BLUETTI Kühlschrank für Camping | Unterwegs kühl bleiben

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Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • Bis zu 3 Tage Kühlung mit einer Batterie
  • Vielseitiges 3-in-1-Design: Kühlschrank, Gefrierschrank und Eismaschine
  • Geräumige 40L Speicherkapazität
  • Der erste tragbare Kühlschrank mit LFP-Batterieantrieb
  • Laden Sie es auf vier verschiedene Arten auf
  • Eisbereiter produziert kristallklares Würfeleis
  • Schnelle Abkühlung von 30 °C auf 0 °C in nur 15 Minuten
  • Flüsterleiser Betrieb unter 45 dB
  • Bequeme Fernbedienung per BLUETTI-App

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BLUETTI SwapSolar-Ökosystem: Strom und Entspannung für unterwegs

Für einen einwöchigen Roadtrip oder einen netzunabhängigen Lebensstil sorgt das erste Ökosystem von BLUETTI dafür, dass Ihre Geräte mit Strom versorgt werden, Lebensmittel frisch und Getränke kalt bleiben – und das alles auf effiziente und nachhaltige Weise. Für den AC180T und den Kühlschrank sind austauschbare B70-Akkus erhältlich, die ultimative Flexibilität und Komfort bieten.

Lange Akkulaufzeit, längere Abenteuer

Egal, ob Sie im Hinterland campen oder netzunabhängig reisen, die modularen Batterien B70 (716,8 Wh pro Packung) können den Kühlschrank bis zu 3 Tage lang ununterbrochen mit Strom versorgen. Nutzen Sie das Potenzial von zwei
Batterien für Ihre 6-tägige Reise.

Immer zum Entspannen und Erfrischen bereit

Egal, ob Sie einen Wochenendausflug machen, mit Ihrem Wohnmobil unterwegs sind, raue Überlandwege durchqueren oder die ultimative Heckklappenparty veranstalten, mit dem Kühlschrank haben Sie alles im Griff. Sein vielseitiges Design, die langlebige Konstruktion und die optimale Leistung machen ihn zum perfekten Begleiter für jedes Abenteuer.
  • Camping
  • Überlandreisen
  • Wohnmobil
  • Road Trip

3-in-1-Multikühler

Der Kühlschrank wurde entwickelt, um Ihr Outdoor-Erlebnis auf die nächste Stufe zu heben. Er ist eine Kombination aus Kühlschrank, Gefrierschrank und Eismaschine. Mit dem Kühlschrank sind den kulinarischen Köstlichkeiten, die Sie mitbringen können, keine Grenzen gesetzt Bewahren Sie gefrorene Leckereien für später auf oder stellen Sie sogar Eiswürfel für Ihre Lieblingsgetränke her – alles in einem kompakten Gerät.

Schnellste Abkühlung

Der Kühlschrank ist mit dem branchenführenden Kompressor und der außergewöhnlichen VIP-Wärmeisolierung (Vacumed Insert Panel) für die effizienteste Kühlung ausgestattet – kühlen Sie in nur 15 Minuten von 86 °F / 30 °C auf 32 °F / 0 °C ab!
  • Schnelle Abkühlung
  • Effizienter Kompressor
Der Kühlschrank ist mit 100-W-USB-A- und USB-C-Anschlüssen ausgestattet und ermöglicht das Aufladen auf Mobiltelefonen, Tablets oder tragbaren Computern ohne Strom.
  • Mehrere Lademöglichkeiten
  • Ausreichend Speicherkapazität
  • Problemlose Eiszubereitung
  • Praktische Stromversorgung

Kontrolle und Überwachung immer zur Hand

Mit der BLUETTI-App haben Sie die vollständige Kontrolle über die Energieverwaltung. Bleiben Sie über den Stromverbrauch in Echtzeit informiert, überprüfen Sie den Status Ihres Kühlschrank, passen Sie die Energieeinstellungen
an und führen Sie sogar Firmware-Updates durch – alles bequem von Ihrem Smartphone aus.

Gebaut für einfachen Transport

Befestigen Sie die Kühlbox während der Fahrt an Ihrem Fahrzeug, transportieren Sie sie mit dem stabilen Griff und den Rollen zu Ihrem Campingplatz und nehmen Sie dann den Deckel ab, um schnell auf Erfrischungen zugreifen zu können. Dank des 45°-Kippschutzes können Sie sicher sein, dass er auch auf unebenem Untergrund stabil bleibt. Darüber hinaus arbeitet der Kühlschrank leise und eignet sich daher perfekt für Camping, Picknicks oder andere Versammlungen im Freien.

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Spezifikation

PREVIEW


BATTERIE INFO


Kapazität:
716,8 Wh

Typ:
LiFePO₄ (Lithium-Eisen-Phosphat)

Lebenszyklen:
3.000+

Haltbarkeitsdauer:
Aufladen auf 80% alle 3-6 Monate

Management System:
BLUETOPUS AI-BMS

*Notiz:
Die oben stehenden Akkuinformationen beziehen sich auf den B70-Akkupack, der nicht im MultiCooler enthalten ist

AUSGANG


USB-C-Anschluss:
1 x 100 W max.

USB-A-Anschluss:
1 x 15 W

EINGANG


AC Eingang:
200 W max. (mit Netzteil)

Solar Eingang:
200 W max.

ALLGEMEINE


Kühlschrankkapazität :
50 qt / 55 l insgesamt
Kühlfach: 42 qt / 40 l
Eisfach: 9,5 qt / 9 l
Batteriefach: 6,3 qt / 6 l

Abmessungen:
28 x 16,5 x 18,7 Zoll / 710 x 420 x 475 mm (ohne Räder und Deichsel)

Nettogewicht:
52,9 Pfund / 24 kg

Geräuschpegel:
30 dB (im Kühlmodus)
45 dB (im Eisherstellungsmodus)

Garantie:
2 Jahre

IN DER BOX


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