BLUETTI AC60P Tragbare Powerstation | 600 W 504 Wh

799,00 €
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Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • Branchenführende 6-Jahres-Garantie
  • Staubdicht und wasserabweisend nach IP65
  • Kapazität erweiterbar von 504 auf 2.015 Wh
  • Turboladen auf 100 % in 1 Stunde
  • LiFePO4-Akku mit mehr als 3.000 Ladezyklen bis 80 %
  • 4 Lademöglichkeiten (Wechselstrom/Solar/Auto/Blei-Säure-Akku)
  • Einfache Fernbedienung über die BLUETTI-App

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Strom überall, auf der Straße oder im Meer

Mit der branchenführenden Power-Lifting-Technologie* kann der AC60P von seinem 600W Wechselrichter maximal 1.200 W liefern, um Widerstandsgeräte mit hoher Wattzahl wie Haartrockner und Mädchen zu betreiben. Mit 7 vielseitigen Steckdosen kann es eine Reihe von Geräten wie Eiswürfelbereiter, Kühlschränke, Heizdecken, Telefone, Laptops und mehr zeitnah mit Strom versorgen. Genießen Sie einfach die Natur mit dem Komfort von zu Hause.
* Im Power-Lifting-Modus kann AC60P Hochleistungsheizgeräte mit bis zu 1.200 W betreiben.

Winzig, aber mächtig

Der AC60P ist die weltweit erste wasser- und staubdichte tragbare Stromversorgungseinheit nach IP65. Mit einem Gewicht von nur 18,9 Pfund ist er leicht zu transportieren und liefert überall Strom. Egal, ob Sie in der staubigen Wüste oder am See, in der Sonne oder im Regen sind, Sie können sich darauf verlassen.

Mehrere Lademöglichkeiten

Neben dem schnellen Wandladen unterstützt der AC60P das Laden mit Solarstrom, Autobatterie und Blei-Säure-Akku. Mit so vielen Lademöglichkeiten ist der AC60P immer vollständig geladen, wenn Sie ihn brauchen.

Flexible Kapazität für längere Aufenthalte

Der AC60P verfügt über den sichersten LiFePO₄-Akku für über 3.000 Zyklen, bevor er 80 % erreicht. Für eine wachsende Kapazität kann es mit zwei B80P-Erweiterungsbatterien (jeweils 806 Wh) kombiniert werden – ausreichend Energie für kurze Fahrten oder längere Zeiträume abseits des Stromnetzes.
Erfahren Sie mehr über B80P.

Damit nie die Energie ausgeht

Geeignet für verschiedene Anlässe

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Spezifikationen

BATTERIE-INFOMATION


Kapazität:
504 Wh (18 Ah)

Typ:
LiFePO₄ (Lithium-Eisen-Phosphat)

Lebenszyklus:
3.000+ Zyklen bis 80 % der ursprünglichen Kapazität

Haltbarkeitsdauer:
Alle 3-6 Monate auf 80 % aufladen

Verwaltungssystem:
MPPT-Controller, BMS, etc.

AUSGANG


AC-Ausgang:
2 × 230 V/2,6 A Ausgänge insgesamt 600 W

Wechselrichtertyp:
Reine Sinuswelle

Stoßleistung:
600 W

USB-C-Anschluss:
1 × 100 W max. (Integrierter eMark-Chip)

USB-A-Anschluss:
2 × 5 V/3 A, insgesamt 15 W

12 V DC Ausgänge:
1 × 12 V/10 A (Fahrzeugsteckdose, geregelt.)

Drahtloses Ladepad:
1 × 15 W Max

EINGANG


AC-Eingang (Turboladen Modus):
≈600 W max.

Solareingang:
200 W max., VOC 12-28 VDC, 8 A

Auto-Eingang:
12 V/24 V vom Zigarettenanzünderanschluss

Max. Eingabe:
600 W

LADEZEIT


AC-Ladekabel (Turbomodus 600 W) :
≈1 - 1,5 Stunden

Solarmodul (200 W):
≈2,5 - 3 Stunden  (Bei bester Sonneneinstrahlung, idealer Ausrichtung und niedriger Temperatur)

12 V/24 V Auto-Steckdose (100W/200W) :
≈4,5 - 5 Stunden / 2,5 - 3 Stunden

ALLGEMEIN


Gewicht:
ca. 9,1 kg / 20,06 lbs

Pass-through Charging:
Ja

Abmessungen (LxBxT):
29 cm × 20,5 cm × 23,4 cm / 11,42 Zoll × 8,07 Zoll × 9,21 Zoll

Ladetemperatur:
0°C bis 40°C / 32°F bis 104°F

Entladetemperatur:
500 W max.)

Aufbewahrungstemperatur:
UL--20°C bis 40°C / -4°F bis 104°F

Garantie:
6 Jahre

Zertifizierungen:
CEC, DOE, FCC, CA Prop 65

Zubehör


1 × BLUETTI AC60P Tragbare Powerstation
1 × AC-Ladekabel (AC-Eingang)
1 × Auto-Ladekabel (Auto-Eingang)
1 × Solar-Ladekabel (Solar-Eingang)
1 × Benutzerhandbuch
1 × Qualitätsbescheinigung
1 × Garantiekarte

Download

BLUETTI AC60P Tragbare Powerstation | 600 W 504 Wh MANUAL

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CE-EU-Konformitätserklärung

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FAQS

  • F1: Ist die Powerstation AC60P wasserdicht?

    A1:

      Nein, die AC60P ist nicht wasserdicht. Sie erfüllt jedoch die Schutzart IP65 zum Schutz vor Spritzwasser und Staub.

  • F2: Was bedeutet die Schutzklasse IP65?

    A2:

    Diese Eindringschutzklasse gibt an, wie beständig ein Gerät gegenüber Festkörper- und Wassereintrag ist. Die erste Ziffer gibt den Schutzgrad des geschlossenen Geräts gegen das Eindringen von Fremdkörpern wie Staub, Werkzeugen oder Fingern an. Die zweite Ziffer gibt den Schutzgrad gegen das Eindringen von Feuchtigkeit an. Zusätzlich bedeutet die Schutzart IP65, dass der AC60P vor dem Eindringen von Staub und Niederdruckwasserstrahlen aus jeder Richtung geschützt ist.

  • F3: Wie schnell kann ich den AC60P laden?

    A3:

      Der AC60P unterstützt eine maximale Eingangsleistung von 600 W. Schließen Sie das Gerät an eine Steckdose an, schalten Sie den Turbo-Lademodus der BLUETTI-App ein, und laden Sie das Gerät in 1,2 bis 1,7 Stunden auf.

  • F4: Wo liegt der Unterschied zwischen den Modi Silent, Standard und Turbo?

    A4:

    Damit werden die AC-Lademodi des AC60P bezeichnet. Jeder Modus hat eine andere Eingangsleistung und Ladezeit, siehe folgende Tabelle. Der Lademodus Silent erreicht mit einem Geräuschpegel von maximal 45 dB den leisesten Betrieb.

    Lademodus Eingangsleistung Ladezeit
    Silent 160 W 3-3,5 Std.
    Standard 255 W 2,1-2,6 Std.
    Turbo 600 W 1,2-1,7 Std.
  • F5: Welche Solarmodule sollte ich für den AC60P wählen?

    A5:

      Es gelten die folgenden Anforderungen:

      1. Leerlaufspannung gesamt: 12 bis 28 V

      2. Max. Eingangsleistung: 200 W

      3. Ausgestattet mit MC4-Anschlüssen.

      Sehr empfehlenswert: 1× BLUETTI PV120: ≈ 3,9 bis 4,3 Std.*

      1× BLUETTI PV200: ≈ 2,5 bis 3 Std.*

      * Nur Richtwerte.

  • F6: Warum ist die Ladeleistung oft zu niedrig?

    A6:

    Der AC60P arbeitet mit einem integrierten, intelligenten BMS, das die Ladeleistung automatisch an die Akkutemperatur und den Ladezustand anpasst. Dadurch wird der Akku geschützt und gewinnt an Lebensdauer..

  • F7: Kann man gleichzeitig laden und entladen?

    A:

      Ja.

  • F8: Woher weiß ich, ob meine Geräte mit diesem Produkt kompatibel sind?

    A8:

      Bitte prüfen Sie die gesamte Konstantlast Ihrer Geräte. Wenn der Wert die maximale Ausgangsleistung des AC60P (600 W) nicht übersteigt, können Sie diese Powerstation zum Betrieb Ihrer Geräte verwenden.

      Hinweis: Einige Geräte mit eingebautem Motor/Kompressor nehmen beim Anlaufen das 2- bis 4-Fache der Nennleistung auf, sodass der AC60P schnell überlastet werden kann.

  • F9: Was ist der Powerlifting-Modus?

    A9:

      In diesem Modus kann der AC60P leistungsstarke Heizgeräte mit bis zu 1200 W betreiben (z. B. Raumheizungen, Haartrockner, elektrische Bügeleisen). 

      Verwenden Sie dieses Gerät NICHT für den Betrieb einer Klimaanlage oder Waschmaschine.

  • F10: Wie lange kann ich mein Gerät mit Strom versorgen?

    A10:

      Der AC60P hat je nach verwendetem Gerät unterschiedliche Laufzeiten.  Bei Hochleistungsgeräten beträgt die Laufzeit = Akkukapazität × DoD × η ÷ Lastband. Bei Geräten mit geringer Leistungsaufnahme beträgt die Laufzeit = Akkukapazität x DoD x η ÷ (Lastband + Eigenverbrauch des AC60P).

      DoD steht für den Entladungsgrad, und η ist der Wirkungsgrad des örtlichen Wechselrichters.

      Beim AC60P liegt der DoD-Wert bei 90 %, η bei 90 % und der Eigenverbrauch bei etwa 10 W. 

      Wenn Sie z. B. ein 100 W starkes LED Licht verwenden, beträgt die Laufzeit:

      504 Wh × 90 % × 90 % ÷ (100 W+10 W) ≈ 3,7 Std.

      Hinweis: 

      1. Die Formel gilt NICHT für induktive Lasten mit Kompressoren wie Kühlschränke, Klimaanlagen usw. 

      2. Die oben stehenden Daten sind nur Richtwerte.

  • F11: Kann ich den AC60P bei Temperaturen unter null verwenden oder laden?

    A11:

      Sie können den AC60P verwenden, um Ihre Geräte bei kaltem Wetter mit Strom zu versorgen.

      Laden Sie sie jedoch nicht bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt.

      Betriebstemperaturen für den AC60P:

      Ladebetrieb: 0 °C bis 40 °C / 32 °F bis 104 °F

      Entladebetrieb: -20 °C bis 40 °C / -4 °F bis 104 °F

  • F12: Kann der integrierte Akku ausgetauscht werden?

    A12:

      Nein. Wenn der interne Akku nicht mehr funktioniert, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst von BLUETTI.

  • F13:  Wie soll ich den AC60P aufbewahren, wenn er nicht in Gebrauch ist?

    A13:

      Der AC60P sollte an einem trockenen und gut belüfteten Ort aufbewahrt und alle 3 bis 6 Monate zu 80 % geladen werden.

  • F14: Kann ich den AC60P als unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) verwenden?

    A14:

      Ja.

How-to

Ein nützlicher Leitfaden, um das Beste aus allem zu machen.

Product Application

All Power On Board, Bluetti AC200 MAX

Multi-Akku System Powerstation Bluetti AC200MAX

Bluetti AC200 Max u. PV350