BLUETTI SP120L Solarpanel Faltbar | 120 W

249,00 €
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Inkl. MwSt.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • Monokristallines faltbares Solarpanel mit bis zu 23,4 % effizienz
  • Faltbar und tragbar
  • Kompatibel mit den meisten Solargeneratoren mit MC4-Steckern
  • 12 Monate Garantie

Verdienen BLUETTI BUCKS (im Wert von ca. € )für dieses Produkt!

Menge:


Kostenloser
lokaler Versand

Einjährige stressfreie
Garantie

Lebenslanger
Kundensupport

Sonnenbetriebener Komfort

Wo auch immer die Sonne scheint, der SP120L ist bereit, Energie zu liefern! Durch die Zusammenarbeit mit einem Solargenerator sammelt, wandelt und speichert er nahtlos saubere, erneuerbare Sonnenenergie. Ob Sie auf Reisen sind, campen oder einfach nur eine tägliche Reserve benötigen, der SP120L sorgt dafür, dass Sonnenenergie rund um die Uhr verfügbar ist.

Überlegene Haltbarkeit und Effizienz

Der SP120L ist mit einer innovativen ETFE-Beschichtung ausgestattet und bietet beispiellose Haltbarkeit und UV-Beständigkeit, was seine Lebensdauer verlängert und optimale Leistung in allen Umgebungen gewährleistet. Die monokristallinen
Solarzellen ermöglichen eine Umwandlungseffizienz von bis zu 23,4 %, was den Branchendurchschnitt von 20 % übertrifft und die Nutzung der Solarenergie maximiert.

Einfache Einrichtung mit Kickstand

Klappen Sie das SP120L aus, klappen Sie die Ständer ein, stellen Sie den Winkel ein, um die Sonneneinstrahlung zu maximieren, und schon sind Sie bereit, Solarenergie für Ihre Generatoren zu nutzen.
(Die Aufladezeit bezieht sich auf 80 % der aufgeladenen Leistung*)
BLUETTI EB55 (537Wh) + SP120L: Aufladung in nur 5 Stunden
BLUETTI AC200P (2.000Wh) + 2*SP120L: Aufladung in nur 8,5 Stunden
BLUETTI AC200MAX (2.048Wh) + 4*SP120L: Aufladen in nur 4,5 Stunden
BLUETTI AC300 + B300 (3.072Wh) + 8*SP120L: Aufladen in nur 3,5 Stunden
BLUETTI EP500 (5.120Wh) + 6*SP120L: Aufladen in nur 7,5 Stunden

In jeder Hinsicht tragbar

Never Run Out of Power

Suitable for various occasions

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Spezifikationen

HÄFEN


Power :
120 W

Laminierung :
ETFE (Ethylen-Tetrafluorethylen)

Solarzelle :
Monokristallines Silizium

Zelleffizienz:
Bis zu 23,4%

Spannung bei maximaler Leistung (Vmp):
20,52 V

Strom bei maximaler Leistung (Imp):
5,85 A

Leerlaufspannung (Voc):
24,62 V

Kurzschlussstrom (Isc):
6,14 A

ALLGEMEIN


Anschluss:
Standard-MC4-Anschluss

Gewicht:
11,2 Pfund / 5,1 kg

Abmessungen (aufgeklappt):
18,5*68,2 Zoll* / 471*1734 mm

Abmessungen (zusammengeklappt):
19,4*18,5*2,9 Zoll / 494*471*75 mm

Betriebstemperatur::
14–149 ℉ (-10 ℃~+65 ℃)

Beste Arbeitstemperatur:
77 ℉ (25 ℃)

Kabellänge:
118 Zoll (3 m)

Garantie:
12 Monate

Zertifizierungen:
CE, ROHS, PSE, FCC, UKCA

In der Box

Download

BLUETTI SP120L Solarpanel Faltbar | 120 W MANUAL

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FAQS

  • F1: Was kann dieser SP120L aufladen?
    A:

    1 BLUETTI 120W Solarpanel kann den BLUETTI EB55 innerhalb von 5,7-6,2 Stunden schnell aufladen.

    1 BLUETTI 120W Solarpanel kann den BLUETTI EB70 innerhalb von 7,5-8 Stunden schnell aufladen.

    2 BLUETTI 120W Solarpanele können den BLUETTI EB150 innerhalb von 7,8-8,3 Stunden schnell aufladen, indem sie in Serie.

    3 BLUETTI 120W Solarmodule können das BLUETTI AC200P durch Reihenschaltung innerhalb von 7-7,5 Stunden schnell aufladen.

    3 BLUETTI 120W Solarmodule können das BLUETTI AC200Max durch Reihenschaltung innerhalb von 7,2-7,7 Stunden schnell aufladen.

    6 BLUETTI 120W Solarmodule können das BLUETTI AC300+*2B300 durch Parallelschaltung innerhalb von 10,5-11 Stunden schnell aufladen.

    Neben dem BLUETTI-Kraftwerk (AC200P, EB150, EB55, EB 70, AC200MAX, AC300) kann es auch mit Baldr/Jackery/Goal Zero/PaxcessRockpals, AIMTOM, JACKERY verwendet werden, wenn Sie einen eigenen Adapter haben (Adapter muss selbst gekauft werden).

    Freundlicher Hinweis: Das bedeutet, dass die Gesamtleistung Ihrer Geräte 700 W übersteigt.

  • F2: Ist es wassergeschützt?

    A:

    Ja, für Anschlussdosen gilt die Schutzart IP67. Setzen Sie die Solarmodule jedoch nicht Regen oder Schnee aus.

  • F3: Welche Auswirkungen hat die Solarumwandlungsrate?
    A:

    A. Die Intensität des Sonnenlichts.

    B. Umgebungstemperatur.

    C. Der Winkel, in dem Sie das Solarpanel zum Sonnenlicht ausrichten.

    D. Die Länge des Solarladekabels (für Kabel von Drittanbietern).

  • F4: Wie kann ich herausfinden, wie viele Solarmodule in einem Kraftwerk verwendet werden können?
    A:

    A:Überprüfen Sie die maximale Leerlaufspannung und Leistung des Solareingangs des Kraftwerks.

    B:Und die Leerlaufspannung und die maximale Leistung der Solarmodule.

    C:Stellen Sie sicher, dass die gesamte maximale Spannung und Leistung der Solarmodule (in Reihe/parallel) den Wert, den das Kraftwerk aufnehmen kann, nicht überschreitet.

    D:Stellen Sie sicher, dass der gesamte maximale Wert die Zahlen in der Spezifikation nicht überschreitet, wenn Sie mehrere Teile in Reihe oder parallel verbinden.

  • F5: BLUETTI SP120L-Kompatibilität.

    A:

    EB55 (537 Wh/700 W Powerstation)
    EB70 (716 Wh/1000 W Powerstation)
    EB150 (1500 Wh/1000 W Powerstation)
    AC200P (2000 Wh/2000 W Powerstation)
    AC200Max (2048 Wh/2200 W Powerstation)
    AC300 (3072-12288 Wh/3000 W Powerstation)
    B230 (2048 Wh/500 WExtra Akku)
    B300 (3072 Wh/500 W Extra Akku)

    ☼Um die Kompatibilität mit unseren zukünftigen neuen Produkten zu überprüfen, lesen Sie bitte das dem Produkt beiliegende Menü, oder kontaktieren Sie uns direkt.
    ☼Um die Kompatibilität mit Geräten zu überprüfen, die nicht von unserem Shop verkauft werden, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Verkäufer.

  • F6: Kann ich es auf dem Dach installieren?

    A:

    Nein.

  • F7: Was ist die Garantie?
    A:

    12 Monate Garantie und lebenslanger Support.

  • F8: Kann ich das BLUETTI Solarpanel verwenden, um das Kraftwerk eines Drittanbieters aufzuladen?

    A:

    Ja, solange sie
    (1) MC4-Anschlüsse haben;
    (2) die Ausgangsspezifikationen von BLUETTI-Solarmodulen unterstützen.

  • F9: Warnung
    A:

    Verbinden Sie SP120L NICHT mit einem anderen Solarpanelmodell als SP120L, da es sonst beschädigt wird.

Anleitungen

Ein nützlicher Leitfaden auf Englisch, um das Beste aus allem zu machen.

Product Application

Bluetti PV120