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    BLUETTI EB150 Tragbare Powerstation | 1000 W 1500 Wh

    799,00 €
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    Inkl. MwSt.

    Umsatzsteuergesetz (UStG)

    (1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

    (2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    2.

    die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    3.

    die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

    4.

    die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

    5.

    (weggefallen);

    6.

    die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

    7.

    a)

    die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

    b)

    die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

    c)

    die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

    d)

    die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

    8.

    a)

    die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

    b)

    die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

    9.

    die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

    10.

    die Beförderungen von Personen

    a)

    im Schienenbahnverkehr,

    b)

    im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

    11.

    die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

    12.

    die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

    13.

    die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

    a)

    vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

    b)

    von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

    aa)

    vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

    bb)

    von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

    cc)

    den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

    14.

    die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

    15.

    die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

    -----

    *)

    § 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

    a)

    die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

    b)

    die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

    (3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

    2.

    den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    3.

    die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    4.

    die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

    Fußnote

    (+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


    • 1500Wh Kapazität, 1000W Nennleistung (1200W Spitzenleistung)
    • Multi-Outputs für verschiedene Strombedürfnisse
    • Solar/AC/Generator aufladen
    • 2500+ Langer Lebenszyklus
    • Solar-Eingang: Max.500W, OCV 16-68V, Stromstärke Max.10A, MPPT

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    BLUETTI EB150 (EU-Version) Die Solar-Powerstation hat eine hohe Batteriekapazität von 1500 Wh/1000 W. Sie ist für eine Backup-Stromversorgung bei Stromausfall zu Hause oder für eine netzunabhängige Stromversorgung im Freien konzipiert. Sie können damit verschiedene elektronische Geräte (z. B. Smartphones, Tablets, Laptops, Kameras usw.) aufladen oder verschiedene Elektrogeräte mit einer Nennleistung unter 1000 W (z. B. Haushaltsgeräte wie LED-Licht, Fernseher, elektrische Werkzeuge, Minikühlschrank usw.) mit Strom versorgen. Seien Sie sich der potenziellen Gefahr eines Stromausfalls bewusst. Eine nachhaltige Stromversorgung kann sogar Leben retten.

    FUNKTIONSÜBERSICHT

    ANWENDUNGSSZENARIEN

    Die BLUETTI EB150 (EU-Version) Solar-Powerstation ist perfekt für den Einsatz zu Hause, in einem Wohnmobil oder auf einem Campingausflug. Die EB150 könnte für die Stromversorgung Ihres GPS, elektronischen Barometers, TVs, Gaming-PCs, Luftentfeuchters, Schneefräse, Mini-Kühlschrank, mobilen Herd und sogar Ihrer medizinischen Geräte sorgen. Darüber hinaus ist die EB150 auch ein perfektes Heim-Notstromversorgungssystem für Notfälle. Zusammen mit einem zuverlässigen PV-Modul ist es eine kompakte und einfache Möglichkeit, Sie im Notfall oder bei längeren Stromausfällen mit Energie zu versorgen.

    WIE KANN MAN MIT SOLARSTROM AUFLADEN?

    Solarpanel (im Freien empfohlen): ≈3,5-4 Stunden (bei gleichzeitiger Verwendung von 2 * 200-W-Solarmodulen bei voller Sonne)

    WECHSELSTROM- UND SOLARLADUNG

    Die tragbare Solar-Powerstation EB150 (EU-Version) kann mit einem Solarpanel aufgeladen werden (die Leerlaufspannung muss 16 V bis 60 V bei max. 500 W betragen). Das Solarpanel ist nicht im Lieferumfang enthalten. Höhere Leistung des Panels = kürzere Ladezeit, z. B. 2 × 200 W Panel (SP200) in Reihe: ca. 4 Stunden. Diese Power Station kann in 8 Stunden vollständig aufgeladen werden, indem sie an die Steckdose angeschlossen wird.

    Damit nie die Energie ausgeht

    Geeignet für verschiedene Anlässe

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    SPEZIFIKATIONEN

    AKKU INFO


    Kapazität:
    1500Wh / 1000W

    Zellentyp:
    Lithium-Ionen-Batteriezelle

    Zykluslebensdauer:
    2500+

    Management System:
    BMS, Überspannungsschutz, Kurzschlussfest

    Ausgangsports


    2 × Wechselstrom-Ausgang:
    AC 220 50Hz

    1 × Zigarettenanzünderausgang:
    12 V

    1 × Typ-C-PD-Ausgang:
    45 W

    4 × 5V/3A USB-A:

    AUFLADEZEITEN


    Netzteil:
    ca. 12,5 Std (220V 50Hz)

    2*200W Solar Panel:
    ca. 6-6,5 Stunden

    2*120W Solar Panel:
    ca. 11-12 Stunden

    GENERELL


    Gewicht:
    21,5 kg

    Abmessungen (LxBxT):
    19,5 × 6,5 × 14,5 Zoll / 49,35 × 16,54 × 36,47 cm

    Betriebstemperatur:
    0-40°C/10%-90%

    Zertifizierung:
    CE, RCM, FCC, PSE, UN38.3, UL2743

    Garantie:
    2 Jahre

    Customer Reviews

    Based on 3 reviews
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    W
    Wolfgang Held
    Spitzenprodukt

    Bin mit dem Artikel und der Lieferung voll zufrieden

    M
    Matthias Hämsch
    Sehr Gut

    Ich bin sehr Zufrieden mit der Powerstation

    W
    Wolfgang Hollering
    BLUETTI EB150

    Ich selbst kann jetzt noch nicht soviel dazu sagen da ich das Gerät noch nicht im Einsatz habe. Meine Kaufentscheidung haben nicht zuletzt die Betreiber der YT-Kanäle "Mr.Togi" und "JayBe Outdoor TV" mit beeinflusst welche das Gerät ausführlich getestet haben. Zu dem kam noch das sehr gute Preis/Leistung Verhältniss.
    Positiv kann ich schonmal sagen das alles sehr wertig verarbeitet ist und die Bedienung ist eigentlich selbsterklärend. Negativ wäre allenfalls das relativ hohe Gewicht und die lange Ladezeit, diese konnte ich aber noch nicht aus den o.g. Gründen austesten.

    FAQS

    • Q1: Welche Geräte kann die Bluetti EB150 mit Strom versorgen?
      Bitte beachten Sie, dass die AC-Ausgangsports nur Geräte laden/mit Strom versorgen können, die mit weniger als 1000 Watt betrieben werden, außerdem sollte die Gesamtleistung ebenfalls unter 1000 Watt liegen. Bei Überschreitung schaltet sich die Bluetti EB150 automatisch ab. Bitte beachten Sie vor dem Kauf Ihre Gerätespezifikation und damit Ihre Anforderungen.
    • Q2: Welche Art von Solarpanel kann die EB150 aufladen?

      A:

      Das Solarpanel muss Folgendes erfüllen:
      1) Leerlaufspannung (OCV) zwischen 12V-28V;
      2) Ausgestattet mit MC4-Anschlüssen. Wenn Ihr Panel über einen Anderson-Anschluss verfügt, kaufen Sie bitte das Anderson-zu-MC4-Kabel separat.

    • Q3: Wie finde ich ein passendes Solar-Panel?
      Folgendes muss erfüllt sein: 1) Leerlaufspannung (OCV): 16–60 V/max. 10 A, max. 500 W (DC7907-zu-MC4-Ladekabel ist im Lieferumfang enthalten) 2) MC4-Anschlusshinweis: Stellen Sie sicher, dass die Gesamt-OCV (Leerlaufspannung) nicht mehr als 60V beträgt, wenn Sie mehrere Solarmodule in Reihe schalten!!
    • Q4: Wie lange dauert das Laden per Solar-Panel?
      Dies hängt von der Eingangsleistung des Solarmoduls und der Stärke des Sonnenlichts ab. Beispielsweise beträgt die Ladezeit für 300 W Eingangs-Solarenergie etwa 8–12 Stunden. Bei einem 500-W-Solarmodul beträgt die Ladezeit etwa 5-8 Stunden.
    • Q5: Wie lange und wie oft sollte ich die EB150 Powerstation aufladen, wenn ich sie längere Zeit nicht benutze?
      Wir empfehlen, sie alle 3 bis 6 Monate aufzuladen, um die Batteriezelle besser zu schützen und eine längere Lebensdauer zu erreichen.