BLUETTI PV200 Solarpanel Faltbar | 200 W

459,00 €
459,00 € 499,00 € - 40,00 €

Sie können 19 % beim Kauf Ihrer eigenen Plug-in-Solaranlage sparen.

Ihre Bestellung wird versendet, nachdem wir Ihre kostenlose Steuererklärung erhalten haben.Klicken Sie zum Herunterladen
Sie bestätigen hiermit, dass Sie die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie (0 %) Lieferung.
Lehnen Sie sich mehr
Inkl. MwSt.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • Maximale Leistung (Pmax): 200 W
  • Solarzelle: Sonnenenergie
  • FALTBAR UND TRAGBAR Faltbares Design und Größe
  • Lieferumfang: 1 * 200 W Solarpanel, 1 * Benutzerhandbuch, 1 * Garantiekarte

Verdienen BLUETTI BUCKS (im Wert von ca. € )für dieses Produkt!

Menge:


Kostenloser
lokaler Versand

Einjährige stressfreie
Garantie

Lebenslanger
Kundensupport

Solares Aufladen überall

Anschließen und loslegen. BLUETTI 200W Solarmodul ist so eingestellt, dass Ihre Solargeneratoren mit Strom versorgt werden, solange das Sonnenlicht vorhanden ist.

23,4 % Hohe Effizienz

Der PV200 ist mit monokristallinen Solarzellen ausgestattet und kann bis zu 23,4 % des Sonnenlichts in Solarenergie umwandeln und Ihre Solargeneratoren auch bei schlechtem Wetter aufladen.

Einfache Einrichtung mit Kickstand

Klappen Sie den PV200 aus, klappen Sie die Ständer ein, stellen Sie den Winkel ein, um die Sonneneinstrahlung zu maximieren, und schon sind Sie bereit, die Solarenergie für Ihre Generatoren zu nutzen.
(Die Aufladezeit bezieht sich auf 80 % der aufgeladenen Leistung*)
BLUETTI EB55 (537Wh) + PV200: Aufladen in nur 3 Stunden
BLUETTI AC200P (2.000Wh) + 2*PV200: Aufladen in nur 5,5 Stunden
BLUETTI AC200MAX (2.048Wh) + 4*PV200: Aufladen in nur 3 Stunden
BLUETTI AC300 + B300 (3.072Wh) + 8*PV200: Aufladen in nur 2,5 Stunden
BLUETTI EP500PRO (5.100Wh) + 6*PV200: Aufladen in nur 4,5 Stunden

Gebaut für die Ewigkeit

Die ETFE-Beschichtung und die IP65-Anschlussdose sind so konzipiert, dass sie allen Kratzern und Wasserspritzern standhalten, perfekt für Camping, Angeln, Wandern und vieles mehr. (Verhindern Sie, dass es regnet oder in Wasser eintaucht)

In jeder Hinsicht tragbar

Gehen Sie nie die Energie aus

Geeignet für verschiedene Anlässe

Andere Top-bewertete Produkte

Spezifikationen

BATTERIE-INFOMATION


Maximale Leistung (PM) :
200 W

Solarzelle:
Monokristallin

Zelleffizienz:
Bis zu 23,4 %

HÄFEN


Spannung bei maximaler Leistung (Vmp):
20,5 V

Strom bei maximaler Leistung (Imp):
9,7 A

Leerlaufspannung (Voc):
26,1 V

ALLGEMEIN


Gewicht:
7,3 Kg(16,1Ib)

Abmessungen (ungefaltet):
23,2 × 89,2 Zoll (59 × 226,5 cm)

Abmessungen (zusammengeklappt):
23.2 × 24.8inch (59 × 60 cm)

Betriebstemperatur:
(- 10℃-+65℃)

Modultemperatur:
25℃

Garantie:
12 Monate

In der Box

Download

BLUETTI PV200 Solarpanel Faltbar | 200 W MANUAL

Herunterladen

BLUETTI PV200 mehrsprachige Bedienungsanleitung

Herunterladen

Customer Reviews

Based on 21 reviews
86%
(18)
14%
(3)
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)
K
Karl-Heinrich Wessel
Solarpanelle

Ich war mit meiner PV200 faltbaren Solarpanelle so zufrieden, dass ich mir noch eine 2. dazu geholt habe um AC200max schneller laden zu können und Diesen noch effektiver nutzen zu können.

F
Frank Briegleb
KEINE LIEFERUNG !!!!!

KEINE LIEFERUNG !

ICH HABE KEINE LIEFERUNG BEKOMMEN !

Mir wurde zwar eine Lieferung per Mail angekündigt aber sie erfolgte dann nicht. Vielmehr würde sie von einem Paketzentrum an Bluetti zurückgeschickt. Angeblich wäre der Empfänger des Paketes nicht zu ermitteln gewesen. WARUM AUCH IMMER ???

S
Silke Horstmann

BLUETTI PV200 Solarpanel Faltbar | 200W

M
Marco Kübler
BLUETTI PV200 Solarpanel

Bestellung reibungslos gelaufen. Keine Benachrichtigung über Versand erhalten. Ein paar Tage später war es einfach da. Erst ein paar Tage später wurden in der Bestellung der Versand gemeldet. Ansonten alles Prima. Solarpanel funktioniert tadelos.

F
Florian Schäfer
Alles funktioniert einwandfrei

Würde schnell geliefert, funktioniert einwandfrei, gut verarbeitet

FAQS

How-to

A useful guide to making the most of it all.

Product Application

BLUETTI PV200