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BLUETTI Elite 300 Tragbare Powerstation | 2.400W, 3.014,4Wh (Nur Für Deutschland)

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Inkl. MwSt.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • Frost & Sullivan®-zertifiziert – Die weltweit kleinste tragbare 3-kWh Powertation: 3.014,4 Wh Kapazität und 2.400 W Leistung in einem ultrakompakten Design – einfach zu platzieren, leicht zu transportieren und bereit für den Einsatz zu Hause, im Wohnmobil oder im Freien.
  • 12 V / 30 A DC-Anschluss: Liefert während Campingausflügen oder Roadtrips stabile 12 V-Stromversorgung für Autokühlschränke und andere Wohnmobilgeräte.
  • Für hohe Lasten geeignet: 2.400 W Leistung mit 4.800 W Spitzenleistung versorgen Mikrowellen, Heizgeräte und andere Geräte mit hohem Energiebedarf.
  • Sofortige Notstromversorgung für zu Hause: Die UPS schaltet innerhalb von 10 ms sofort auf Notstromversorgung um, sodass Ihre wichtigsten Geräte ohne Unterbrechung weiterlaufen.
  • Steuerung über die BLUETTI-App: Überwachen Sie den Energieverbrauch, starten Sie das Gerät aus der Ferne und planen Sie die Geräteautomatisierung über Bluetooth und WLAN.
  • Langlebig: Hochwertige LiFePO₄-Zellen mit einer Lebensdauer von mehr als 6.000 Ladezyklen sorgen für zuverlässige Stromversorgung bei jahrelangem täglichen Gebrauch.

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Warum BLUETTI Elite 300 wählen?

Kleinste 3 kWh Powerstation, leicht zu transportieren

Dank seiner kompakten Form und seines leicht zu transportierenden Designs ist der Elite 300 besonders praktisch für den täglichen Gebrauch. Sie können ihn von Raum zu Raum transportieren oder für Ausflüge vom Auto zum Campingplatz einpacken. Große Leistung muss nicht unbedingt sperrig sein.

Ihr leistungsstarker DC-Hub für Wohnmobile

Erwecken Sie Ihren Wohnwagen unterwegs zum Leben. Betreiben Sie Kompressoren, Beleuchtung, Wasserpumpen und alle Ihre 12-V-Geräte direkt über den robusten DC-Anschluss mit 12 V/30 A – verzichten Sie auf den Wechselrichter, reduzieren Sie Energieverluste und genießen Sie mühelose, hocheffiziente Energie, während Sie kochen, sich entspannen oder relaxen.

Zuverlässige Energie für jeden Bedarf

Mit einer Kapazität von 3.014,4 Wh und einer Leistung von 2.400 W haben Sie mit dem Elite 300 die volle Kontrolle. Schützen Sie Ihre teuren Lebensmittel bei Stromausfällen, beleuchten Sie Ihren Campingplatz tagelang und betreiben Sie einen netzunabhängigen Schuppen ohne unordentliche Kabel.

  • Wohnmobil
  •  Outdoor
  •  Wohnzimmer
  •  Küche
  •  DIY-Projekt

1.200 W-Lichtmaschine und Solarladung unterwegs

Laden Sie Ihr Elite 300 während der Fahrt 13-mal schneller auf. Das Charger 2 bezieht bis zu 1.200 W sowohl aus der Lichtmaschine Ihres Fahrzeugs als auch aus Solarmodulen und übertrifft damit bei weitem eine standardmäßige 12-V Autosteckdose. Kommen Sie mit einem vollen Akku an Ihrem Campingplatz oder Ihrem nächsten Halt an.

Laden Sie zu Ihren eigenen Bedingungen

Laden Sie das Gerät über eine Steckdose, Solarzellen oder Ihr Fahrzeug auf, um flexibel nachzuladen. Die einstellbaren Eingangsraten passen sich perfekt Ihrem Tempo an – Turbo für die Vorbereitung in letzter Minute oder flüsterleises Laden für ruhige Nächte in Ihrem Zelt.

Alles in einem, einfach zu bedienen

Integrieren Sie Akku, Wechselrichter, Ladegerät, Steuerungen und Schutzvorrichtungen in einem Plug-and-Play-Gerät. Im Gegensatz zu fest installierten Anlagen können Sie es überallhin mitnehmen und damit Ihren Alltag, Ihre Arbeit und Ihre Freizeitaktivitäten im Freien mit Strom versorgen.

10 ms Backup, keine Unterbrechungen

Stromausfälle sollten Ihr Leben nicht durcheinanderbringen. Elite 300 schaltet in nur 10 ms um, sodass Ihr WLAN online bleibt, Ihr Sicherheitssystem aktiviert bleibt und Ihre Geräte ohne Neustarts, Dateiverluste oder Unterbrechungen weiterlaufen.

Intelligentere Steuerung, jederzeit und überall

Verwenden Sie die BLUETTI-App, um Ihren Elite 300 zu steuern. Schalten Sie ihn von überall aus ein oder aus und legen Sie Zeitpläne für Ihre Geräte fest, z. B. für Lampen, Klimaanlagen, Heizungen, Kaffeemaschinen oder eine Aquarienpumpe. Ihre Geräte laufen automatisch, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Einfache, intelligente Stromversorgung, die zu Ihrem Alltag passt.

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FAQS

  • F1: Wofür kann ich den Elite 300 verwenden?
    A:

    Die Elite 300 ist eine leistungsstarke tragbare Powerstation mit 3.014,4 Wh und 2.400 W Leistung. Sie eignet sich perfekt als Notstromversorgung für zu Hause, für Wohnmobilreisen, Outdoor-Aktivitäten und Notfälle.

  • F2: Wie viel Leistung hat es und was kann es betreiben?
    A:

    ● Kapazität: 3.014,4 Wh
    ● Nennleistung: 2.400 W
    ● Hubkraft: 4.800 W
    ● Kann folgende Geräte mit Strom versorgen: Kühlschränke, Mikrowellen, Kaffeemaschinen, Lampen, Audiosysteme, Computer, Klimaanlagen in Wohnmobilen und vieles mehr.

  • F3: Wie tragbar ist es?
    A:

    Mit nur 26,3 kg und einem Tragegriff ist die Elite 300 die weltweit kleinste 3-kWh Powerstation – etwa so groß wie ein 2-kWh Gerät. Nehmen Sie sie ganz einfach von zu Hause mit ins Wohnmobil oder auf den Campingplatz.

  • F4: Kann es Geräte gleichzeitig aufladen und mit Strom versorgen?
    A:

    Ja. Der Elite 300 unterstützt Pass-Through-Laden.

  • F5: Unterstützt die Elite 300 die Steuerung über Apps?
    A:

    Ja. Sobald Sie über WLAN oder Bluetooth mit der BLUETTI-App verbunden sind, können Sie:
    ● Mehr entdecken
    ● Das Gerät in Echtzeit überwachen und steuern.
    ● Einstellungen anpassen.
    ● Intelligente Benachrichtigungen erhalten
    ● Das Gerät aus dem Ruhemodus heraus ferngesteuert ein- oder ausschalten
    ● Geräte wie Lampen, Klimaanlagen und Heizungen mit benutzerdefinierten Timern automatisieren

  • F6: Über welche Anschlüsse verfügt es?
    A:

    Der Elite 300 verfügt über 8 Anschlüsse:
    ● 2 × 2.400 W max. Wechselstrom
    ● 1 × 12 V/30 A Gleichstromanschluss (für leistungsstarke Wohnmobilgeräte wie Wasserpumpen)
    ● 2 × 15 W USB-A (insgesamt 30 W)
    ● 1 × 100 W USB-C
    ● 1 × 140 W USB-C
    ● 1 × Zigarettenanzünderanschluss (max. 120 W)

  • F7: Wie kann ich es aufladen und wie lange dauert das?
    A:

    ● 2.400 W AC + Solar: 80 % Ladung in 78 Minuten, vollständig in 1,6 Stunden
    ● 2.300 W AC: Vollständige Ladung in 1,6 Stunden
    ● 1.200 W Solar: Vollständige Ladung in 4,1 Stunden
    Hinweis: Die Ladezeiten können je nach Sonneneinstrahlung, Neigung der Solarmodule, Temperatur und anderen Faktoren variieren.
    ● Laden im Auto:
    12-V-Zigarettenanzünder: 100 W, vollständig aufgeladen in 30,6 Stunden
    24-V-Zigarettenanzünder: 200 W, vollständig aufgeladen in 15,6 Stunden
    Ladegerät 1: 560 W, vollständig aufgeladen in 6,7 Stunden
    Hinweis: Die Ladezeiten können je nach Spannungsstabilität des Fahrzeugs variieren. Für eine optimale Leistung wird Ladegerät 2 empfohlen.

  • F8: Wie schnell erfolgt die Umschaltung der UPS und schützt sie meine Geräte?
    A:

    Der Elite 300 verfügt über eine ultraschnelle Umschaltzeit von ≤10 ms, sodass er bei einem Stromausfall sofort auf Batteriebetrieb umschaltet. So wird sichergestellt, dass Ihre Geräte ohne Unterbrechungen weiterlaufen und beispielsweise Computer und Speichergeräte geschützt sind.

Spezifikation

VORSCHAU


BATTERIE-INFO


Modell:
Elite 300

Batterie-Capacity:
3.014,4 Wh (314 Ah)

Batterietyp:
LiFePO₄ (Lithium-Eisenphosphat)

ZyklusLife:
6.000.000 Zyklen bei 80 % Kapazität

AUSGABE


SpitzenPower:
4.800 W

Starkmodus:
4.800 W

AC-Ausgang (Entladung):
2.400 W max., 230 V, 50/60 Hz

AC-Ausgang (Bypass):
2.300 W max., 230 V, 50/60 Hz

Anschlüsse:
2 × Standard-Wechselstromanschlüsse
1 × 12 V / 30 A-Anschluss
1 × 100 W USB-C
1 × 140 W USB-C
2 × 15 W USB-A
1 × Zigarettenanzünderanschluss (max. 120 W)

EINGABE


AC-Input:
2.300 W, 10 A max., 230 V, 50/60 Hz

DC-Eingang (XT60):
1.200 W max., 12 V bis 60 V, 22 A

AC + DC-Input:
2.400 W max.

Solar-Input:
1.200 W max.
4,1 Std. bis 100 %

ALLGEMEINES


Nettogewicht:
ca. 26,3 kg/57,98 lbs

Abmessungen (L × B × H):
366 × 305 × 297,5 mm
14,41 × 12,01 × 11,71 Zoll

Ladetemperatur:
0 °C bis 40 °C/32 °F bis 104 °F

Entladetemperatur:
-20 °C bis 40 °C/-4 °F bis 104 °F

UPS-Umschaltzeit:
≤10 ms

App-Steuerung:
Bluetooth und WLAN

Durchgangsladung:
Ja

Garantie:
5 Jahre

IN DER BOX


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BLUETTI Elite 200 V2: Die kleine Kiste mit MONSTER-POWER!

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