BLUETTI Handsfree 2 Tragbarer Rucksack Power | 700 W 512 Wh

578,00 €
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Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • All-in-One-Design: Integration einer ultraschlanken Powerstation und eines 60 L-Rucksacks
  • Energie unterwegs: Laden Sie mehrere Geräte freihändig, während Sie Ihre Powerstation tragen
  • Zugängliche Solarenergie: Innovative, fragmentierte Solar-Ladetechnologie sorgt dafür, dass Solarenergie immer griffbereit ist, wo die Sonne scheint
  • Für Outdoor-Fotografen entwickelt: Mit modularem Stauraum, schnellem Zugriff und ausreichend Energie für ununterbrochene Aufnahmen in der Wildnis
  • Reisefreundlicher Rucksack: Mit MOLLE-System und ergonomischem, atmungsaktivem Design für hohen Komfort und einer Tragfähigkeit von 30 kg
  • IPX4 wasserdicht: Seien Sie sicher, dass Ihre Powerstation und Ausrüstung trocken bleiben – bei jedem Wetter

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Lebenslanger
Kundensupport

Hände frei, Energie überall dabei!

Die seitliche Schnellzugriffsöffnung des Rucksacks ist perfekt auf die Stromausgänge abgestimmt und ermöglicht einfaches Aufladen unterwegs. Die U-förmige Öffnung sorgt dabei für optimale Belüftung, sodass Sie sicher und
bequem laden können, ohne sich über Überhitzung Gedanken machen zu müssen. Der ideale Begleiter für Outdoor-Fotografie, Camping, Wandern, Klettern und mehr.

MOLLE* Rucksack – Maßgeschneidert für jedes Abenteuer

1. Intelligente Aufbewahrung, mühelose Organisation
Freisprech-Kraftwerk
Fotoausrüstung
Reiseutensilien
*Modulare, leichte Lastenträgerausrüstung.

2. Externes Befestigungssystem
Flexibel zum Aufhängen von Zubehör wie Zelten, Schlafsäcken oder Solarmodulen.
Die Schultergurte sind mit Schnallen für GoPro oder andere Action-
Kameras ausgestattet, sodass alles in Reichweite ist, wann immer Sie es brauchen.


  • Drohne
  • Outdoor
  • Netzunabhängig

Im Rucksack steckt Ihre Energie, um Ihr Outdoor-Erlebnis zu verbessern

Laden Sie bis zu 5 Geräte gleichzeitig, darunter Ihre Drohne, Fernbedienung, Kamera, Smartphone und Laptop. Mit verlängerter Akkulaufzeit bleiben Sie stets mit Strom versorgt und einsatzbereit, ohne lästige Wartezeiten.

Schneller laden, länger bleiben

Mit der innovativen Fragmented Solar Charging Technology aktiviert Handsfree automatisch den Ladevorgang bei Erkennung von Sonnenlicht. Bei schwachem Licht schaltet es innerhalb einer Minute ab, um Energie zu sparen, sodass
Sie jeden Sonnenstrahl optimal nutzen können. Selbst an bewölkten Tagen sorgt es für effizientes Laden und verlängert
die Akkulaufzeit für längere Reisen.

60 W Solarpanel: Vollständige Aufladung in 6 Stunden.
100 W Solarpanel: Vollständige Aufladung in 3,5 Stunden.

Ergonomisches Tragesystem für ganztägigen Komfort

Intelligentes Energiemanagement: Effizient, sicher und langlebig

Treten Sie ein in die Zukunft des Energiemanagements mit intelligenten Innovationen, die optimale Leistung, Sicherheit und langanhaltende Haltbarkeit gewährleisten.

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Spezifikation

PREVIEW


BATTERIE INFO


Kapazität:
512 Wh

Typ:
LiFePO₄ (Lithium-Eisenphosphat)

Lebenszyklen:
4000+ Zyklen bis 80 % der ursprünglichen Kapazität

Haltbarkeit:
Alle 3–6 Monate auf 80 % aufladen

Managementsystem:
MPPT-Controller, BMS usw.

AUSGANG


Leistung:
700 W

Hebeleistung:
1200 W

AC-Steckdose X 1:
700 W insgesamt

USB-C X 2:
100 W

USB-A X 2:
15 W insgesamt

EINGANG


AC Eingang:
600 W max.

Solar Eingang:
350 W max.

AUFLADEZEIT


AC-Laden:
45 Min. (80 %) / 1,3 Stunden (100 %)

Solarladen:
2 Stunden (350 W)

Autoladen:
5,8 Stunden (12 V) / 3,1 Stunden (24 V)

ALLGEMEINE


Pass-Through-Laden:
Ja

USV-Umschaltzeit:
≤20ms

Ladetemperatur:
0°C bis 40°C / 32°F bis 104°F

Entladetemperatur:
-20°C bis 40°C / -4°F bis 104°F

Lagertemperatur:
-20°C bis 40°C / -4°F bis 104°F

Gewicht:
Ungefähr 7,5kg / 16,5 lbs

Abmessungen (L × B × T):
305 × 105 × 385 mm / 12 × 4,1 × 15,2 in

Garantie:
5 Jahre

IN DER BOX


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FAQ

  • F1: Kann ich Energiespeicher und Rucksack separat verwenden?
    A:

    Ja, das Handsfree umfasst eine abnehmbare Stromversorgungsstation und einen Rucksack – BluePack. Sie können sie je nach Bedarf unabhängig voneinander verwenden.

  • F2: Ist die Leistung beeinträchtigt, da der Energiespeicher des Handsfree dünner ist als bei herkömmlichen Modellen?
    A:

    Überhaupt nicht. Die Handsfree-Serie bietet eine bessere Energieeffizienz als die meisten Mitbewerber.

    1. 1. Dank eines völlig neuen modularen kabellosen Designs und hochdichten LiFePO₄-Batteriezellen ist die kompakte Struktur 3-mal dünner als bei herkömmlichen Kraftwerken.
    2. 2. Durch strukturelle und Software-Upgrades wird ein geringerer Stromverbrauch und eine längere Batterielebensdauer erreicht. Die kabellose Verbindung zwischen allen Modulen macht den hohen Energieverbrauch und die komplexe Verkabelung überflüssig.
    3. 3. Optimierte Steuerungssysteme reduzieren den Standby-Stromverbrauch im AC/DC-Modus auf bis zu 7 W, deutlich weniger als die 10 W bei ähnlichen Produkten.
  • F3: Besteht die Gefahr einer Überhitzung, wenn ich unterwegs im Freien lade?
    A:

    Das Freisprechsystem wurde mit Blick auf die Sicherheit entwickelt und bietet mehrere Schichten elektrischen Schutzes.

    1. 1. IntelliCharge AI-BMS: Verwaltet intelligent das Laden und Entladen und überwacht auf Überladung oder Überspannung, um mögliche Schäden zu vermeiden.
    2. 2. Zertifizierte flammhemmende Materialien: Hält hohen Temperaturen stand.
    3. 3. Effizientes Kühlsystem: Der Rucksack verfügt über eine U-förmige Öffnung und Lamellenseitenteile für eine schnelle Wärmeableitung und verhindert so effektiv eine Überhitzung während des Gebrauchs.
  • F4: Kann der Rucksack teure Elektronik effektiv schützen? Benötige ich eine zusätzliche Schutzhülle?
    A:

    Der BluePack-Rucksack verfügt über ein unterteiltes Aufbewahrungssystem, mit dem Sie Fächer für verschiedene Geräte anpassen können.

    Der robuste Stützrahmen und die Basis bieten starken Schutz, während das eng umwickelte Design mit zusätzlicher Polsterung Stöße während der Bewegung effektiv absorbiert.

    BluePack kann alle Ihre Anforderungen an Aufbewahrung und Stromversorgung im Freien erfüllen.

  • F5: Welche Drohnen können mit Handsfree 1/2 aufgeladen werden?
    A:

    Sowohl Handsfree 1 als auch 2 verfügen über AC-Ausgänge und zwei 100-W-USB-C-Anschlüsse, die mit der gesamten Palette der Verbraucherdrohnen von DJI kompatibel sind.

    Beispielsweise unterstützt Handsfree 1 die Serien FPV, Mini und Air, während Handsfree 2 die Mavic-Serie und FPV unterstützt.

    Beide können bis zu 3 Drohnenbatterien in einem Durchgang vollständig aufladen.

  • F6: Sind Handsfree 1/2 wasserdicht?
    A:

    Nein, aber der BluePack-Rucksack ist umfassend wasserabweisend und verfügt über spritzwassergeschütztes Gewebe, wasserdichte Reißverschlüsse und eine Regenhülle, die mittlerem bis starkem Regen standhält und so Schutz bei verschiedenen Außenbedingungen gewährleistet.

    Hinweis: Um das Speichergerät und die Elektronik zu schützen, verwenden Sie bei nassem Wetter immer die Regenhülle und vermeiden Sie eine langfristige Einwirkung von Regen.

  • F7: Mit welchen Solarmodulen kann Handsfree 1/2 aufgeladen werden?
    A:

    Die Anforderungen an Solarmodule:

    1. a. Eingangsspannungsbereich: 12 VDC-28 VDC (Freisprecheinrichtung 1), 12 VDC-45 VDC (Freisprecheinrichtung 2)
    2. b. Mit einem MC4-Stecker.

    Empfohlene BLUETTI-Solarmodule: PV120, PV200D für Freisprecheinrichtung 1 und PV120, PV200D, PV350 für Freisprecheinrichtung 2.

  • F8: Ist der Rucksack aufgrund des hohen Gewichts des Netzteils und der Elektronik unbequem zu tragen?
    A:

    Der Rucksack verfügt über ein professionelles Tragesystem – ErgoBLUE, einschließlich Tragegurten, Schultergurten, Brust- und Hüftgurten, Rückenstützen und Hüftpolstern, die alle für eine gleichmäßige Gewichtsverteilung ausgelegt sind.

    Die Kontaktbereiche an Schultern, Hüfte und Rücken bestehen aus atmungsaktivem Netzmaterial und sorgen so für ein kühles und bequemes Tragegefühl.