BLUETTI SolarX 4K Solar-Laderegler

549,00 €
549,00 € 649,00 € - 100,00 €

0 0
Tage
:
0 0
Stunden
:
0 0
Minuten
:
0 0
Sekunden

Sie können 19 % beim Kauf Ihrer eigenen Plug-in-Solaranlage sparen.

Ihre Bestellung wird versendet, nachdem wir Ihre kostenlose Steuererklärung erhalten haben.Klicken Sie zum Herunterladen
Sie bestätigen hiermit, dass Sie die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie (0 %) Lieferung.
Lehnen Sie sich mehr
Inkl. MwSt.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)



  • Kompatibilität: Apex 300, B300, B300K, B300S, AC300, AC500
  • Ultraschnelles Solarladen: Liefert bis zu 4 kW Solarstrom, sodass Ihre BLUETTI-Batterien schneller aufgeladen werden und Ihre Geräte auch ohne Netzanschluss länger mit Strom versorgt werden.
  • Universelle Solarunterstützung: Unterstützt Solarmodule von 150 V bis 500 V und senkt die Spannung sicher auf unter 60 V für müheloses, sorgenfreies Laden.
  • Zuverlässige und sichere Stromversorgung: Die MPPT-Technologie mit Isolierung sorgt für eine konstante Leistung, maximiert die Solarenergie und schützt Ihre Geräte.
Verdienen BLUETTI BUCKS (im Wert von ca. € )für dieses Produkt!

Modell:

Benachrichtig mich
Vorbestellen

30-Tage-Preisvergleichs-Garantie

BLUETTI garantiert Ihnen, dass wir Ihnen die Differenz erstatten, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem Kauf einen niedrigeren Preis bei uns finden.

Anmerkungen:(Um die Preisunterschiede für Ihre Bestellung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein)

1.Gültige Kaufhistorie innerhalb von 30 Tagen.

2.Nehmen Sie einen Screenshot des niedrigeren Preises und mailen Sie uns, wir erstatten die Unterschiede, sobald wir es bestätigt haben.


Kostenloser
lokaler Versand

Zweijährige stressfreie
Garantie

Lebenslanger
Kundensupport

Nahtlose Solar-Kompatibilität, supergeladen

Lernen Sie den weltweit ersten 4 kW Solar-Laderegler kennen. Der BLUETTI SolarX 4K nimmt 150–500 V von fast jeder Dach- oder Bodenanlage auf und wandelt sie in eine sichere Ladung von unter 60 V für BLUETTI Powerstation um – bis zu 4.000 W. Das bedeutet schnelleres Laden, mehr gespeicherte Energie und zuverlässige Power, egal ob Sie Ihr Zuhause sichern, eine netzunabhängige Hütte betreiben oder Ihre eigene Solarfarm bauen.

Skalierbare Solarenergie, 4 kW bis 12 kW

Mit SolarX 4K können Sie selbst entscheiden, wie viel Solarenergie zu Ihrem Leben passt. Verwenden Sie ein Gerät für den täglichen Bedarf oder bis zu drei Geräte für Ihr gesamtes Zuhause. Es wird über eine AC-Kopplung an Ihre bestehende Solaranlage angeschlossen, sodass die DC-Eingänge von BLUETTI für zusätzliche Panels frei bleiben. So erhalten Sie schneller mehr Energie, ohne Ihr System zu belasten.

  • Apex 300 + B300K+ SolarX 4K
  • 2 × Apex 300 + 4 × B300K + 2 × SolarX 4K
  • 3 × Apex 300 + 9 × B300K + 3 × SolarX 4K

Lädt sich mit 4.000 W Solarenergie in nur 1,9 Stunden vollständig auf und ist damit schnell genug, um Lampen, Kleingeräte und Alltagsgeräte bei Bedarf betriebsbereit zu halten.
Hinweis: Daten wurden von BLUETTI Labs getestet. Die tatsächlichen Ladezeiten können variieren.

8.000 W Solarenergie liefern zuverlässige Energie für größere Geräte, Elektrowerkzeuge und ein längeres Leben ohne Netzanschluss.

Skalierbar auf 12 kW, plus 7,2 kW aus zusätzlichen Modulen für insgesamt 19,2 kW, ausreichend für hohe Lasten wie zentrale Klimaanlagen, Kühlschränke oder eine vollständige Notstromversorgung für das gesamte Haus.

Aufladen Ihres BLUETTI-Systems ganz nach Ihren Wünschen

SolarX 4K funktioniert nahtlos mit einer Vielzahl von BLUETTI Powerstation nd Akkus, von Apex 300 und AC300 bis hin zu AC500, B300K, B300 und B300S. Ganz gleich, ob Sie ein Gerät, mehrere Geräte gleichzeitig oder eine Kombination aus Powerstation und Akkus aufladen möchten – SolarX 4K bietet Ihnen eine sichere, effiziente und flexible Solarladung, die genau auf Ihre Konfiguration zugeschnitten ist. *Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.

Steuern Sie Ihre Solarenergie überall und jederzeit

Überwachen Sie Ihr System ganz einfach in Echtzeit, erhalten Sie Firmware-Updates und beheben Sie Probleme sofort – alles über die BLUETTI-App, mit der Sie überall die volle Kontrolle haben.

Das könnte Ihnen auch gefallen

Spezifikation

VORSCHAU


AUSGANG


Ausgangsleistung:
4.000 W

Max. Ausgangsspannung:
58 V

Min. Ausgangsspannung:
35 V

Max. Ausgangsstrom:
80 A

Kommunikationsschnittstelle:
RJ45

EINGANG


Max. Eingangsleistung:
4.200 W

Leerlaufspannung:
500 VDC

Anlaufspannung:
150 VDC

MPPT-Betriebsspannung:
120 VDC bis 450 VDC

Anzahl der MPPT:
1

Nenn-Eingangsstrom:
13 A

Max. Eingangsstrom:
17 A

ALLGEMEINES


MPPT-Wirkungsgrad:
99 % max.

Konnektivität:
CAN 2.0/Bluetooth/Wi-Fi

Übertemperaturschutz:
55 °C (131 °F)

Lagertemperatur:
-20 °C bis 55 °C (-4 °F bis 131 °F)

Betriebstemperatur:
-20 °C bis 55 °C (-4 °F bis 131 °F)

Betriebsfeuchtigkeit:
10 % bis 90 % relative Luftfeuchtigkeit

Betriebshöhe:
≤ 2.000 m (6.562 ft)

Geräuschpegel:
52 dB

Kühlungsmethode:
Luftkühlung

Schutzart:
IP21

Nettogewicht:
7,6 kg (16,8 lbs)

Abmessungen (L × B × H):
288,4 × 474,0 × 90,2 mm (11,35 × 18,66 × 3,55 in)

Garantie:
2 Jahre

IN DER BOX


Download

BLUETTI SolarX 4K Solar-Laderegler MANUAL

Herunterladen

Customer Reviews

Be the first to write a review
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)

Reviews in Other Languages

FAQs

Anleitungsvideo

Ein nützlicher Leitfaden, um das Beste aus allem zu machen.

BLUETTI SolarX 4K


Flexibel beim Laden, effizient bei der Leistung

Einfache Schritte zur Installation