BLUETTI AC200L Tragbare Powerstation | 2400 W 2048 Wh
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Umsatzsteuergesetz (UStG)
(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
2.
die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
3.
die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
4.
die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
5.
(weggefallen);
6.
die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;
7.
a)
die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.
b)
die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,
c)
die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
d)
die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;
8.
a)
die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,
b)
die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;
9.
die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;
10.
die Beförderungen von Personen
a)
im Schienenbahnverkehr,
b)
im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;
11.
die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;
12.
die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
13.
die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen
a)
vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder
b)
von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände
aa)
vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,
bb)
von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder
cc)
den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;
14.
die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;
15.
die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
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*)
§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10
a)
die Beförderungen von Personen mit Schiffen,
b)
die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2.
den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3.
die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4.
die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Fußnote
(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)
Tech Specs
- 2.400 W AC Ausgang / 3.600 W Leistung Hebemodus
- Kapazität: 2.048 Wh
- Erweiterbar bis zu 4.096 Wh mit 1×B230, oder 8.192Wh mit 2×B300 (6.348 Wh mit 2×B210, noch nicht verfügbar, bitte bleiben Sie dran)
- 0-80% Aufladung in 45 Minuten mit 2.400 W AC Eingang
- 1.200 W Max. Solar-Eingang
- 6 Möglichkeiten zum Aufladen (AC/Solar/Auto/Generator/Bleiakku/AC+Solar)
- Intelligente Steuerung und Überwachung in der BLUETTI App über Bluetooth und WiFi
- Leise/20ms USV/Hocheffizient
- Erfahren Sie mehr über AC200L >>
Modell:
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ProduktvergleichZugängliche Lasten
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KapazitätAC-AusgangAC-EingangSolar-EingangBatterie-TypMobile APPAbmessungenGewicht
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2048 Wh4 x 230 V (2.400 W insgesamt)2400 W max.1200 W max.LiFePO₄ 3000+ ZyklenBLUETTI App (WiFi/Bluetooth)42 x 28 x 36,65 cm28,3 kg
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2048 Wh4 x 230 V (2.200 W insgesamt)500 W max.900 W max.LiFePO₄ 3500+ ZyklenBLUETTI App (Bluetooth)42 x 28 x 38.65 cm28,1 kg
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2000 Wh2 x 230V (2.000 W insgesamt)500 W max.700 W max.LiFePO₄ 3500+ ZyklenNEIN42 x 28 x 38,65 cm27,5 kg
Ein gewaltiger Sprung, ein neuer Maßstab
Der brandneue AC200L ist führend mit bahnbrechenden Verbesserungen bei Ladegeschwindigkeit, Ausgangsleistung, leisem Betrieb und Energieeffizienz. Er bietet eine Komplettlösung für Ihren täglichen Strombedarf.
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Effizienter Ausgang, unübertroffener Komfort
* Separat erhältlich.
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Spezifikation
PREVIEW
BATTERIE INFO
AUSGANG
Eingang
AUFLADEZEIT
ALLGEMEINE
In der Box
BLUETTI AC200L Tragbare Powerstation | 2400 W 2048 Wh MANUAL
HerunterladenFAQ
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F1: Was ist der Unterschied zwischen dem AC200L und dem AC200MAX?
A:
1. Ausgangsleistung: 2.400W für AC200L, während 2.200W für AC200MAX.
2. Max. Eingang: 2.400W (AC + DC / Solar) für AC200L, während 1.400W (AC + PV) für AC200MAX.
3. AC200L hat einen niedrigeren Geräuschpegel ≤50dB.
4. Das AC200L benötigt keinen externen Ladeadapter zum Aufladen mit Wechselstrom.
5. App-Steuerung: Der AC200L unterstützt Bluetooth und WiFi, während der AC200MAX nur Bluetooth unterstützt. -
F2: Wie viele Erweiterungsbatterien kann ich an den AC200L anschließen?
A:
AC200L + 2*B210 = 6.348Wh;
AC200L + 1* B230 = 4.096Wh;
AC200L + 2* B300 = 8.192Wh. -
F3: Kann ich Erweiterungsbatterien anderer Hersteller an die AC200L anschließen?
A:
Nein.
-
F4: Unterstützt das AC200L die App-Steuerung?
A:
Ja. Sobald die Verbindung über Bluetooth oder WiFi hergestellt ist, können Sie mit der BLUETTI App den AC200L aus der Ferne steuern, z. B. den Arbeitsmodus wechseln und die Firmware aktualisieren.
-
F5: Kann ich die AC200L als USV verwenden?
A:
Ja. Innerhalb von 20ms Schaltzeit.
-
F6: Welche Art von Solarmodulen sollte ich für die AC200L wählen?
A:
Open Circuit Voltage: 12-145V
Eingang Power: 1.200W Max.
Inklusive MC4-Stecker.
Sehr empfehlenswert:
6x BLUETTI PV120: ≈3,5 Std.
4x BLUETTI PV200: ≈3 Std.
2x BLUETTI PV350: ≈3,5 Std.
* NUR zur Information. -
F7: Ist es möglich, die eingebaute Batterie zu ersetzen?
A:
Nein. Wenn der Akku defekt oder sogar leer ist, wenden Sie sich bitte an den BLUETTI-Support.
-
F8: Ist das Kraftwerk AC200L wasserdicht?
A:
Um eine optimale Leistung zu erzielen, sollten Sie es NICHT über einen längeren Zeitraum in einer feuchten Umgebung aufbewahren.
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F9:Kann es gleichzeitig laden und entladen?
A:
Ja, es unterstützt die Durchgangsladung.
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F10: Kann ich die AC200L bei Minusgraden laden oder entladen?
A:
Sie können das AC200L aufladen, um Ihre Geräte bei kaltem Wetter zu betreiben, aber vermeiden Sie es, es unter dem Gefrierpunkt aufzuladen. Die Temperaturbereiche für die AC200L sind:
Laden Sie: 0-40℃ (32-104℉);
Entladung: -20-40℃ (-4-104℉); -
F11: Mit welchen Geräten kann die AC200L gut zusammenarbeiten?
A:
Addieren Sie die Gesamtwattzahl Ihrer Geräte und stellen Sie sicher, dass sie die Nennleistung des AC200L von 2.400 W nicht überschreitet.
-
F12: Wie lange kann mein Gerät damit betrieben werd
A:
Laufzeit = Batteriekapazität (Wh) x DoD x η ÷ (Ladeleistung + AC200L Eigenverbrauch)
DoD steht für die Entladetiefe und η für den lokalen Wirkungsgrad des Wechselrichters. Beim AC200L liegen DoD und η bei 95 % und 93 %. Der Eigenverbrauch des AC200L beträgt etwa 12 W. Wenn Sie einen 1.000-W-Mikrowellenherd damit betreiben, beträgt die Betriebszeit:
2.048Wh × 95% × 93% ÷ (1.000W +12W)≈ 1,78Std.
Note:
1) Die Formel ist NICHT geeignet für induktive Lasten mit Kompressoren, wie Kühlschränke, Klimaanlagen usw.
2) Die oben genannten Daten sind NUR als Referenz gedacht. -
F13: Wie hoch ist der maximale Eingang des BLUETTI AC200L?
A:
2.400 W über die Steckdose und die Solarzellen gleichze
-
F14: Kann ich ihn auf die Seite legen, um Platz zu sparen?
A:
Nein. Dies könnte die innere Struktur beschädigen. Bitte halten Sie es bei der Lagerung oder beim Transport aufrecht.
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F15: Kann ich die Erweiterungsbatterien im laufenden Betrieb gegen die AC200L austauschen?
A:
Ja. Sie können die Akkus für den Dauerbetrieb problemlos austauschen, und das System kann zwei Akkus gleichzeitig aufnehmen.