• BLUETTI EB55 Tragbare Powerstation | Überholt  (Nur für Deutschland)
    • BLUETTI EB55 Tragbare Powerstation | Überholt  (Nur für Deutschland)

    BLUETTI EB55 Tragbare Powerstation | Überholt (Nur für Deutschland)

    356,00 €
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    Inkl. MwSt.

    Umsatzsteuergesetz (UStG)

    (1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

    (2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    2.

    die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    3.

    die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

    4.

    die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

    5.

    (weggefallen);

    6.

    die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

    7.

    a)

    die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

    b)

    die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

    c)

    die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

    d)

    die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

    8.

    a)

    die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

    b)

    die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

    9.

    die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

    10.

    die Beförderungen von Personen

    a)

    im Schienenbahnverkehr,

    b)

    im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

    11.

    die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

    12.

    die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

    13.

    die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

    a)

    vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

    b)

    von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

    aa)

    vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

    bb)

    von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

    cc)

    den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

    14.

    die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

    15.

    die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

    -----

    *)

    § 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

    a)

    die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

    b)

    die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

    (3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

    2.

    den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    3.

    die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    4.

    die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

    Fußnote

    (+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


    • 700W AC Reiner Sinus-Wechselrichter (1.400W Surge)
    • 537Wh PREMIUM LiFePO4 BATTERIE
    • LiFePO4-Akku mit 2.500+ Lebenszyklen bis 80%
    • 11 Ausgänge verfügbar, für mehrere Geräte geeignet
    • Sechs verschiedene Lademöglichkeiten (AC/Solar/Auto/Generator/AC+Solar/Dual AC)
    • 200W Max. Solar-Eingang
    • 400W Max. Schnelles duales Aufladen (Solar + AC Adapter gleichzeitig)
    • Umweltfreundlich/Gasfrei/Leise/Kosteneffektiv

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    Erfüllt alle Ihre Bedürfnisse beim Camping

    "Das kompakte und leichte Design macht den BLUETTI EB55 zu einer tragbaren Powerstation, das sich perfekt für den Einsatz in einem Wohnmobil oder auf einem Campingausflug eignet. Mit einer Kapazität von 537 Wh und einer eingebauten 700-W-USV (1400 W Überspannung) kann der EB55 die meisten Ihrer wichtigen Außengeräte und Elektronikgeräte wie Mobiltelefone, Mini-Gefrierschränke, Radios, Projektoren und mehr mit Strom versorgen. "

    WIE EFFIZIENT IST DIE EB55?

    Die geringe Größe sollte Sie nicht täuschen – Die EB55 hält 537 Wh Energie x 0,85 Wirkungsgrad bereit. Ihre 11 Anschlussbuchsen können so viele Geräte gleichzeitig aufladen wie Sie möchten - kein Warten mehr bis Ihre gesamte Elektronik hochgefahren ist. USB-C (PD3.0) 100W HOCHGESCHWINDIGKEITSLADEN. Mit der BLUETTI EB55 ist die netzunabhängige Arbeit auf Ihrem Notebook problemlos möglich. Sie können Ihr Notebook innerhalb von 2 Stunden vollständig aufladen und Ihre Computernutzung so optimieren.

    MULTIPLE POWER ANSCHLÜSSE

    Dieses Produkt kann für Haushaltsgeräte mit einer Leistungsaufnahme von 700 W oder weniger verwendet werden. Geräte mit hoher Startleistung (Klimageräte, Elektroschrauber usw.) können jedoch den Überspannungsschutzmodus aktivieren, auch wenn ihre Nennleistung weniger als 700 W beträgt. Es ist ratsam, nur elektrische Produkte zu verwenden, deren Werte sich innerhalb dieses Leistungsspielraumes bewegen.
    2 * Wechselspannung 220-240V /50Hz
    2 * Gleichspannung (5521) 12V/10A
    1 * USB Type-C 100W
    4 * USB-A 5V/3A
    1* schnurloses QI Laden 15W 1 *
    Zigarettenanzünderanschluss 12V/10A

    5 SCHNELLLADE-EINGÄNGE

    Die BLUETTI EB55 bietet Ihnen verschiedene Optionen, damit Sie die volle Kontrolle über Ihr Gerät haben. Sie können jeden der fünf Lademodi über Netzteil, Solar, Kfz oder auch in Kombination verwenden. Die EB55 verfügt über eine duale Schnellladefunktion. Dadurch ist es möglich mit zwei Netzteilen gleichzeitig oder auch mit einem Netzteil und zeitgleicher PV zu laden. Im Notfall können Sie dadurch Ihre Ladezeit deutlich verkürzen. Der Anwender sollte sich keine Sorgen machen, dass die Akkulaufzeit beeinträchtigt wird, da die LiFePo4 Zellen eine Entladezykluslebensdauer von 2.500 haben. Der Solarladeeingang ist von 12V bis 28V nutzbar und kann bis zu 200W Leistung verarbeiten. Die EB55 verfügt über eine eingebaute MPPT-Schaltung, die den Strom aus der Sonnenenergie für eine effektive Ladung stabilisiert. Netzteilladung 200W 200W Solar Panel: 200W Kfz Netzteil + 200W Solar Panel Netzteil + Netzteil Ladung

    REALE ANWENDUNGSMÖGLICHKEITEN DER BLUETTI EB55

    Stellen Sie sich die BLUETTI EB55 bei einer Reihe von Situationen und Anwendungsmöglichkeiten vor. Sie ist Ihr idealer Begleiter bei Ausflügen, in Ihrem Wohnmobil, beim Camping, am Strand, in Ihrem Garten oder auch einfach im Hausgebrauch. Sie können fast alle wichtigen Outdoor-Geräte mit Strom versorgen, einschließlich Mobiltelefone, Kameras, Bluetooth-Lautsprecher, Mini-Gefrierschränken, Radios, Projektoren, Werkzeuge und vieles mehr. Mit der EB55 hört die Party nie auf. In ernsten Situationen ist EB55 ein zuverlässiger Verbündeter. Sie dient als Backup-Stromquelle für Ihr Zuhause. Das Gerät verfügt über eine LED-Beleuchtung mit drei Modi – Hell, gedimmt und SOS-Blinken. Zum Wechseln der Beleuchtungsmodi drücken Sie einfach den Schalter. Verwenden Sie nachts volles Licht, tagsüber halbhelles Licht und SOS-Blinken für Notsignale. Mit der EB55 können Sie selbst dann sicher sein, wenn Sie gestrandet sind.

    Damit nie die Energie ausgeht

    Geeignet für verschiedenste Anlässe

    Andere Top-bewertete Produkte

    Spezifikationen

    AKKU INFO


    Energie-Kapazität:
    537Wh

    Zellentyp:
    LifePo4

    Learn More>>


    Lebenszyklen:
    2500 Zyklen bis zu einer 80%igen Restkapazität

    Management System:
    BMS, Überspannungsschutz, Kurzschlussfest

    PORTEN


    2*AC Ausgang:
    220-240v, 700W

    4*USB-A Ausgang:
    5V,3A

    1*Auto-Anschluss:
    DC 12V,10A)

    2*DC Ausgänge:
    12V, 10A, 5,5mm x 2,1mm

    1*Typ-C-PD-Ausgänge:
    100W

    1*Kabelloses Ladepad:
    15W

    AUFLADEZEITEN


    AC-Adapter (200W):
    ≈3-3,5 Stunden

    Solar (200W):
    ≈3-3,5 Stunden (bei bester Sonneneinstrahlung, idealer Ausrichtung und niedriger Temperatur)

    12V/24V Auto-Steckdose (98,4W/196,8W):
    ≈6-6,5 Std. oder 3-3,7 Std.

    AC+ Solar (400W):
    ≈1,8~2,3 Stunden (bei bester Sonneneinstrahlung, idealer Ausrichtung und niedriger Temperatur)

    Dual AC (400W):
    ≈1,8~2,3 Stunden (Zusätzlicher Adapter ist ERFORDERLICH)

    GENERELL


    Gewicht:
    7,5 kg

    Abmessungen (LxBxT):
    27,8 × 20 × 19,8 cm

    Betriebstemperatur:
    -20-40℃

    Zertifizierung:
    CE, RCM, FCC, PSE, UN38.3, UL2743

    Garantie:
    24 Monate

    Optionales Zubehör:
    120W/200W Solar Panel

    In der Box

    BLUETTI EB55 Englishe Bedienungsanleitung

    Herunterladen

    Poweroak EB55 Konformitätserklärung

    Herunterladen

    Customer Reviews

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    M
    Michael Ewert
    super

    super top

    FAQS

    Product Application

    BLUETTI EB55

    Photovoltaik-Strom