BLUETTI Premium 100 V2 Tragbare Powerstation | 2.000W 1.024Wh BLUETTI Premium 100 V2 Tragbare Powerstation | 2.000W 1.024Wh BLUETTI Premium 100 V2 Tragbare Powerstation | 2.000W 1.024Wh BLUETTI Premium 100 V2 Tragbare Powerstation | 2.000W 1.024Wh BLUETTI Premium 100 V2 Tragbare Powerstation | 2.000W 1.024Wh BLUETTI Premium 100 V2 Tragbare Powerstation | 2.000W 1.024Wh
1 / 6

BLUETTI Premium 100 V2 Tragbare Powerstation | 2.000W 1.024Wh

719,00 €
719,00 €

0 0
Tage
:
0 0
Stunden
:
0 0
Minuten
:
0 0
Sekunden

Sie können 19 % beim Kauf Ihrer eigenen Plug-in-Solaranlage sparen.

Ihre Bestellung wird versendet, nachdem wir Ihre kostenlose Steuererklärung erhalten haben.
Sie bestätigen hiermit, dass Sie die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie (0 %) Lieferung.
Lehnen Sie sich mehr
Inkl. MwSt.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • Leicht und tragbar: Nur 11,5  kg mit 17  L Volumen und integriertem Tragegriff – ideal für Reisen, Camping und Notfälle.
  • Turbo-Aufladung in 45 Minuten: Dank 1.200 W AC TurboBoost™ in nur 45 Minuten auf 80 % geladen – bereit für jedes Abenteuer.
  • 1.000 W Solareingang: Mit integriertem MPPT in nur 70  Minuten vollständig aufgeladen – perfekt für den Einsatz im Freien.
  • 6× schnelleres Laden im Auto: Schnelles Nachladen unterwegs – bis zu sechsmal schneller als herkömmliche Kfz-Ladegeräte.
  • Beeindruckende Ausgangsleistung: 1.800  W Ausgang (2.700  W Power Lifting) über 9 Anschlüsse – versorgt 90% aller Haushaltsgeräte mühelos.
  • 10 Jahre Akkulaufzeit: Hochwertige LiFePO₄-Zellen mit über 4.000 Ladezyklen – sicher, langlebig und extrem zuverlässig.
  • Flüsterleise mit 30  dB: Läuft unter leichter Last nahezu geräuschlos – ideal für ruhige Nächte und gemeinschaftliche Räume.
  • USV-Backup in 10  ms: Wechselt in nur 10  ms auf Batteriebetrieb – für unterbrechungsfreie Stromversorgung sensibler Geräte wie Medizintechnik oder Server.
  • Erfahren Sie mehr über Elite 100 V2 >>

  • Verdienen BLUETTI BUCKS (im Wert von ca. € )für dieses Produkt!

    Kostenloser
    lokaler Versand

    Fünfjährige stressfreie
    Garantie

    Lebenslanger
    Kundensupport

    Warum sollten Sie sich für BLUETTI Premium 100 V2 entscheiden?

    Camping-Lampe. Notlicht.

    Mit einem Gewicht von 11,5 kg, einem kompakten 17‑L‑Design und einem eleganten, versteckten Griff setzt das Premium 100 V2 einen neuen Maßstab für tragbare Geräte zum Mitnehmen. Es ist der ideale Begleiter für Camping, Roadtrips oder als Notstromversorgung zu Hause.

    Laden Sie ganz nach Belieben – bis zu 80 % in nur 45 Minuten

    • Unterwegs aufladen
    • Schnelles Solarladen
    • AC‑Turboaufladung
    • Doppelladung

    Dank des integrierten MPPT‑Controllers lädt Premium 100 V2 schnell über Solarenergie – ideal für Outdoor‑Abenteuer und das Leben abseits des Stromnetzes.

    1 Gerät. 9 Anschlüsse.

    Mit 9 vielseitigen Anschlüssen und einer Dauerleistung von 1.800 W versorgt der Premium 100 V2 fast alle Ihre wichtigen Geräte mit Strom. Aktivieren Sie den Power-Lifting-Modus über die BLUETTI-App, um rein ohmsche Geräte wie Öfen, Wasserkocher oder sogar Schweißgeräte mit bis zu 2.700 W zu betreiben. Dank der bahnbrechenden HyperVolt™-Technologie erhalten Sie eine branchenführende Spitzenleistung von 3.600 W – genug, um energieintensive Geräte mühelos zu starten.

    Energie‑Freiheit – jederzeit und überall

    Dank der fortschrittlichen UltraCell™‑Technologie vereint Premium 100 V2 erstklassige Tragbarkeit mit leistungsstarker Ausgangsleistung in der 1 kWh‑Klasse. Egal, ob Sie zum Camping aufbrechen oder sich auf einen kurzfristigen Stromausfall zu Hause vorbereiten – dieses kompakte Kraftpaket sorgt für zuverlässige Energie.

    Flüsterleise mit nur 30 dB

    Premium 100 V2 arbeitet mit nur 30 dB (bei unter 600 W) – leiser als ein Flüstern oder eine Bibliothek. Ohne lautes Brummen oder Störungen sorgt er dafür, dass Ihre wichtigen Geräte die ganze Nacht über laufen, ohne Ihre Nachtruhe zu stören.

    Andere populäre Produkte

    Spezifikation

    VORSCHAU


    BATTERIE INFO


    Modell:
    Premium 100 V2

    Kapazität:
    1.024 Wh (51,2 V, 20 Ah)

    Typ:
    LiFePO₄

    Lebenszyklen:
    4.000+ Zyklen bis 80% der ursprünglichen Kapazität

    Managementsystem:
    MPPT-Regler, BMS usw.

    Ladetemperatur:
    0 °C bis 40 °C (32 °F bis 104 °F)

    Entladetemperatur:
    -20 °C bis 40 °C (-4 °F bis 104 °F)

    Konnektivität:
    WLAN und Bluetooth

    USV-Umschaltzeit:
    ≤10 ms

    Gewicht:
    11,5kg (25lbs)

    Abmessungen (L × B × H):
    320 × 215 × 250 mm (12,6 × 8,5 × 9,8 Zoll)

    AUSGANG


    AC+DC-Ausgang:
    2.000 W max.

    AC-Ausgang:
    1.800 W max.

    Spannung:
    230 VAC

    Strom:
    7,8 A

    Steckdosen insgesamt:
    9 (AC-Steckdosen*2, DC-Steckdosen*7)

    Zigarettenanzünder-Anschluss:
    12 V/10 A

    2×DC5521-Anschluss:
    12 V/5 A pro Anschluss, insgesamt 8 A max.

    2×USB-A:
    15 W max. 5 V/3 A pro Anschluss
    100 W max.
    140 W max.

    Spitzenleistung:
    3.600 W

    Power-Lifting-Modus:
    2.700 W

    EINGANG


    AC Eingang:
    2.300 W Max. (Laden + Bypass)

    Spannung:
    230 VAC

    Stromstärke max.:
    5,2A

    DC-Eingang:
    1.000 W max., 12 V-60 V, 20 A max.

    AC-Ladung:
    1.200 W max.

    AC+DC- Ladung:
    1.200 W max.

    AC-Ladezeit:
    45 min bis 80%,70 min bis 100%

    Solor-Ladezeit:
    70 min bis 100%

    Optionen zum Aufladen:
    AC / PV / Auto / Generator / AC+PV

    In der Box


    Customer Reviews

    Be the first to write a review
    0%
    (0)
    0%
    (0)
    0%
    (0)
    0%
    (0)
    0%
    (0)

    FAQ

    • F1:Was ist Premium 100 V2 Powerstation?
      A:

      Premium 100 V2 ist BLUETTIs neueste leichte, tragbare Powerstation mit einer Kapazität von 1.024 Wh und einer Leistung von 1.800 W. Ob bei Stromausfällen, auf Campingtouren, zur Versorgung Ihres Wohnmobils oder als Notstrom für empfindliche Geräte wie CPAP‑Geräte – sie ist Ihre zuverlässige Lösung.

    • F2:Wie viel wiegt es? Ist es leicht zu tragen?
      A:

      Er wiegt nur 25,3 lbs - ungefähr so viel wie eine Kasten Bier. Dank seines ergonomischen Griffs lässt es sich bequem mitnehmen und eignet sich perfekt für Reisen und den Strombedarf unterwegs.

    • F3: Wie lange dauert es, bis der Akku aufgeladen ist?
      A:

      Dank TurboBoost™ ist der Akku in nur 45 Minuten von 0 auf 80 % aufgeladen und erreicht in etwa 70 Minuten 100 % (Netzanschluss, 1.200 W max. ).

    • F4: Wie hoch ist die Ausgangsleistung?
      A:

      Premium 100 V2 liefert eine Dauerleistung von 1.800 W Wechselstrom, eine Startleistung von 2.700 W und dank HyperVolt™ eine Spitzenleistung von bis zu 3.600 W. Das reicht mehr als aus, um leistungsstarke Geräte wie Induktionskochfelder, Wasserkocher, Elektrowerkzeuge und sogar Schweißgeräte zu betreiben.

    • F5: Kann ich das Gerät mit Solarmodulen aufladen?
      A:

      Auf jeden Fall. Premium 100 V2 unterstützt das Laden über Solarmodule und verfügt über einen integrierten MPPT-Regler für schnelleres und effizienteres Laden. Es ist mit Solarmodulen kompatibel, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

      1. Gesamt-VOC: 12 V–60 V

      2. Gesamtleistung: 1.000 W max.

      3. MC4-Anschlüsse

      Sie können BLUETTI 100 W, 200 W und 350 W Solarmodule nach Ihren Bedürfnissen wählen.

    • F6: Wie viele Geräte kann ich auf einmal anschließen?
      A:

      Bis zu 9 Geräte gleichzeitig. Es umfasst eine vielseitige Mischung aus AC, DC, USB-A, USB-C - bereit für alles von Laptops bis zu Mini-Kühlschränken.

    • F7: Welcher Batterietyp wird verwendet, und wie lange hält die Batterie?
      A:

      Er verwendet ultra-sichere LiFePO₄ (LFP)-Batterien mit über 4.000+ Zyklen - genug für 10 Jahre täglichen Gebrauch. Und er wird mit einer 5 Jahre Garantie geliefert, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen.

    • F8: Unterstützt es UPS?
      A:

      Ja. Mit einer Schaltzeit von 10 ms schaltet er sich bei Stromausfällen sofort ein und sorgt dafür, dass Ihr Kühlschrank, Ihr Computer oder Ihre medizinischen Geräte reibungslos funktionieren.

    • F9: Kann ich es mit meinem Telefon kontrollieren?
      A:

      Ja. Mit WLAN-oder Bluetooth-Konnektivität können Sie über die BLUETTI-App jederzeit den Verbrauch in Echtzeit überwachen, die Ausgänge steuern, Einstellungen anpassen und den Ladezustand verfolgen.

    • F10: Was sind die besonderen Eigenschaften der APP?
      A:

      Die BLUETTI App ermöglicht die vollständige Fernsteuerung Ihres Premium 100 V2 über WiFi oder Bluetooth.
      Sie enthält mehrere intelligente Funktionen, um Ihr Benutzererlebnis zu verbessern:

      1. Warnung bei niedrigem Akkustand - Erhalten Sie Popup-Warnungen, wenn der Akkustand unter 20 %, 15 %, 10 % oder 5 % sinkt.

      2. Erinnerung an volle Ladung - Sie erhalten eine Benachrichtigung, wenn der Akku 100 % erreicht hat.

      3. Benutzerdefinierter Lademodus - Beim Laden über die Steckdose können Sie zwischen Standard-, lautlosem oder Turboladen wählen oder einen benutzerdefinierten Ladestrom (z. B. 1 A, 3 A, 5 A, 7 A...) für langsameres oder schnelleres Laden festlegen.

      4. Energiespeichermodus - Aktivieren Sie diese Option in den erweiterten Einstellungen. Einmal eingeschaltet, nimmt Premium 100 V2 die Stromversorgung Ihrer angeschlossenen Geräte automatisch wieder auf, wenn die Netzspannung wiederkehrt - ein manueller Neustart ist nicht erforderlich. Stellen Sie ihn einmal ein, und er funktioniert automatisch bei allen zukünftigen Stromausfällen.

    • F11: Was ist in der Box?
      A:

      1× Premium 100 V2 Powerstation, 1× AC-Ladekabel (59,06in / 1,5m), 1× Solarladekabel(59,06in / 1,5m), 10× M5-Schrauben, 1× Benutzerhandbuch.

    • F12: Ist Premium 100 V2 wasserdicht?
      A:

      Nein, Premium 100 V2 ist nicht wasserdicht. Bitte bewahren Sie es während des Gebrauchs und der Lagerung an einem trockenen und gut belüfteten Ort auf.

    • F13: Wie ist Premium 100 V2 zu pflegen und aufzubewahren?
      A:

      1. Laden Sie das Gerät umgehend auf, wenn der SOC (State of Charge) auf 5% fällt.

      2. Laden Sie das Gerät vor einer langfristigen Lagerung auf etwa 60 % auf, schalten Sie es aus und trennen Sie alle elektrischen Verbindungen.

      3. Lagern Sie das Gerät an einem kühlen, trockenen Ort, entfernt von brennbaren Materialien oder Gasen.

      4. Es kann bei Temperaturen von -20°C bis 45°C (-4°F bis 113°F) sicher gelagert werden. Für eine Lagerung von mehr als einem Monat ist eine Temperatur von 30°C (86°F) ideal.

      5. Führen Sie alle 3 Monate einen vollständigen Lade-/Entladezyklus durch, um den Zustand der Batterie zu erhalten.

    • F14: Kann es platzsparend auf die Seite gelegt werden?
      A:

      Nein, dies könnte die innere Struktur beschädigen. Bitte halten Sie das Gerät während der Lagerung oder des Transports in einer aufrechten Position.

    • F15: Wie lange dauert es, bis Premium 100 V2 vollständig aufgeladen ist?
      A:

      Ladezeit (geschätzt) = (Batteriekapazität ÷ Ladeleistung) + Erhaltungsladezeit Die Erhaltungsladezeit für BLUETTI power station beträgt normalerweise 0,5~1 Stunden.

    • F16: Kann es gleichzeitig laden und entladen?
      A:

      Ja, Premium100 V2 unterstützt Pass-through Charging.

    • F17: Wie wird die Laufzeit berechnet?
      A:

      Laufzeit = Batteriekapazität × Entladetiefe × η ÷ (Last + Eigenverbrauch des Elite 100 V2) Hinweis: Die Entladetiefe (DoD) beträgt 90%.
      η (Wirkungsgrad des Wechselrichters) liegt bei über 85%. Der Eigenverbrauch des Elite 100 V2 beträgt etwa 10 W.

    How-to

    Ein nützlicher Leitfaden, um das Beste aus allem zu machen.

    BLUETTI Elite 100 V2| Camp Light, Backup Light

    Sie fragen sich immer noch, ob Elite 100 V2 Ihren Anforderungen entspricht?

    Treten Sie unserer Community bei

    Unsere Power-User geben Tipps aus der Praxis.

    Help Me Choose

    Unsere BLUETTI-Experten stehen Ihnen mit professioneller Beratung zur Seite.