BLUETTI Charger 1 | 560 W Lichtmaschinen Ladegerät
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Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • Breite Kompatibilität: Geeignet für alle BLUETTI Powerstation und die meisten Marken auf dem Markt
  • Hochgeschwindigkeitsladen: Liefert bis zu 560 W Leistung – 6-mal schneller als herkömmliche Ladegeräte für Zigarettenanzünder im Auto
  • Verbesserte Kühlung: Aktive Lüfterkühlung für optimale Leistung und längere Lebensdauer
  • Sicherheitsfunktionen: Schützen Sie Ihre Fahrzeugbatterie und Ihr Kraftwerk vor Kurzschluss, Verpolung, Unterspannung, Überhitzung usw
  • Intelligenter Schutz: Die automatische Ein-/Ausschaltfunktion verhindert, dass die Batterie Ihres Fahrzeugs leer wird
  • App-Steuerung: Ermöglicht die Anpassung der Ausgangsspannung und die Überwachung des Autobatteriestatus in Echtzeit
  • Einfache Installation: Schnelles Anschließen und Einrichten in nur wenigen einfachen Schritten
  • Sorgenfreiheit: Mit einer 2-Jahres-Garantie für zuverlässige Leistung

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Laden Sie 1kWh in nur 2 Stunden Fahrt

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Nahtlose Verbindung mit 12 V/24 V-Wohnmobilbatterien, um Ihre Stromstation aufzuladen, so dass Sie sich auf Reisen mit Ihrem Wohnmobil keine Sorgen mehr über Stromengpässe machen müssen.
Kombination 1: AC300 + B300K + Ladegerät 1 + DC-Eingangskabel
Volle Ladung in nur 5,5 Stunden, Power für einen langen Aufenthalt im Freien.
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Volle Ladung in nur 6 Stunden, nie mehr ohne Strom.

6x schnellere Ladegeschwindigkeit

Der Charger 1 liefert eine Leistung von bis zu 560 W - 6x schneller als ein herkömmliches Autoladegerät. Jetzt können Sie
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Warum Ladegerät 1 wählen?

  • Universelle Kompatibilität
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Hohe Sicherheit
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Auto Ein/Aus
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Super Temperaturkontrolle

⭕Dank der einstellbaren Spannung passt es auf alle Powerstationen und 95 % aller anderen Modelle auf dem Markt.
⭕Die DC-Eingangsleitung* ist mit einem 60A-Schutzschalter ausgestattet, um potenzielle Gefahren effektiv zu verhindern. *Separat erhältlich.
⭕Charger 1 verwendet einen intelligenten Spannungsüberwachungsalgorithmus, um automatisch zu erkennen, wann Ihr Fahrzeug startet oder stoppt. So wird sichergestellt, dass die Batterie Ihres Fahrzeugs vor unnötiger Entladung geschützt ist.
⭕Im Gegensatz zu anderen Ladegeräten, bei denen bei hohen Temperaturen (40 °C) ein deutlicher Leistungsabfall auftritt, liefert Charger 1 eine stabile und zuverlässige Leistung für gleichbleibende Leistung.

Mehrschichtiger Schutz bei jeder Ladung

  • Schützen Sie Ihre Fahrzeugbatterie
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Schutz des Ladegeräts 1
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Schützen Sie Ihre Powerstation

⭕Verhindert, dass sich Ihre Autobatterie entlädt, so dass Sie Ihr Fahrzeug jederzeit starten können.
⭕Automatische Ein- und Ausschaltfunktionen und Stromkreisschutz zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs.
⭕Passen Sie die Ausgangsspannung an, um sicherzustellen, dass sie perfekt zu Ihrem Energiespeichersystem passt.

Überwachung während der Fahrt

Mit der BLUETTI-App können Sie ganz einfach den Ladestatus überprüfen, die Spannung direkt von Ihrem Telefon aus anpassen und sicherstellen, dass alles reibungslos läuft.

Einfache Schritte zur Installation

Einfache Installation in 4 Schritten.
Überprüfen Sie die Kompatibilitätstabelle und installieren Sie Ihr BLUETTI-Ladegerät 1 ganz einfach.
Mehr sehen

Schritt 1: Vorbereiten Ihrer Installation

1. Überprüfen Sie, ob alle Komponenten vorhanden sind, einschließlich eines 6AWG-DC-Eingangskabels.
2. Bereiten Sie die Werkzeuge vor.
3. Bereiten Sie Ihr Kraftwerk und das Solarladekabel vor.

Schritt 2: Mit Ladegerät 1 verbinden

1. Schalten Sie den Schutzschalter am 6AWG-DC-Eingangskabel aus.
2. Verbinden Sie das 6AWG-Eingangskabel und das MC4-Ausgangskabel mit dem Ladegerät 1.
3. Verbinden Sie das Ausgangskabel über ein Solarladekabel mit Ihrem Kraftwerk.

Schritt 3: An die Autobatterie anschließen

1. Führen Sie das Eingangskabel durch Ihr Auto zur Autobatterie.
2. Schließen Sie das Kabel an die Anschlüsse der Autobatterie an, rot an Pluspol, schwarz an Minuspol.

Schritt 4: Beginnen Sie mit dem Laden

1. Schalten Sie den Schutzschalter ein. Stellen Sie die richtige Spannung ein, bevor Sie das Ladegerät 1 über die App einschalten.
2. Suchen Sie einen Platz, um das Ladegerät 1 ordnungsgemäß zu befestigen.

Damit nie die Energie ausgeht

Geeignet für verschiedene Anlässe

Andere Top-bewertete Produkte

Spezifikationen

AUSGANG


Standard-Spannung:
27 V

Spannungsbereich (mit 12 V-Batterie):
15,0 V bis 56,0 V (einstellbar über App)

Spannungsbereich (mit 24 V-Batterie):
27,0 V bis 56,0 V (einstellbar über die App)

Stromstärke:
10 A

Leistung:
560 W

EINGANG


Eingangsspannung:
12 V -14 V / 22.5 V - 28 V

Eingangsstromstärke:
50 A - 12 V / 25 A - 24 V

ALLGEMEIN


Produkt Funktion:
Erhöhen Sie die Ausgangsspannung (zum Aufladen des Kraftwerks)

Kompatibilität:
Alle BLUETTI-Kraftwerke und 95% der anderen Modelle auf dem Markt

Schutzmaßnahmen:
Kurzschluss/Anti-Reverse/Unterspannung/Übertemperatur

Kühlung:
Lüfter-Kühlung

Überspannungsschutz:
60 A Schutzschalter (optional)

Betriebstemperatur:
-20 °C bis 60 °C / -4 °F bis 140 °F

Schutzgrad:
SCHUTZART IP20

Lärm:
50dB Max.

Gewicht:
Ca. 1,2 kg / 2.645 lbs

Abmessungen (L x B x T):
145 mm × 110 mm × 60 mm / 5.7 in × 4.33 in × 2.36 in

Garantie:
2 Jahre

App-Anschluss:
Bluetooth

In The Box

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Customer Reviews

Based on 11 reviews
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E
Erik G. (Hamburg, DE)
Perfekt für maximale Autarkie

Der Charger 1 ist super, wenn man auch in Sonnenärmeren Zeiten möglichst unabhängig vom Stromnetz sein möchte.

Ist ziemlich einfach zu installieren, da es mit den mitgelieferten Kabeln an die 12V Batterie des Autos/Campers angeschlossen wird. Die Kabel sind bereits abgesichert.

M
Markus (Berlin, DE)
Fake features, inkompetente Bluetti Mitarbeiter, Skandale, Anwälte, Gericht. Siehe Ticket ID 595509

Ich rate dringend davon ab, auf Poweroak und dessen westliche Marke „Bluetti“ hereinzufallen.
Nach dem Kauf – sofern man nicht auf bezahlte Affiliate Marketing Anklatscher , SEO/SEM-Maschen und angeheuerte Lockvögel hereingefallen ist, stellt man womöglich fest, dass einige Produkte die zuvor beworbene und sogar im Handbuch zugesicherte technische Leistung gar nicht erbringen.
Ein Paradebeispiel hierfür, um nur eines zu nennen ist das DC-DC Charger 1. Im Fachjargon nennt man so etwas Betrug, bei Bluetti bezeichnet man es als „Beschwichtigung“.
Vertrieb, Support, technisches Personal und Führungskräfte kennen ihre eigenen Produkte nicht, verstricken sich in endlose Spiralen aus Lügen und Widersprüchen und versuchen, zahlende Kunden hinters Licht zu führen, sobald sie merken, dass diese sich rechtlich und technisch auskennen.
Ich kann nur davor warnen, sich mit diesen Scharlatanen einzulassen.
Vorsicht auch bei den Chinesen, die benutzen von deren Mutterkonzern Poweroak weltweit über deren Streu Firmensitze mit dem westlichen Label "Bluetti" alle Pseudo westliche Nicknames, keine Echtnamen.
Fallt nicht auf Howie, Paul, Moritz, Eric etc. herein!
Deren Telefonsupport ist eine Katastrophe.
Kaum jemand beherrscht die Landessprache obwohl beworben. Inkompetenz und keinerlei Transparenz und Entscheidungsbefugnis herrschen vor.
Sale, Support, Manager, Techniker von den USA, über Europa, bis hin zum Mutterkonzern Poweroak in China, kennen alle ihre eigenen Produkte abseits von irgendwelchen marketing Flyer nicht.
Begegnet man den elektrotechnisch und beweist man das Gegenteil stehen die sehr schnell mit den Rücken zur Wand und versuchen zu beschwichtigen, und mit endlosen Entschuldigungen und angebliche Vorgesetzte ohne Ergebnis Zeit zu schinden und zu verarschen. Fallt blos nicht darauf herein!
Gerne lassen die deren Kunden zeitintensive Tests und Analysen bis hin zu Entwicklungsarbeit machen, um so Zeit zu schinden und den Anschein zu wahren man würde den Kunden mit einbeziehen und Kundenorientierung simulieren.
Technisch gesehen ist deren SIP Anbieter auch ziemlich schlecht. Ständige Verbindungsabbrüche und qualitativ schlecht verständliche Tonübertragung.
Obwohl schon von deren Mitarbeitern seit Monate bekannt wird nichts unternommen.
Begegnet man deren sog. "Support" per Mail ist der genau so schlecht wie am Telefon.
Telefon Sale = Telefon Support / eMail Support. Das sollte man wissen! Weitere Instanzen gibt es nicht.
Der inkompetente Support Manager, bekannt unter dem Nickname „Howie“, versucht weiterhin den Skandal zu vertuschen, und einen lächerliche Geldbeträge ruhig zu stellen obwohl mehrfach klargestellt wurde, welche Kompensation man nach bald 2 Monate erlittenen Schaden von Bluetti erwartet.
Die glauben auch sich an keine Gesetze halten zu müssen.
Am 25.08 wurde Klage gegen die Poweroak GmbH in Frankfurt und deren Geschäftsführer vor Gericht auf Schadenersatz erhoben.
Zuvor habe ich denen die Möglichkeit gegeben, mit Frist meinem Angebot auf Kompensation gegen Hardware nachzukommen, so dass die diese steuerlich abschreiben können, und das Verfahren für die weniger teuer wird.
Diese ist ausgelaufen, jetzt wird es vor Gericht nur noch um hartes Geld gehen.
Aktuell liegt die Forderung bei 12000€.
Die Klagesumme erhöht sich mit jeder weiteren Woche um 1000€.
Bluetti meldet sich nicht mehr und diese denken das aussitzen zu können.
Demnächst wird mit einstweiliger Verfügung ein Vollstreckungstitel angestrebt.
Diese werden wir durch Gerichtsvollzieher direkt von deren Lager, aber auch bei deren Geschäftssitz in Frankfurt pfänden lassen bis die Summe eingetrieben wurde.

Ich habe den bisherigen Gesprächsverlauf aus Zendesk Ticket 595509 der gleichzeitig als Beweismaterial vor Gericht dient, hier und auf anderen Plattformen mit allen Details veröffentlicht.
Aber hier einige Beispiele da heraus, die jedem als Warnung dienen sollten:

"Ich möchte mich noch einmal persönlich bei Ihnen entschuldigen. Ich möchte ganz ehrlich zugeben, dass ich als Kundenservice-Mitarbeiter technisch nicht tief genug in die Details eingreifen kann. Mit freundlichen Grüßen,
Paul“.

"„...als Geste des guten Willens bieten wir Ihnen eine Rückerstattung in Höhe von 50 % Ihres ursprünglichen Bestellwerts an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über diesen Rahmen hinaus keine weiteren Forderungen oder die von Ihnen genannte finanzielle Entschädigung erfüllen können. Das oben genannte Angebot stellt unsere maximale und endgültige Lösung für diesen Fall dar. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit dieser Rückerstattung einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Howie“.

M
Markus (Berlin, DE)
Fake features, inkompetente Bluetti Mitarbeiter, Skandale, Anwälte, Gericht. Siehe Ticket ID 595509

Ich rate dringend davon ab, auf Poweroak und dessen westliche Marke „Bluetti“ hereinzufallen.
Nach dem Kauf – sofern man nicht auf bezahlte Affiliate Marketing Anklatscher , SEO/SEM-Maschen und angeheuerte Lockvögel hereingefallen ist, stellt man womöglich fest, dass einige Produkte die zuvor beworbene und sogar im Handbuch zugesicherte technische Leistung gar nicht erbringen.
Ein Paradebeispiel hierfür, um nur eines zu nennen ist das DC-DC Charger 1. Im Fachjargon nennt man so etwas Betrug, bei Bluetti bezeichnet man es als „Beschwichtigung“.
Vertrieb, Support, technisches Personal und Führungskräfte kennen ihre eigenen Produkte nicht, verstricken sich in endlose Spiralen aus Lügen und Widersprüchen und versuchen, zahlende Kunden hinters Licht zu führen, sobald sie merken, dass diese sich rechtlich und technisch auskennen.
Ich kann nur davor warnen, sich mit diesen Scharlatanen einzulassen.
Vorsicht auch bei den Chinesen, die benutzen von deren Mutterkonzern Poweroak weltweit über deren Streu Firmensitze mit dem westlichen Label "Bluetti" alle Pseudo westliche Nicknames, keine Echtnamen.
Fallt nicht auf Howie, Paul, Moritz, Eric etc. herein!
Deren Telefonsupport ist eine Katastrophe.
Kaum jemand beherrscht die Landessprache obwohl beworben. Inkompetenz und keinerlei Transparenz und Entscheidungsbefugnis herrschen vor.
Sale, Support, Manager, Techniker von den USA, über Europa, bis hin zum Mutterkonzern Poweroak in China, kennen alle ihre eigenen Produkte abseits von irgendwelchen marketing Flyer nicht.
Begegnet man den elektrotechnisch und beweist man das Gegenteil stehen die sehr schnell mit den Rücken zur Wand und versuchen zu beschwichtigen, und mit endlosen Entschuldigungen und angebliche Vorgesetzte ohne Ergebnis Zeit zu schinden und zu verarschen. Fallt blos nicht darauf herein!
Gerne lassen die deren Kunden zeitintensive Tests und Analysen bis hin zu Entwicklungsarbeit machen, um so Zeit zu schinden und den Anschein zu wahren man würde den Kunden mit einbeziehen und Kundenorientierung simulieren.
Technisch gesehen ist deren SIP Anbieter auch ziemlich schlecht. Ständige Verbindungsabbrüche und qualitativ schlecht verständliche Tonübertragung.
Obwohl schon von deren Mitarbeitern seit Monate bekannt wird nichts unternommen.
Begegnet man deren sog. "Support" per Mail ist der genau so schlecht wie am Telefon.
Telefon Sale = Telefon Support / eMail Support. Das sollte man wissen! Weitere Instanzen gibt es nicht.
Der inkompetente Support Manager, bekannt unter dem Nickname „Howie“, versucht weiterhin den Skandal zu vertuschen, und einen lächerliche Geldbeträge ruhig zu stellen obwohl mehrfach klargestellt wurde, welche Kompensation man nach bald 2 Monate erlittenen Schaden von Bluetti erwartet.
Die glauben auch sich an keine Gesetze halten zu müssen.
Am 25.08 wurde Klage gegen die Poweroak GmbH in Frankfurt und deren Geschäftsführer vor Gericht auf Schadenersatz erhoben.
Zuvor habe ich denen die Möglichkeit gegeben, mit Frist meinem Angebot auf Kompensation gegen Hardware nachzukommen, so dass die diese steuerlich abschreiben können, und das Verfahren für die weniger teuer wird.
Diese ist ausgelaufen, jetzt wird es vor Gericht nur noch um hartes Geld gehen.
Aktuell liegt die Forderung bei 12000€.
Die Klagesumme erhöht sich mit jeder weiteren Woche um 1000€.
Bluetti meldet sich nicht mehr und diese denken das aussitzen zu können.
Demnächst wird mit einstweiliger Verfügung ein Vollstreckungstitel angestrebt.
Diese werden wir durch Gerichtsvollzieher direkt von deren Lager, aber auch bei deren Geschäftssitz in Frankfurt pfänden lassen bis die Summe eingetrieben wurde.

Ich habe den bisherigen Gesprächsverlauf aus Zendesk Ticket 595509 der gleichzeitig als Beweismaterial vor Gericht dient, hier und auf anderen Plattformen mit allen Details veröffentlicht.
Aber hier einige Beispiele da heraus, die jedem als Warnung dienen sollten:

"Ich möchte mich noch einmal persönlich bei Ihnen entschuldigen. Ich möchte ganz ehrlich zugeben, dass ich als Kundenservice-Mitarbeiter technisch nicht tief genug in die Details eingreifen kann. Mit freundlichen Grüßen,
Paul“.

"„...als Geste des guten Willens bieten wir Ihnen eine Rückerstattung in Höhe von 50 % Ihres ursprünglichen Bestellwerts an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über diesen Rahmen hinaus keine weiteren Forderungen oder die von Ihnen genannte finanzielle Entschädigung erfüllen können. Das oben genannte Angebot stellt unsere maximale und endgültige Lösung für diesen Fall dar. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit dieser Rückerstattung einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Howie“.

B
Bernd S. (Bad Langensalza, DE)
Ergänzung zum User Manual

Soweit alles top, bitte den Hinweis in das User Manual, dass bei Fahrzeugen mit Shunt am Minuspol das Minuskabel an die Fahrzeugmasse anschliessen!

M
Matthias A.T.H. (Hamburg, DE)
Genau das was noch gefehlt hat.

Cooles Teil, einfache online-Bestellung, flotte Lieferung, alles dabei was gebraucht wird, verständliche und umfangreiche Bedienungsanleitung, simple Montage - und dann macht der Charger genau das was er soll: Flott mit voller Leistung ne Powerstation einer anderen Marke laden, oder, nach simpler Umstellung, eine kleinere einer anderen Marke. Genial. Für mich, als Vielfahrer und „wenig Rumsteher“ genau das Richtige, immer laden wenn der Minicamper fährt. Für die anstehende Skandinavientour über den Jahreswechsel die im Gegensatz zum Charger eher schlappe PV abgebaut (erwarte eh ungenügenden Solarertrag), dadurch günstigere Fähre ergattert und dann wird ausgiebig getestet. Wenn der Charger das macht was versprochen wird, wird in keine neue leistungsstärkere PV auf dem Dach investiert. Von daher, volle Punktzahl!

E
Erik G. (Hamburg, DE)
Nutzung als Booster

Ich nutze den Charger 1 um mehr Leistung aus dem 12V/30A Anschluss meiner EP500PRO zu nehmen. Funktioniert super!

G
Guest C. (Stuttgart, DE)

BLUETTI Charger 1 | 560 W Lichtmaschinen Ladegerät

H
Holger S. (Hamburg, DE)
Alles gut

Es lädt mit 430 Watt :-) von der Lichtmaschiene über den Photovoltaikanschluss :-)
Allerdings nur, wenn die Lichtmaschiene auch an ist!

W
Wladimir B. (Frankfurt (Oder), DE)
BLUETTI Charger 1 | 560 W

Bin mit dem Charger sehr zufrieden. Langzeittest folgt im Sommerurlaub auf der Reise mit dem Wohnmobil in Norwegen. Freue mich über neue Produkte von bluetti. App sollte noch verbessert werden

C
Customer (Germering, DE)
Charger 1

Habe ihn für mein Wohnmobil gekauft er tut was er soll.

FAQ

Anleitungen

Ein nützlicher Leitfaden auf Englisch, um das Beste aus allem zu machen

Produktanwendung

How to connect AC200MAX with either B230 or B300 Battery Modules