BLUETTI X20 Powerbank für Laptop | 288 W 153,6 Wh (Amazon)

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Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • Jederzeit aufgeladen bleiben: Laden Sie Ihren Laptop und Ihre DC-Geräte ganz einfach auf, während Sie aus der Ferne arbeiten, wandern oder campen – halten Sie Ihre wichtigsten Geräte immer mit Strom versorgt und bereit
  • Universelle Kompatibilität: Mit 12 Adaptern ist der X20 mit über 90 % der auf dem Markt erhältlichen Laptops kompatibel 
  • Verbesserte Leistung: Der optimierte BMS-Algorithmus verbessert die Effizienz, während die langlebigen LiFePO4-Akkus mit mehr als 2.500 Ladezyklen für eine längere Lebensdauer sorgen
  • Intelligente Kühlung: Ein intelligentes Lüftersystem passt die Akkutemperatur an, um Überhitzung zu vermeiden und eine optimale Belüftung zu gewährleisten
  • Bidirektionales Laden: Der 100 W USB-C Anschluss ermöglicht gleichzeitiges Laden und Entladen, sodass Ihre Geräte ohne Unterbrechung mit Strom versorgt werden

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X20 - der Power-Begleiter für Ihren Laptop unterwegs

Speziell für Laptops entwickelt, liefert das X20 bis zu 160 W Dauerleistung für unterbrechungsfreies Laden. Mit den 12 mitgelieferten Adaptern ist es mit 90% der auf dem Markt erhältlichen Laptops kompatibel und bietet Ihnen eine sorgenfreie, nahtlose Stromversorgung, wo immer Sie sind.

Blitzschnell Aufladen

Genießen Sie einen intelligenten und energiegeladenen Lebensstil, denn Ihre Geräte bleiben jederzeit voll aufgeladen, egal ob bei Outdoor-Abenteuern oder in Notsituationen.
*Laptop-Leistung auf 160 W begrenzt.

Vielseitige Ausgänge für alle Ihre Bedürfnisse

Mit seinen mehreren Anschlüssen ermöglicht Ihnen das X20, Ihren Laptop, Ihr Smartphone und mehr gleichzeitig aufzuladen! Bleiben Sie produktiv und halten Sie diese unvergesslichen Momente fest, mit der Gewissheit, dass Ihre Geräte immer einsatzbereit sind.

Versorgen Sie Ihre Alltagsgeräte mühelos mit Strom

Ob bei der Arbeit oder in der Freizeit: Der X20 versorgt Ihre Alltagsgeräte mit Leichtigkeit mit Strom. Egal, ob Sie netzunabhängig arbeiten, im Freien fotografieren oder unterwegs spielen, Sie müssen sich nie wieder Sorgen
machen, dass Ihnen der Strom ausgeht oder Sie den richtigen Anschluss finden.
  • Outdoor-Spiele
  • 
Café
  • 
Outdoor-Fotografie

Bessere Leistung, längerer Gebrauch

Dank des proprietären BMS-Algorithmus (Battery Management System) bietet der X20 eine höhere Energieeffizienz als je zuvor. Jede einzelne Ladung liefert bis zu 16 Stunden Dauerleistung für Ihre Geräte, sodass Sie nicht ständig nach einer Steckdose suchen müssen.

Bleibt kühl und hält länger

Der X20 ist nach UL, FCC, LVD, EMC, PSE und RCM zertifiziert. Er ist mit fortschrittlichen LiFePO4-Akkus ausgestattet, die optimale Sicherheit und über 2.500 Ladezyklen bieten. Darüber hinaus schützt der eingebaute Lüfter den X20 vor Überhitzung, selbst bei starker Belastung oder beim schnellen Laden und Entladen.

Tragbare Leistung in Ihrem Rucksack

Mit seinem modernen, kompakten Design ist der X20 leicht zu transportieren und zu verstauen. Sie brauchen keine zusätzlichen Ladegeräte oder Adapter mit sich herumzuschleppen - stecken Sie es einfach in Ihren Rucksack und gehen Sie, dann haben Sie unterwegs zuverlässige Energie für Ihren Laptop und andere Geräte.

Effiziente bidirektionale Aufladung

Der X20 lädt nicht nur Ihre Geräte schnell auf, sondern lädt sich auch gleichzeitig selbst auf. Mit einem 100 W Adapter* können Sie die Ladeeffizienz steigern und den X20 in nur 2 Stunden auf 100% aufladen, sodass Sie im Handumdrehen wieder volle Leistung haben.
*Adapter separat erhältlich.

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Specification

PREVIEW


Technische Daten


Model:
X20

Kapazität:
153,6 Wh/12 Ah

Zelltyp:
LFP

Gewicht:
Ca. 2,3 kg / 5,07 Pfund

Abmessungen:
205 x 205 x 77 mm / 8,07 x 8,07 x 3,03 Zoll

Ladetemperatur:
0°C bis 40°C / 32°F bis 104°F

Entladetemperatur:
-20°C bis 40°C / -4°F bis 104°F

Lagertemperatur:
-20°C bis 40°C / -4°F bis 104°F

Arbeitsfeuchtigkeit:
10 % bis 90 %

Lärm:
45 dB

DC Ausgang


DC093 Port:
20 VDC, 8 A, 160 W max.

USB-A:
5 VDC, 2,1 A, 10,5 W max.

USB-A (QC 3.0):
5 VDC, 3 A; 9 VDC, 2 A; 12 VDC, 1,5 A; 18 W max.

USB-C (PD3.0 / QC3.0+ / SCP / FCP / AFC):
5 V/9 V/12 V/15 V/20 VDC, 3 A; 20 VDC/5 A (eMarker-Chip integriert)

DC Eingang


Interface:
USB-C

Power:
100 W max.

Strom:
5 A max.

Stromspannung:
5 V bis 20 V

IN DER BOX


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