Mehrwertsteuerfreie Bestellung nach §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG
Gemäß §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG wird der Steuersatz für die Lieferung von Solarmodulen an Betreiber von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Privathäusern, öffentlichen oder gemeinnützigen Gebäuden einschließlich der erforderlichen Komponenten und Stromspeicher auf 0 % gesenkt.

Antragsformular für die MwSt-Ermäßigung herunterladen

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um von der Steuerbefreiung zu profitieren?

1. Sie bestellen in unserem Online-Shop als Privatperson und sind selbst Betreiber des Systems.

2. Die Photovoltaikanlage oder ihre Komponenten werden auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnhäusern sowie öffentlichen und sonstigen Gebäuden installiert, die gemeinwohlorientierten Tätigkeiten dienen.
- Als Wohnung/Privatwohnung gilt jeder geschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. Als Wohnungen im Sinne dieser Vorschrift gelten daher auch Bauten auf Erholungsgrundstücken und Gartenlauben in Kleingartensiedlungen.
- Wohnwagen und Wohnfahrzeuge gelten nur dann als Wohnungen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich bewegt werden.
3. Die Bruttoinstallationsleistung überschreitet nicht 30 kW (Spitze).

4. Die Liefer- und Rechnungsadresse sowie der Werksstandort müssen in Deutschland liegen.

5. Im Bestellvorgang bestätigen Sie, dass die Voraussetzungen gemäß §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG für die Anwendung des Steuersatzes von 0% erfüllt sind.

Für welche Produkte gilt die Steuerbefreiung?

Link zum steuerfrei teilnehmenden Produkt:

https://de.bluettipower.eu/collections/0-mwst

Darüber hinaus umfasst es auch EP600, EP760 und Balkon-Photovoltaik usw. und deren Bundles. Diese Ausnahme ist für Installationen in der Nähe von Häusern vorgesehen. Netzgekoppelte Anlagen und nicht netzgekoppelte stationäre Anlagen (sog. Inselanlagen) unterliegen dem Nullsteuersatz. Qualifikation: Bitte kontaktieren Sie den Kundenservice zur Überprüfung.

Wie funktioniert und läuft die Bestellung im Onlineshop ab?

1. Sehen Sie sich die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung in Teil 2 an.

2. Bestellen Sie das steuerfreie Produkt.

3. Wählen Sie auf der Checkout-Seite den deutschen Standort aus.

4. Nach erfolgreicher Bestellung laden Sie bitte die kostenlose Steuererklärung herunter, unterschreiben Sie sie und senden Sie sie mit gescannter Datei an

5. Ihre Bestellung wird versendet, nachdem wir Ihre kostenlose Steuererklärung erhalten haben.

Wie fülle ich die PDF-Datei aus?

Einfach ausdrucken, ausfüllen und uns dann ein Foto/Scan schicken.

Fragen und Antworten

  • Wie stelle ich sicher, dass die Anlage wohnungsnah ist?

Hier können Sie ein PDF herunterladen und uns per E-Mail an sale-de@bluettipower.com senden.

  • Was passiert, wenn ich mein bestehendes System erweitere?

Erfolgt die Erweiterung nach dem 1. Januar 2023, wird beim Kauf der Produkte keine Umsatzsteuer erhoben.

  • Wird die Rechnung die Mehrwertsteuer enthalten?

Aufgrund der Einführung des Nullsteuersatzes wird die Umsatzsteuer nicht mehr auf Rechnungen ausgewiesen. (Nur für berechtigte Produkte)

  • Was bedeutet die Begrenzung auf 30 kW (Spitze)?

„30 kW Spitze“ ist ein Ausdruck, der sich auf die Leistung einer Solaranlage bezieht. Die Abkürzung „kW“ steht für Kilowatt, eine Leistungseinheit, die angibt, wie viel Energie pro Zeiteinheit erzeugt oder verbraucht wird. Die Bezeichnung „Spitze“ gibt an, dass 30 kW die maximale Leistung sind, die das System unter idealen Bedingungen erbringen kann.

Ah in KWh umrechnen: Eine 12V 100Ah Solarbatterie hat einen Energieinhalt von 1.200 Wh (=1,2 KWh). Dabei wird die Nennspannung der Solarbatterie mit der Kapazität (Ah) multipliziert.

  • Was bedeutet es, nah an der Heimat zu sein?

Die Anwendung des Nullsteuersatzes setzt die Installation der Solarpaneele/Speichertanks/wesentlichen Komponenten auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden voraus, die für Tätigkeiten von allgemeinem Interesse genutzt werden. Als Wohnung/Privatwohnung gilt jeder geschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. Als Wohnungen im Sinne dieser Vorschrift gelten daher auch Bauten auf Erholungsgrundstücken und Gartenlauben in Kleingartensiedlungen. Wohnwagen und Wohnfahrzeuge gelten nur dann als Wohnungen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich bewegt werden.

  • Was sind die wesentlichen Bestandteile?

Neben den Solarmodulen und dem Batteriespeichersystem (auch nachgerüstete Speichersysteme) unterliegen „wesentliche Komponenten“ dem Nullsteuersatz.

Wesentliche Bestandteile sind die Gegenstände, deren bestimmungsgemäßer Verwendungszweck insbesondere im Betrieb oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegt oder die zur Einhaltung technischer Normen erforderlich sind.

Installationsgebühren sind ausgeschlossen.

PDF-Dokument: Befreiung von der Umsatzsteuer 2023 gemäß §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG - Klicken Sie hier

*Der Nullsteuersatz deckt nur die Lieferung an den Betreiber einer PV-Anlage ab. Betreiber der PV-Anlage sind die natürlichen Personen in Deutschland.