BLUETTI AC180 Tragbare Powerstation | 1800 W 1152 Wh (Nur Für Deutschland)

699,00 €
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Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


PV350 Voraussichtliche Lieferung: Anfang Mai.
MP200 Voraussichtliche Lieferung: 10. Mai.

  • 1.800 W AC-Ausgangsleistung/2.700 W Powerlifting-Modus
  • Kapazität: 1.152Wh
  • 9 Ausgangsanschlüsse für mehrere Geräte
  • 4 flexible Auflademöglichkeiten (AC/Solar/Auto/Generator)
  • Intelligente Steuerung und Überwachung über BLUETTI-App
  • Aufladen von 0 bis 80 % in 45mins mit 1.440 W AC-Eingangsleistung
  • Umweltfreundlich/sauber/leise/kostengünstig
  • Erfahren Sie mehr über AC180 >>

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AC180: Leistung, auf die Sie sich immer verlassen Können

Der AC180 wurde sowohl für die Nutzung in Innen- als auch in Außenbereichen entwickelt. Er ist äußerst leistungsfähig, da er eine Kapazität von 1.152 Wh und eine dauerhafte Ausgangsleistung von 1.800 W hat. Dank der außerordentlich hohen Ladegeschwindigkeit und des tragbaren Designs ist er eine praktische Powerstation für zahlreiche Anwendungen. Durch die verfügbare BLUETTI-App kann die Powerstation mit nur wenigen Wischbewegungen auf Ihrem Telefon auf praktische Weise ferngesteuert und in Echtzeit überwacht werden.

Betreibt so gut wie alles

BLUETTI hat den AC180 mit einer dauerhaften Ausgangsleistung von 1.800 W und einer Kapazität von 1.152 Wh ausgestattet, damit er die meisten Geräte mit Strom versorgen kann. Er verfügt außerdem über den Powerlifting-Modus. Dieser liefert eine Ausgangsleistung von 2.700 W, sodass leistungsstarke Geräte mühelos betrieben werden können. Sie sind nicht mehr auf eine Verbindung zum Stromnetz angewiesen oder können unterwegs laden, da die Powerstation über viele Ausgänge verfügt, darunter ein AC-Anschluss, ein USB-A-Anschluss, ein USB-C-Anschluss, ein 12-V-DC-Anschluss sowie ein Induktionsladegerät.

Kompakt und tragbar

Der AC180 misst 340 mmx247 mmx317 mm (L x B x H) und wiegt nur 16 kg. Durch das praktische und handliche Design können Sie ihn auf dem Weg zu Ihrem nächsten Abenteuer bequem transportieren.

Eine Stunde laden, Strom den ganzen Tag

Durch die hocheffiziente Ladegeschwindigkeit kann der Akku in kurzer Zeit vollständig geladen werden. Mit nur einer Akkuladung kann der AC180 die Akkulaufzeit anderer Geräte verlängern, sodass Sie Ihre wichtigsten Geräte zu Hause oder unterwegs betreiben können. Durch das Turboladen mit bis zu 1.440-W Eingangsleistung dauert das Aufladen von 0 bis 80 % nur 45 Min.! Machen Sie sich keine Sorgen mehr um Strom. Sofort einsatzbereite Leistung ist jetzt immer in Reichweite.

Umweltfreundlich und nachhaltig leben

Noch mehr Spaß dank unbegrenzter Solarenergie. Der AC180 ist die perfekte Lösung, um den Energieverbrauch und gleichzeitig die Kosten zu senken. Durch die maximale Leistung durch Solarenergie von 500 W kann der AC180 an einem sonnigen Tag innerhalb von nur 3 Stunden vollständig aufgeladen werden. So wird der Zugang zu erneuerbaren Energien äußerst effizient.

Sicher, zuverlässig, langlebig

Sicherheit hat immer oberste Priorität. Der AC180 ist mit den sichersten LiFePO₄ -Akkus ausgestattet, um eine lange Nutzungsdauer und über 3.500 Ladezyklen zu gewährleisten. Mit der 5-Jahres-Garantie und dem erstklassigen Service brauchen Sie sich keine Sorgen machen.

Damit nie die Energie ausgeht

Geeignet für verschiedene Anlässe

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Spezifikationen

PREVIEW


BATTERIE-INFOMATION


Kapazität:
1.152Wh (AC180) / 1.440Wh

Typ::
LiFePO₄ (Lithium-Eisen-Phosphat)

Lebenszyklus:
3.500+ Zyklen bis 80 % der ursprünglichen Kapazität

Haltbarkeitsdauer::
Alle 3-6 Monate auf 80 % aufladen

Verwaltungssystem:
MPPT-Controller, BMS, etc

AUSGANG


AC-Ausgang:
2 x 230 V/7,8 A Ausgänge insgesamt 1.800 W

Wechselrichtertyp:
Reine Sinuswelle

Stoßleistung:
2.700 W

USB-C-Anschluss:
1 × 100 W max. (Integrierter eMark-Chip)

USB-A-Anschluss:
2 ×USB-A1:5 VDC/3 A insgesamt 15 W
2 ×USB-A2:5 VDC/3 A insgesamt 15 W

12 V DC Ausgänge:
1 × 12 V/10 A (Fahrzeugsteckdose, geregelt.)

Drahtloses Ladepad:
1 × 15 W Max

EINGANG


AC-Eingang (Turboladen Modus):
1.440 W max.

AC Power Input (Standart Modus):
1.000 W max.

Solareingang:
500 W max., VOC 12-60 VDC, 10 A

Auto-Eingang::
12 V/24 V vom Zigarettenanzünderanschluss

Max. Eingabe::
1.440 W

ALLGEMEIN


Pass-through Charging:
Ja

Gewicht:
ca. 16 kg / 35,27 Pfund

Abmessungen (LxBxT):
34 cm × 24,7 cm × 31,7 cm / 13,39 Zoll × 9,72 Zoll × 12,48 Zoll

Ladetemperatur:
0°C bis 40°C / 32°F bis 104°F

Entladetemperatur:
1.500 W max.)

Aufbewahrungstemperatur:
-20°C bis 40°C / -4°F bis 104°F

Zertifizierungen:
CEC, DOE, FCC, CA Prop 65

Garantie:
5 Jahre

Zubehör


1 × BLUETTI AC180 Tragbare Powerstation 1 × AC-Ladekabel (AC-Eingang) 1 × Auto-Ladekabel (Auto-Eingang) 1 × Solar-Ladekabel (Solar-Eingang) 1 × Benutzerhandbuch 1 × Qualitätsbescheinigung 1 × Garantiekarte

In der Box


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BLUETTI AC180 Tragbare Powerstation | 1800 W 1152 Wh (Nur Für Deutschland) MANUAL

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CE-RoHS-Zertifizierung für AC180

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CE-RED-Zertifizierung für AC180

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CE-EMC-Zertifizierung für AC180

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CE-EU-Konformitätserklärung

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Customer Reviews

Based on 47 reviews
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M
Michael Worms
Nicht funktionierende Powerstation

Powerstation kam hier an und lies sich nicht laden !
Der Bearbeitungsprozess wegen Rücknahme und neuer Zusendung dauert und ich warte immer noch 🙋‍♂️😩

K
Klaus Rinschede
Gute Stromversicherung

Gute Stromversicherung für meine Campingausflüge. Damit kann ich endlich meine Kaffeemaschine nutzen und meine Tracker aufladen. Die App hilft mir dabei

M
Michael Riemer

BLUETTI AC180 Tragbare Powerstation | 1800 W 1152 Wh

K
Kai Kübler
Tolle Powerstation AC180

Top Powerbank. Ich nutze diese um die Heizung in meinen Rocks E zu betreiben bzw. um ein paar Kilometer nachladen zu können. Diese Powerstation hat netto ca. 1034 WH. Das ist ein guter Kompromiss zwischen Gewicht und Kapazität. Die Powerbank passt auch super in das Kofferabteil des Opel Rocks E.

M
Markus Gruber

Sehr zufrieden

FAQ

  • F1: Was ist der Powerlifting-Modus?
  • F2: Kann man gleichzeitig laden und entladen?
  • F3: Wie kann ich feststellen, ob mein Gerät mit dem AC180 kompatibel ist?
  • F4: Wie lange kann ich mein Gerät mit Strom versorgen?
  • F5: Wie schnell kann ich den AC180 laden?
  • F6: Wo liegt der Unterschied zwischen dem geräuscharmen Modus, dem Standardmodus und dem Schnellmodus?
  • F7: Unterstützt der AC180 die Bedienung per BLUETTI-App?
  • F8: Welche Solarmodule sollte ich für den AC180 wählen?
  • F9: Ist der AC180 wasserdicht?
  • F10: Kann man ihn zum Platzsparen auf die Seite legen?
  • F11: Kann der integrierte Akku ausgetauscht werden?
  • F12: Kann ich die Kapazität erweitern, indem ich ihn an B80-/B230-/B300-/B300S-Akkus anschließe?