BLUETTI AC200P Tragbare Powerstation | 2000 W 2000 Wh (Nur Für Deutschland)
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Umsatzsteuergesetz (UStG)
(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
2.
die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
3.
die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
4.
die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
5.
(weggefallen);
6.
die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;
7.
a)
die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.
b)
die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,
c)
die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
d)
die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;
8.
a)
die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,
b)
die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;
9.
die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;
10.
die Beförderungen von Personen
a)
im Schienenbahnverkehr,
b)
im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;
11.
die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;
12.
die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
13.
die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen
a)
vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder
b)
von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände
aa)
vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,
bb)
von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder
cc)
den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;
14.
die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;
15.
die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
-----
*)
§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10
a)
die Beförderungen von Personen mit Schiffen,
b)
die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2.
den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3.
die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4.
die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Fußnote
(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)
- Kapazität: 2000Wh/2000W starke Leistung/Kapazität.
- 13 Ausgangsports für die üblichsten Gerätestandards.
- 5 unterschiedliche Lademöglichkeiten (Wechselstrom/Solar/Auto/Generator/Blei-Säure-Batterie)
- Intelligentes LCD Touch -Display.
- Bei 700 W Solar + 500 W Wechselspannung Aufladung in 2-2,5 Stunden.
- Duales Netzteil (500 W) Schnelles Aufladen in 2-2,5 Stunden.
- Umweltfreundlich/Schadstofffrei/Leiser/Kostengünstig.
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2048 Wh4 x 230 V (2.200 W insgesamt)500 W max.900 W max.LiFePO₄ 3500+ ZyklenBLUETTI App (Bluetooth)42 x 28 x 38.65 cm28,1 kg
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Spezifikationen
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BLUETTI AC200P Tragbare Powerstation | 2000 W 2000 Wh (Nur Für Deutschland) MANUAL
HerunterladenBLUETTI AC200P Bedienungsanleitung
HerunterladenBLUETTI AC200P Bedienungsanleitung Panel
HerunterladenPoweroak AC200P Konformitätserklärung
HerunterladenFAQS
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F1: Wie kann ich die AC200P mit dem Erweiterungsakku B230 oder B300 verbinden?
A1:
Sie können ein B230- oder B300-Akkupack mit der AC200P über das P090D-zu-XT90-Kabel* verbinden.
* Das P090D-zu-XT90-Kabel ist separat erhältlich -
F2: Unterstützt die AC200P die BLUETTI-App-Steuerung?
A2:
Nein.
-
F3: Kann ich die AC200P als USV verwenden?
A3:
Nein.
-
F4: Welche Art von Solarpanele sollte ich für die AC200P wählen?
A4:
PV-Eingangsanforderungen für die AC200P:
- Leerlaufspannung: 35–150 V
- Eingangsleistung: 700 W max.
- MC4-Anschlüsse.
Sehr empfehlenswert:
5x BLUETTI PV120: ≈4 Std.
3x BLUETTI PV200: ≈4 Std.
2x BLUETTI PV350: ≈3,6 Std.
* NUR als Referenz. -
F5: Unterstützt die AC200P 240-V-Split-Phase-Bonding?
A5:
Nein.
-
F6: Ist die AC200P Powerstation wasserdicht?
A6:
Nein. Bitte bewahren Sie sie auch NICHT für längere Zeit in einer feuchten Umgebung auf.
-
F7: Kann man sie gleichzeitig laden und entladen?
A7:
Ja, aber es wird nicht empfohlen gleichzeitig zu laden und zu entladen, um die Lebensdauer des Akkus zu verlängern.
-
F8: Kann ich den AC200P bei Minusgraden verwenden oder aufladen?
A8:
Temperaturbereiche für den AC200P sind:
Laden: 0-40℃ (32-104℉);
Entladung: -20-40℃ (-4-104℉);
Lagerung: -20-40℃ (-4-104℉).
Technisch gesehen kann er elektrische Geräte in einer solchen Situationen mit Strom versorgen, aber bitte vermeiden Sie es, ihn in einer solchen Umgebungstemperatur aufzuladen. -
F9: Woher weiß ich, ob meine Verbraucher mit der AC200P ausreichend versorgt werden?
A9:
Berechnen Sie die Gesamtwattleistung Ihrer Geräte.
Die AC200P sollte ausreichend sein, wenn die Last die Nennleistung von 2.000 W nicht überschreitet. -
F10: Wie lange kann ich mein Gerät damit betreiben?
A10:
Laufzeit = Batteriekapazität × DoD × η ÷ Nennleistung des Geräts
DoD bezieht sich auf die Entladetiefe und η ist der lokale Wechselrichterwirkungsgrad.
Für die AC200P betragen sowohl DoD als auch η 90 %.
Beispiel: Wenn Sie einen 1.000-W-Mikrowellenherd mit AC300+B300-Kombination betreiben,
beträgt die Laufzeit: 2.000 Wh × 90 % × 90 % ÷ 1.000 W ≈ 1,6 Std
Hinweis:
1) Die Formel ist NICHT geeignet für induktive Lasten mit Kompressoren, wie Kühlschrank, Klimaanlage usw.
2) Die obigen Daten dienen NUR als Beispiel-Referenz. -
F11: Wie ist die maximale Eingangsladeleistung der BLUETTI AC200P?
A11:
1.200 W max. über 500-W-Netzanschluss und 700-W-Solarpanels gleichzeitig.
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F12: Kann es platzsparend auf die Seite gelegt werden?
A12:
Nein. Eine solche langfristige Platzierung kann die internen Verbindungen lockern. Es wird empfohlen, die Maschine aufrecht aufzustellen.
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F13: Ist es möglich, den eingebauten Akku auszutauschen?
A13:
Nein. Wenn der Akku Ihrer Powerstation defekt ist, dann wenden Sie sich bitte an den BLUETTI Kundendienst.
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F14: Was ist der Unterschied zwischen der AC200MAX und der AC200P?
A14:
Die wichtigsten Unterschiede sind:
1. Ausgangsleistung und Kapazität: 2.000W AC-Leistung und 2.048Wh Kapazität für AC200MAX, während 2.000W und 2.000Wh für AC200P.
2. Max. Leistung: 1.400 W für AC200MAX, 1.200 W für AC200P.
3. App-Steuerung: AC200MAX unterstützt die BLUETTI App-Steuerung.
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