Bei maximal 200 W Eingangsleistung ist er in 4,5 bis 5 Stunden vollständig geladen.
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F5: Kann ich den BLUETTI D050S für den B80P verwenden?
A5:
Nein.
-
F6: Welche Solarmodule soll ich für den B80P wählen?
A6:
Es gelten die folgenden Anforderungen:
1. Leerlaufspannung gesamt: 12 bis 28 V
2. Max. Eingangsleistung: 200 W
3. Ausgestattet mit MC4-Anschlüssen.
Sehr empfehlenswert:
1× BLUETTI PV120: ≈ 7,2 bis 7,7 Std.
1× BLUETTI PV200: ≈ 4,5 bis 5 Std.
* * Nur Richtwerte.
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F7: Kann ich den B80P-Erweiterungsakku alleinstehend verwenden?
A7:
Ja. Er hat einen USB-C-Anschluss für 100 W, einen USB-A-Anschluss und einen 12-V-Anschluss zum Laden von Telefonen, Laptops, Autokühlschränken und mehr.
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F8: Kann man gleichzeitig laden und entladen?
A8:
Ja.
-
F9: Unterstützt der B80P die Bedienung per App?
A9:
Verbinden Sie ihn mit dem AC60P, und koppeln Sie ihn mit der BLUETTI-App. Schon können Sie das System jederzeit von überall aus steuern.
How-to
A useful guide to making the most of it all.