BLUETTI MP200 Tragbares Solarpanel

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Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

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*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • 24% Umwandlungswirkungsgrad: Hocheffizienter Solar-Eingang
  • IP67 Wasserdicht: Innovative Laminationstechnologie
  • Einstellbarer Ständer: Nutzen Sie das Sonnenlicht optimal
  • Leicht zu transportieren: Faltbares und tragbares Design
  • Hohe Kompatibilität: Eine breite Palette von Kraftwerken

Verdienen BLUETTI BUCKS (im Wert von ca. € )für dieses Produkt!

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Einjährige stressfreie
Garantie

Lebenslanger
Kundensupport

Entfesseln Sie die Kraft der Sonne, wohin Sie auch gehen

Dieses elegante und faltbare Solarpanel wurde speziell für einfache Mobilität entwickelt und ermöglicht es Ihnen, die Energie der Sonne zu nutzen, wo auch immer Sie unterwegs sind. Ganz gleich, ob Sie durch die Wildnis wandern, unter dem Sternenhimmel campen oder Orte abseits des Stromnetzes erkunden, der MP200 sorgt immer für einen konstanten Stromfluss auf Abruf.

24 % Hohe Effizienz

Mit einem außergewöhnlichen Umwandlungswirkungsgrad von 24 % maximiert das MP200-Solarmodul das Einfangen von Sonnenstrahlen und wandelt sie schneller als je zuvor in nutzbare Energie um. Verabschieden Sie sich von endlosen Wartezeiten und begrüßen Sie das schnelle Aufladen, das mit Ihrem mobilen Lebensstil Schritt hält.

Erhöhen Sie Ihr Solarerlebnis mit Laminierungstechnologie

Mit einem außergewöhnlichen Umwandlungswirkungsgrad von 24 % maximiert das MP200-Solarmodul die Erfassung der Sonnenstrahlen und wandelt sie schneller als je zuvor in nutzbaren Strom um. Verabschieden Sie sich vom endlosen Warten und begrüßen Sie das schnelle Aufladen, das mit Ihrem mobilen Lebensstil Schritt hält.

Universelle Kompatibilität

Mit dem mitgelieferten MC4-Kabel bietet der MP200 eine beispiellose Kompatibilität mit einer Vielzahl von Solargeneratoren auf dem Markt und funktioniert perfekt mit den BLUETTI-Kraftwerken EB3A/ AC60/ AC180/ AC200MAX. Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass die Gesamtspannung der Solarmodule unter der Eingangsspannungsgrenze des Kraftwerks liegt.

Never Run Out of Power

Suitable for various occasions

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Spezifikationen

HÄFEN


Power :
200 W

Laminierung :
ETFE (Ethylentetrafluorethylen)

Solarzelle :
Monokristallines Silizium

Zelleffizienz :
bis zu 24 %

Spannung bei maximaler Leistung (Vmp):
19,43 V

Strom bei maximaler Leistung (Imp):
10,31 A

Leerlaufspannung (Voc):
22,9 V

Kurzschlussstrom (Isc):
11 A

ALLGEMEIN


Anschluss :
Standard-MC4-Anschluss

Betriebstemperatur:
14-149℉ (-10-65℃)

Beste Arbeitstemperatur:
77℉ (25℃)

Abmessungen (aufgeklappt):
81,6*26,8*1,3 in (2075*681*35mm)

Abmessungen (gefaltet):
26,8*21,7*2,5 in (681*553*65mm)

Gewicht:
19,1 lbs (8,7 kg)

Kabellänge:
118in/(1,5 m)

Garantie:
12 Monate

In der Box

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BLUETTI MP200 Tragbares Solarpanel MANUAL

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Customer Reviews

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Matthias Oswald
Tolle mobile Solarpanels

Ich hatte von einem Bekannten Probeweise die 350W Panels welche mich überzeugt hatten. Deshalb habe ich mir die 200W Panels zugelegt da diese für meinen Einsatzzweck besser passen. Anfangs sind die Panels noch etwas steif, das gibt sich aber nach einigen Einsätzen.

I
Ivonne Schmidt
Solar sehr gut Druckknöpfe schlecht

Hallo liebes Team, einen Verbesserungsvorschlag hätte ich noch. Schön wäre wenn das Ladekabel drei bis vier Meter lang wäre.. Mit freundlichen Grüßen Schmidt

S
Sebahedin Bucinca
Top gäret

Bin sehr zufrieden, und ich werde auch weiter empfehlen. Für meine wohnmobil ideal.

D
Daniel Krausch
Praktisch

Leider noch nicht getestet ! Darum kein Kommentar
Lieferung war sehr sehr schnell

S
Sonja Pürschel
Gut

Gute Verarbeitung und stabil.
Mehr als 160 bei klarem Himmel hat das Panel bisher noch nicht geleistet.