• bluetti eb70 mobile power station
  • bluetti eb70 tragbare lifepo4 powerstation
  • bluetti eb70 power station
  • BLUETTI EB70 + MP200 Stromgenerator
    • bluetti eb70 mobile power station
    • bluetti eb70 tragbare lifepo4 powerstation
    • bluetti eb70 power station
    • BLUETTI EB70 + MP200 Stromgenerator

    BLUETTI EB70 + MP200 Stromgenerator

    898,00 €
    898,00 € 1.048,00 € - 150,00 €

    Sie können 19 % beim Kauf Ihrer eigenen Plug-in-Solaranlage sparen.

    Ihre Bestellung wird versendet, nachdem wir Ihre kostenlose Steuererklärung erhalten haben.Klicken Sie zum Herunterladen
    Sie bestätigen hiermit, dass Sie die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie (0 %) Lieferung.
    Lehnen Sie sich mehr
    Inkl. MwSt.

    Umsatzsteuergesetz (UStG)

    (1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

    (2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    2.

    die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    3.

    die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

    4.

    die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

    5.

    (weggefallen);

    6.

    die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

    7.

    a)

    die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

    b)

    die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

    c)

    die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

    d)

    die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

    8.

    a)

    die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

    b)

    die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

    9.

    die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

    10.

    die Beförderungen von Personen

    a)

    im Schienenbahnverkehr,

    b)

    im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

    11.

    die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

    12.

    die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

    13.

    die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

    a)

    vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

    b)

    von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

    aa)

    vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

    bb)

    von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

    cc)

    den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

    14.

    die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

    15.

    die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

    -----

    *)

    § 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

    a)

    die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

    b)

    die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

    (3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

    2.

    den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    3.

    die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    4.

    die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

    Fußnote

    (+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


    Blitzangebot

    Tage
    :
    Stunden
    :
    Minuten
    :
    Sekunden
  • Starke 716Wh Kapazität bei 1000W Leistung
  • 2*Wechselspannungsausgänge bei reinem Sinus
  • LiFePO4 Akku/2500+ Lebenszyklen bis zu einer Kapazität von 80%
  • 2*USB-C 100W Buchsen
  • 10 Ausgänge für die unterschiedlichsten Geräte
  • 4 verschiedene Lademöglichkeiten (SOLAR/AC/KFZ BORDNETZ/GENERATOR)
  • 200W Solar Panel Aufladung in 4 Std.
  • Steckdosen-Wechselspannungsaufladung in 4 Std.
  • 12V Kfz Bordnetz-Aufladung in 7-8 Std.

  • Verdienen BLUETTI BUCKS (im Wert von ca. € )für dieses Produkt!

    Kostenloser
    lokaler Versand

    2 Jahre Hassle Free
    Garantie

    Lebenslanger
    Kundensupport

    Bleiben Sie versorgt, wo immer das Leben Sie hinführt

    Die tragbare EB70-Stromversorgungsstation wurde aus ultimativer Innovation und modernsten T echnologien entwickelt. Sie verfügt über einen 1000-Watt-Wechselrichter und einen 716-Wh-LiFePO4-Akku, der ausreicht, um Ihre wichtigsten Geräte unterwegs oder bei Stromausfällen zu betreiben.

    Energie für alles Unterwegs

    11 Ausgangsanschlüsse erfüllen Ihre Anforderungen zum gleichzeitigen Laden verschiedener Geräte. Ein drahtloses 15-Watt-Ladepad an der Oberseite erleichtert das Aufladen von Mobiltelefonen erheblich. Von Mini-Kühlschränken bis hin zu LED-Leuchten ist es eine großartige Aufbewahrungsoption für Camping und Notfälle.

    Entwickelt für das Leben unterwegs

    Versorgen Sie mehrere Geräte wie LED-Leuchten, Ventilatoren, Projektoren und mehr mit Strom, bauen Sie ein bewegliches Kino, genießen Sie ein Filmfest mit Ihrer Familie beim Camping oder auf einer Wohnmobilreise.

    Einfach portabel, Unendliche Möglichkeiten

    Dank des integrierten ergonomischen Griffs lässt sich das Gerät mit nur einer Hand leicht anheben und bewegen. Eine ausgezeichnete Backup-Stromquelle, mit der Sie sicher sein können, dass Ihnen der Strom nicht ausgeht oder ein unerwarteter Stromausfall droht.

    Ein "Must-have" Camping Partner

    Mit seinen kompakten Abmessungen von 32*21,6*22,1 cm und einem Gewicht von nur 9,7 kg ist der EB70 für Camper und Wanderer konzipiert, die damit fast alle wichtigen Dinge unterwegs mit Strom versorgen können. Vom Telefon über den Laptop bis hin zum Elektroherd. Es kann einfach durch Solarzellen aufgeladen werden, so dass Sie sich keine Gedanken über den Stromverbrauch machen müssen.

    Damit nie die Energie ausgeht

    Geeignet für verschiedenste Anlässe

    Andere Top-bewertete Produkte

    Spezifikationen

    AKKU INFO


    Leistung:
    716Wh

    Zellenaufbau:
    LifePo4

    Learn More>>


    Lebenszyklus:
    2500 Zyklen bis zu 80%+ verbliebener Leistung

    Management System:
    BMS, Überspannungsschutz, Kurzschlussfest

    ANSCHLÜSSE


    Wechselspannung Ausgang:
    220-240V, 50Hz

    USB-A Ausgang:
    5V, 3A

    USB-C Ausgang:
    PD100W

    Schnurloses QI-Laden:
    15W

    Gleichspannung Ausgang:
    12V/10A

    Kfz-Buchse:
    200W max

    Kfz Bordnetz Eingang:
    12V/24V

    Solar Panel Eingang:
    12-28V, 200W max

    AUFLADEZEITEN


    Netzteil:
    4,1-4,6 Stunden

    200W Solar Panel:
    4,1-4,6 Stunden

    12V Kfz Adapter:
    7-8 Stunden

    24V Kfz Adapter:
    4,1-4,6 Stunden

    Generator:
    4,1-4,6 Stunden

    GENERELL


    Gewicht:
    6.2 KG

    Abmessungen (LxBxT):
    259.5 × 191 × 196mm

    Betriebstemperatur:
    -4-104F (-20-40℃)

    Zertifizierung:
    CEC, DOE, FCC, QC3.0, CA Prop 65

    Garantie:
    24 Monate

    In der Box

    BLUETTI EB70 mehrsprachige Bedienungsanleitung

    Herunterladen

    BLUETTI PV200 mehrsprachige Bedienungsanleitung

    Herunterladen

    Customer Reviews

    Based on 82 reviews
    74%
    (61)
    26%
    (21)
    0%
    (0)
    0%
    (0)
    0%
    (0)
    C
    Christian Gastberger
    Transport des Bluetti Speichers

    Einfach ein Top Produkt !!!!!!

    J
    John-David Pächnatz
    Sehr zufrieden

    Die combi ist echt super.

    H
    Holger.Worm@gmx.de
    Bluette EB70 + VP200

    Ich habe das Komplettset für die Nutzung zu Hause und im Wohnmobil erworben. Die Lieferung dauerte ein paar Tage, aber das war in Ordnung. Wir hatten die Anlage auch schon in Nutzung und alles funktionierte Perfekt und erwartungsgemäß. Die Herbstsonne konnte die Station nicht so schnell voll laden, aber das war zu erwarten.

    Bemängeln muss ich im Shop, dass zur Anlage vermerkt ist, dass eine Auto-Ladekabel nicht mit vorhanden und extra bestellt werden muss. Dies habe ich auch getan. In der Sendung war jedoch ein Auto-Ladekabel mit vorhanden. Das zusätzlich bestellte Kabel kam dann knapp vier Monate später.

    Bei einer ordentlichen Deklaration der zur Gesamtlieferung gehörenden Artikel hätte ich mir den Doppelkauf des Ladekabels ersparen können.

    H
    Heiko Hunger
    Bluetti EB70/PV200

    Hat alles Super geklappt.
    Danke

    C
    Christopher Tietjen

    BLUETTI EB70 + PV200 Stromgenerator

    FAQS

    How-to

    A useful guide to making the most of it all.

    Product Application

    Stromausfall: Powerstation vs Notstrom-Einspeisung mit Generator 

    Genug Power für den Technikkeller und Camping

    BLUETTI EB70 Deutsch - Das solltest du vor dem Kauf wissen