BLUETTI Charger 1 | 560 W Lichtmaschinen Ladegerät

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Inkl. MwSt.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


Versandzeit für Bestellungen ab dem 10. Dezember: Anfang Januar 2025
  • Breite Kompatibilität: Geeignet für alle BLUETTI Powerstation und die meisten Marken auf dem Markt
  • Hochgeschwindigkeitsladen: Liefert bis zu 560 W Leistung – 6-mal schneller als herkömmliche Ladegeräte für Zigarettenanzünder im Auto
  • Verbesserte Kühlung: Aktive Lüfterkühlung für optimale Leistung und längere Lebensdauer
  • Sicherheitsfunktionen: Schützen Sie Ihre Fahrzeugbatterie und Ihr Kraftwerk vor Kurzschluss, Verpolung, Unterspannung, Überhitzung usw
  • Intelligenter Schutz: Die automatische Ein-/Ausschaltfunktion verhindert, dass die Batterie Ihres Fahrzeugs leer wird
  • App-Steuerung: Ermöglicht die Anpassung der Ausgangsspannung und die Überwachung des Autobatteriestatus in Echtzeit
  • Einfache Installation: Schnelles Anschließen und Einrichten in nur wenigen einfachen Schritten
  • Sorgenfreiheit: Mit einer 2-Jahres-Garantie für zuverlässige Leistung

Verdienen BLUETTI BUCKS (im Wert von ca. € )für dieses Produkt!

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2 Jahre sorgenfreie Garantie

Lebenslanger
Kundensupport

Laden Sie 1kWh in nur 2 Stunden Fahrt

Erleben Sie eine 6-fach* schnellere Ladegeschwindigkeit, um die überschüssige Energie aus der Lichtmaschine Ihres Autos zu speichern, so dass Sie während Ihrer Fahrten das Beste aus Ihrer Energie machen können.
*Im Vergleich zum herkömmlichen Laden über den Zigarettenanzünder <100 W.
Kombination 1: AC200L + BLUETTI Ladegerät 1 + DC-Eingangskabel
Vollständige Aufladung des AC200L in 4,1 Stunden, perfekt für Ihr netzunabhängiges Leben.
Kombination 2: AC180 + BLUETTI Ladegerät 1 + DC-Eingangskabel
Tanken Sie Ihr AC180 in nur 2,5 Stunden auf, so dass es bei Ihrer Ankunft auf dem Campingplatz wieder einsatzbereit ist.
Kombination 3: AC70 + BLUETTI Ladegerät 1 + DC-Eingangskabel
Laden Sie Ihr AC70 in nur 1,8 Stunden auf, damit Sie auf Ihren Abenteuern immer Strom zur Hand haben.

Lang anhaltende Batterielebensdauer für Wohnmobilreisen

Nahtlose Verbindung mit 12 V/24 V-Wohnmobilbatterien, um Ihre Stromstation aufzuladen, so dass Sie sich auf Reisen mit Ihrem Wohnmobil keine Sorgen mehr über Stromengpässe machen müssen.
Kombination 1: AC300 + B300K + Ladegerät 1 + DC-Eingangskabel
Volle Ladung in nur 5,5 Stunden, Power für einen langen Aufenthalt im Freien.
Kombination 2: AC500 + B300K + Ladegerät 1 + DC-Eingangskabel
Volle Ladung in nur 6 Stunden, nie mehr ohne Strom.

6x schnellere Ladegeschwindigkeit

Der Charger 1 liefert eine Leistung von bis zu 560 W - 6x schneller als ein herkömmliches Autoladegerät. Jetzt können Sie
eine 1-kWh-Tankstelle in nur 2,5 Stunden vollständig aufladen - ein entscheidender Vorteil für Ihr Ladeerlebnis unterwegs.

Warum Ladegerät 1 wählen?

⭕Dank der einstellbaren Spannung passt es auf alle Powerstationen und 95 % aller anderen Modelle auf dem Markt.
⭕Die DC-Eingangsleitung* ist mit einem 60A-Schutzschalter ausgestattet, um potenzielle Gefahren effektiv zu verhindern. *Separat erhältlich.
⭕Charger 1 verwendet einen intelligenten Spannungsüberwachungsalgorithmus, um automatisch zu erkennen, wann Ihr Fahrzeug startet oder stoppt. So wird sichergestellt, dass die Batterie Ihres Fahrzeugs vor unnötiger Entladung geschützt ist.
⭕Im Gegensatz zu anderen Ladegeräten, bei denen bei hohen Temperaturen (40 °C) ein deutlicher Leistungsabfall auftritt, liefert Charger 1 eine stabile und zuverlässige Leistung für gleichbleibende Leistung.
  • Universelle Kompatibilität
  • 
Hohe Sicherheit
  • 
Auto Ein/Aus
  • 
Super Temperaturkontrolle

Mehrschichtiger Schutz bei jeder Ladung

⭕Verhindert, dass sich Ihre Autobatterie entlädt, so dass Sie Ihr Fahrzeug jederzeit starten können.
⭕Automatische Ein- und Ausschaltfunktionen und Stromkreisschutz zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs.
⭕Passen Sie die Ausgangsspannung an, um sicherzustellen, dass sie perfekt zu Ihrem Energiespeichersystem passt.
  • Schützen Sie Ihre Fahrzeugbatterie
  • 
Schutz des Ladegeräts 1
  • 
Schützen Sie Ihre Powerstation

Überwachung während der Fahrt

Mit der BLUETTI-App können Sie ganz einfach den Ladestatus überprüfen, die Spannung direkt von Ihrem Telefon aus anpassen und sicherstellen, dass alles reibungslos läuft.

Einfache Schritte zur Installation

Einfache Installation in 4 Schritten.
Überprüfen Sie die Kompatibilitätstabelle und installieren Sie Ihr BLUETTI-Ladegerät 1 ganz einfach.
Mehr sehen

Schritt 1: Vorbereiten Ihrer Installation

1. Überprüfen Sie, ob alle Komponenten vorhanden sind, einschließlich eines 6AWG-DC-Eingangskabels.
2. Bereiten Sie die Werkzeuge vor.
3. Bereiten Sie Ihr Kraftwerk und das Solarladekabel vor.

Schritt 2: Mit Ladegerät 1 verbinden

1. Schalten Sie den Schutzschalter am 6AWG-DC-Eingangskabel aus.
2. Verbinden Sie das 6AWG-Eingangskabel und das MC4-Ausgangskabel mit dem Ladegerät 1.
3. Verbinden Sie das Ausgangskabel über ein Solarladekabel mit Ihrem Kraftwerk.

Schritt 3: An die Autobatterie anschließen

1. Führen Sie das Eingangskabel durch Ihr Auto zur Autobatterie.
2. Schließen Sie das Kabel an die Anschlüsse der Autobatterie an, rot an Pluspol, schwarz an Minuspol.

Schritt 4: Beginnen Sie mit dem Laden

1. Schalten Sie den Schutzschalter ein. Stellen Sie die richtige Spannung ein, bevor Sie das Ladegerät 1 über die App einschalten.
2. Suchen Sie einen Platz, um das Ladegerät 1 ordnungsgemäß zu befestigen.

Damit nie die Energie ausgeht

Geeignet für verschiedene Anlässe

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Spezifikationen

AUSGANG


Standard-Spannung:
27 V

Spannungsbereich (mit 12 V-Batterie):
15,0 V bis 56,0 V (einstellbar über App)

Spannungsbereich (mit 24 V-Batterie):
27,0 V bis 56,0 V (einstellbar über die App)

Stromstärke:
10 A

Leistung:
560 W

EINGANG


Eingangsspannung:
12 V -14 V / 22.5 V - 28 V

Eingangsstromstärke:
50 A - 12 V / 25 A - 24 V

ALLGEMEIN


Produkt Funktion:
Erhöhen Sie die Ausgangsspannung (zum Aufladen des Kraftwerks)

Kompatibilität:
Alle BLUETTI-Kraftwerke und 95% der anderen Modelle auf dem Markt

Schutzmaßnahmen:
Kurzschluss/Anti-Reverse/Unterspannung/Übertemperatur

Kühlung:
Lüfter-Kühlung

Überspannungsschutz:
60 A Schutzschalter (optional)

Betriebstemperatur:
-20 °C bis 60 °C / -4 °F bis 140 °F

Schutzgrad:
SCHUTZART IP20

Lärm:
50dB Max.

Gewicht:
Ca. 1,2 kg / 2.645 lbs

Abmessungen (L x B x T):
145 mm × 110 mm × 60 mm / 5.7 in × 4.33 in × 2.36 in

Garantie:
2 Jahre

App-Anschluss:
Bluetooth

In der Box

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BLUETTI Charger 1 | 560 W Lichtmaschinen Ladegerät MANUAL

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Customer Reviews

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Customer
Charger 1

Habe ihn für mein Wohnmobil gekauft er tut was er soll.

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Michi van der Loo
Starke Sache 💪

Das Teil tut was es muss (Meine Powerstation im Camper aufladen) und dies in einer unglaublichen Geschwindigkeit und effektiv. DANKE für das Superprodukt!

FAQ

Anleitungen

Ein nützlicher Leitfaden auf Englisch, um das Beste aus allem zu machen

Produktanwendung

How to connect AC200MAX with either B230 or B300 Battery Modules