• bluetti pv350 solarpanel
  • bluetti pv350 solar faltbar solarpanel
  • bluetti pv350 solarpanel tragbar
  • bluetti pv350 solarpanel
  • bluetti pv350 solarpanel faltbar
  • bluetti pv350 tragbares solarpanel
  • bluetti pv350 solarpanel faltbar
  • bluetti pv350 solarpanel
    • bluetti pv350 solarpanel
    • bluetti pv350 solar faltbar solarpanel
    • bluetti pv350 solarpanel tragbar
    • bluetti pv350 solarpanel
    • bluetti pv350 solarpanel faltbar
    • bluetti pv350 tragbares solarpanel
    • bluetti pv350 solarpanel faltbar
    • bluetti pv350 solarpanel

    BLUETTI PV350 Solarpanel Faltbar | 350 W

    4.5 (11 reviews) | Ask a question
    1.598,00 €
    1.598,00 € 1.798,00 € Angebot

    Inkl. MwSt.

    Sie können 19 % beim Kauf Ihrer eigenen Plug-in-Solaranlage sparen.

    Sie bestätigen hiermit, dass Sie die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie (0 %) Lieferung. Lehnen Sie sich mehr
    Inkl. MwSt.

    Umsatzsteuergesetz (UStG)

    (1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

    (2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    2.

    die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    3.

    die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

    4.

    die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

    5.

    (weggefallen);

    6.

    die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

    7.

    a)

    die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

    b)

    die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

    c)

    die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

    d)

    die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

    8.

    a)

    die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

    b)

    die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

    9.

    die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

    10.

    die Beförderungen von Personen

    a)

    im Schienenbahnverkehr,

    b)

    im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

    11.

    die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

    12.

    die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

    13.

    die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

    a)

    vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

    b)

    von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

    aa)

    vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

    bb)

    von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

    cc)

    den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

    14.

    die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

    15.

    die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

    -----

    *)

    § 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

    a)

    die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

    b)

    die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

    (3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

    2.

    den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    3.

    die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    4.

    die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

    Fußnote

    (+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


    • Maximale Leistung (Pmax): 350 W
    • Solarzelle: Sunpower
    • FALTBAR UND TRAGBAR Faltbares Design und Größe
    • Lieferumfang: 1 * 350 W Solarpanel, 1 * Benutzerhandbuch, 1 * Garantiekarte

    Verdienen BLUETTI BUCKS (im Wert von ca. € )für dieses Produkt!

    Menge:


    Kostenloser
    lokaler Versand

    Einjährige stressfreie
    Garantie

    Lebenslanger
    Kundensupport

    Netzunabhängige Energieversorgung

    Durch die Erzeugung von erneuerbarem Strom aus Sonnenenergie ist das BLUETTI PV350 Solarmodul ein zuverlässiger und preisgünstiger Stromlieferant, der Ihren Laptop, Ihre Drohne, Ihren Kühlschrank, Ihre Bohrmaschine und andere Geräte mit Strom versorgt, egal ob Sie zu Hause oder unterwegs sind.

    Zusammenklappbar & tragbar

    Wie groß ist das BLUETTI PV350 350w Solarmodul? Mit einer Größe von 90,4 cm *61,2cm*6,3cm(im gefalteten Zustand) und einem Gewicht von 13,8 kg ist das BLUETTI PV350 jederzeit bequem zu transportieren und kann durch jedermann überall aufgestellt werden.

    Langlebig & spritzwassergeschützt

    Es besteht aus fortschrittlicher laminierter Technologie und langlebigem ETFE-Material auf der Oberfläche, wodurch dieses 350-W-Solarpanel noch haltbarer, besser lichtdurchlässig, kratzfest und leicht mit einem feuchten Tuch zu reinigen ist. Es ist nach IP65 gegen Wasserspritzern geschützt (Nicht in den Regen stellen oder in Wasser eintauchen).

    23,4 % Umwandlungswirkungsgrad

    BLUETTI PV350 ist mit einem monokristallinen 350-Watt-Solarmodul ausgestattet, das einen hohen Umwandlungswirkungsgrad von bis zu 23,4% garantiert. Mit einer ausgezeichneten Transparenz von 95 % ist dieses 350-Watt-Solarmodul von Bluetti bei schlechten Lichtverhältnissen besser als polykristalline Solarmodule. Es wird mit 4 festen Ständern geliefert, die eine direkte Sonneneinstrahlung auf das Panel gewährleisten um die Panelauslastung zu maximieren.

    Breite Kompatibilität

    Ausgestattet mit dem MC4-Stecker ist das BLUETTI PV350-Solarmodul mit den meisten Solargeneratoren auf dem Markt kompatibel, insbesondere mit dem BLUETTI AC200P/AC200MAX/AC300/AC500/EP500/EP500PRO/EB240/EB150-Kraftwerk

    Gehen Sie nie die Energie aus

    Geeignet für verschiedene Anlässe

    Andere Top-bewertete Produkte

    Spezifikationen

    BATTERIE-INFOMATION


    Modell :
    PV350

    Spitzenleistung:
    350W

    Kaschierung :
    ETFE(Ethylen-Tetrafluorethylen)

    Zellentyp :
    Monokristallines Silizium

    Wirkungsgrad der Zelle:
    Bis zu 23,4 %

    Max. Leistung Spannung (Vmp) :
    37,5 V

    Strom bei maximaler Leistung (Imp):
    9,2 A

    Leerlaufspannung (OCV) :
    46,5 V

    Kurzschlussstrom (Isc):
    10,8 A

    Betriebstemperatur :
    -10°C-+65°C

    Beste Arbeits-Tmeperatur:
    +25°C

    Faltung Nummer :
    4

    Gewicht :
    13,9 Kg(30,6Ib)

    Garantie :
    12 Monate

    ALLGEMEINES


    Gewicht:
    13,9 kg/30,6 lbs

    Abmessung (aufgeklappt):
    2400*905mm/94,4*35,6inch

    Abmessung (gefaltet):
    905*613*65mm/35,6*24,1*2,5inch

    Garantie:
    12 Monate

    In der Box

    BLUETTI PV350 mehrsprachige Bedienungsanleitung

    Herunterladen

    FAQS

    How-to

    A useful guide to making the most of it all.

    Product Application

    BLUETTI PV350