BLUETTI Elite 200 V2 Tragbare Powerstation | 2600 W 2073,6 Wh (Nur Für Deutschland)

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Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • Hochkapazitive Energie: Mit einer Kapazität von 2.073,6 Wh und einer Leistung von 2.600 W liefert der Elite 200 V2 beeindruckende Power, um Ihre Geräte den ganzen Tag über zuverlässig mit Strom zu versorgen!
  • Vielseitige Einsatzmöglichkeiten: Versorgt bis zu 7 Geräte gleichzeitig – ideal, um Ihre wichtigsten Geräte beim Camping, auf Reisen im Wohnmobil oder während eines Roadtrips mit Energie zu versorgen.
  • Fortschrittliches Batteriemanagement: Das KI-gestützte BMS (Batteriemanagementsystem) überwacht die Batterie in Echtzeit und sorgt jederzeit für eine sichere und zuverlässige Stromversorgung.
  • TurboBoost-Ladung: In nur 1,1 Stunden auf 80 % geladen – damit Sie vor dem Aufbruch stets über ausreichend Energie verfügen.
  • Für maximale Sicherheit entwickelt: Dank hochwertiger Fahrzeugbatteriezellen und einem umfassenden Sicherheitssystem können Sie sich auf eine zuverlässige Leistung verlassen.
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  • Kapazität
    AC-Ausgang
    AC-Eingang
    Solar-Eingang
    Batterie-Typ
    Mobile APP
    Abmessungen
    Gewicht
  • 2073,6 Wh
    2600 W gesamt, 230 V, 11,3 A
    2300 W max.
    1000 W max., 12 V bis 60 V, 20 A max.
    LiFePO₄ 6000+ Zyklen
    BLUETTI App (WiFi/Bluetooth)
    35 x 25 x 32.36 cm
    24,2 kg
  • 2048 Wh
    4×230 V/10,5 A, 2400 W Gesamt
    2400 W max.
    1200 W max., 12 V – 145 VDC, 15 A
    LiFePO₄ 3000+ Zyklen
    BLUETTI App (WiFi/Bluetooth)
    42 x 28 x 36,65 cm
    28,3 kg
  • 2304 Wh
    4 ×230 V/10,5 A, 2400 W Gesamt
    2400 W max.
    1200 W max., 12 V – 145 VDC, 15 A
    LiFePO₄ 3000+ Zyklen
    BLUETTI App (WiFi/Bluetooth)
    42 x 28 x 38,65 cm
    28,8 kg
  • 0,7 Std.
    1,3 Std.
    2,8 Std.
    2,1 Std.
    0,9 Std.
    25 Tassen
    1,3 Std.
    1,1 Std.
  • 0,7 Std.
    1,3 Std.
    2,8 Std.
    2,1 Std.
    0,9 Std.
    25 Tassen
    1,3 Std.
    1,1 Std.
  • 0,8 Std.
    1,4 Std.
    3,1 Std.
    2,3 Std.
    1 Std.
    28 Tassen
    1,4 Std.
    1,2 Std.
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  • Elite 200 V2
    924,00 €
    Kapazität
    2073,6 Wh
    AC-Ausgang
    2600 W gesamt, 230 V, 11,3 A
    AC-Eingang
    2300 W max.
    Solar-Eingang
    1000 W max., 12 V bis 60 V, 20 A max.
    Batterie-Typ
    LiFePO₄ 6000+ Zyklen
    Mobile APP
    BLUETTI App (WiFi/Bluetooth)
    Abmessungen
    35 x 25 x 32.36 cm
    Gewicht
    24,2 kg
    Klimaanlage (8100 BTU)
    0,7 Std.
    Haartrockner (1300 W)
    1,3 Std.
    Mikrowelle (600 W)
    2,8 Std.
    Elektrischer Hammer (800 W)
    2,1 Std.
    Heizung (1800 W)
    0,9 Std.
    Kaffeemaschine (800 W)
    25 Tassen
    Geschirrspüler (1300W)
    1,3 Std.
    Elektrogrill (1560 W)
    1,1 Std.
  • AC200L
    1.260,00 €
    2048 Wh
    4×230 V/10,5 A, 2400 W Gesamt
    2400 W max.
    1200 W max., 12 V – 145 VDC, 15 A
    LiFePO₄ 3000+ Zyklen
    BLUETTI App (WiFi/Bluetooth)
    42 x 28 x 36,65 cm
    28,3 kg
    0,7 Std.
    1,3 Std.
    2,8 Std.
    2,1 Std.
    0,9 Std.
    25 Tassen
    1,3 Std.
    1,1 Std.
  • AC200PL
    2.299,00 €
    Kapazität
    2304 Wh
    AC-Ausgang
    4 ×230 V/10,5 A, 2400 W Gesamt
    AC-Eingang
    2400 W max.
    Solar-Eingang
    1200 W max., 12 V – 145 VDC, 15 A
    Batterie-Typ
    LiFePO₄ 3000+ Zyklen
    Mobile APP
    BLUETTI App (WiFi/Bluetooth)
    Abmessungen
    42 x 28 x 38,65 cm
    Gewicht
    28,8 kg
    Klimaanlage (8100 BTU)
    0,8 Std.
    Haartrockner (1300 W)
    1,4 Std.
    Mikrowelle (600 W)
    3,1 Std.
    Elektrischer Hammer (800 W)
    2,3 Std.
    Heizung (1800 W)
    1 Std.
    Kaffeemaschine (800 W)
    28 Tassen
    Geschirrspüler (1300W)
    1,4 Std.
    Elektrogrill (1560 W)
    1,2 Std.

Vielseitige Energielösung für jede Anforderung

Kompakt, zuverlässig und leistungsstark – der Elite 200 V2 ist perfekt darauf ausgelegt, Ihre Energiebedürfnisse in verschiedensten Situationen zu erfüllen. Ob beim Erkunden der Natur, beim autarken Leben oder zur Vorbereitung auf unerwartete Stromausfälle zu Hause – der Elite 200 V2 meistert jede Herausforderung.
  • Camping
  • Netzunabhängig
  • Home-Backup

Power-Lifting-Modus

Der Elite 200 V2 unterstützt mühelos reine Widerstandslasten von bis zu 3.900 W. Perfekt, um tägliche Essentials wie Wasserkocher, Heizdecken und Haartrockner mit Strom zu versorgen – für mehr Komfort und Bequemlichkeit in Ihrem Alltag.

Kompakte Größe, enorme Leistung

Das platzsparende Design macht es unglaublich einfach zu transportieren und zu verstauen, selbst in engen Räumen wie Wohnmobilen, Autos oder kleinen Ecken Ihres Hauses. Trotz seiner kompakten Größe bietet es eine beeindruckende Leistung – eine perfekte Lösung, um die Portabilität zu maximieren, ohne auf Leistung zu verzichten.

Schnell laden, doppelte Power

Egal wo Sie sind – erleben Sie blitzschnelles Laden, damit Ihre Geräte stets ohne Verzögerung einsatzbereit bleiben. Dank der TurboBoost-Technologie erreicht das Gerät in nur 1,1 Stunden eine Ladung von 80 %. Unterwegs in der Natur können Sie Solarenergie nutzen und es in ca. 2,4 Stunden vollständig aufladen. Selbst während der Fahrt lässt es sich effizient mit unserer neuesten Innovation – dem **BLUETTI Charger 1** – laden, der bis zu sechsmal schneller ist als herkömmliche Autoladegeräte.
  • AC-Ladung
  • Solarladung
  • Autoladung
  • Doppelladung

Sicherheit geht vor – zuverlässige Energie jederzeit

Mit höchster Sicherheit im Blick entwickelt, verfügt der Elite 200 V2 über LiFePO₄-Batteriezellen in Automobilqualität, hochwertiges ABS-Material und ein intelligentes Schutzsystem – für ein sicheres und sorgenfreies Ladeerlebnis bei jeder Nutzung.

Fortschrittliche Zuverlässigkeit und Sicherheit

Es funktioniert zuverlässig bei hohen Temperaturen und schützt vor Überstrom, Überspannung und Feuer, wodurch eine längere Lebensdauer und Sicherheit gewährleistet werden.

Leise mit 16 dB

Bei geringer Stromlast passt der intelligente Algorithmus die Lüftergeschwindigkeit automatisch an, um ein ideales Gleichgewicht zwischen Geräuschentwicklung und Kühlung aufrechtzuerhalten. 16 dB ähneln dem leisen Rascheln von Blättern oder dem Umblättern von Seiten.
*Geräuschpegel weniger als 50 dB bei vollem Betrieb.

Intelligente Energie, intelligentes Leben

Heben Sie Ihre Energieversorgung auf das nächste Level mit zahlreichen innovativen Funktionen, darunter KI-BMS, benutzerfreundliche App-Steuerung, effizientes Kühlsystem und mehr.

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Spezifikation

PREVIEW


BATTERIE INFO


Kapazität:
2.073,6 Wh (54 Ah)

Typ:
LiFePO₄ (Lithium-Eisen-Phosphat)

Lebenszyklen:
6.000+ Zyklen bis 80% der ursprünglichen Kapazität

Haltbarkeitsdauer:
Aufladen auf 40% - 60% alle 3-6 Monate

AUSGANG


Wechselrichter Typ:
Reine Sinuswelle

Powerlifting-Modus:
3.900 W

AC-Ausgänge:
2.600 W gesamt, 230 V, 11,3 A

USB-C-Anschluss:
2 x 100 W Max.

USB-A-Anschluss:
2 x 15 W, 5 V / 3 A

DC-Anschluss:
1 x 12 V/10 A (Autosteckdose)

Eingang


AC Eingang:
2.300 W Max. (Laden + Bypass)

Solar Eingang:
1.000 W Max., 12 V bis 60 V, 20 A max.

Auto Eingang:
96 W (12 V)/ 192 W (24 V)

Max Eingang:
2.400 W Max. (AC- und DC-Eingang)

ALLGEMEINE


App-Steuerung:
WiFi/Bluetooth

Pass-through Charging:
Ja

Skalierbarkeit:
Nein

Gewicht:
24,2 kg (53,4 Pfund)

Abmessungen (L x B x T):
350 × 250 × 323,6 mm (13,78 x 9,84 x 12,74 Zoll)

Betriebstemperatur:
0-40℃ (32-104℉)

Entladetemperatur:
-20-40℃ (-4-104℉)

Lagertemperatur:
Bis zu 1 Monat: -10-40 °C (14-104 °F)
Mehr als 1 Monat: -10-35 °C (14 -95 °F)

Garantie:
5 Jahre

In der Box


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