BLUETTI AC200MAX Erweiterbare Powerstation | 2200 W 2048 Wh

1.599,00 €
1.599,00 € 1.599,00 €

Sie können 19 % beim Kauf Ihrer eigenen Plug-in-Solaranlage sparen.

Ihre Bestellung wird versendet, nachdem wir Ihre kostenlose Steuererklärung erhalten haben.Klicken Sie zum Herunterladen
Sie bestätigen hiermit, dass Sie die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie (0 %) Lieferung.
Lehnen Sie sich mehr
Inkl. MwSt.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • Kapazität: 2048 Wh für AC200MAX. LFP-Batterie mit einer Lebensdauer von 3500+ bis 80 %.
  • Erweiterbar mit bis zu 2 Batteriemodulen.
  • Bis zu 6.144 Wh mit 2×B230 Akkus oder 8.192 Wh mit 2×B300 Akkus
  • 2.200 W reiner Sinus-Wechselrichter, Spitzenbelastung max. 4800 W.
  • Bis zu 900 W Solareingangsleistung und 500 W Adaptereingang, 1400 W insgesamt.
  • Intelligente App-Steuerung und -Überwachung.

Verdienen BLUETTI BUCKS (im Wert von ca. € )für dieses Produkt!

Modell:


Kostenloser
lokaler Versand

Vierjährige stressfreie
Garantie

Lebenslanger
Kundensupport


30-Tage-Preisvergleichs-Garantie

BLUETTI garantiert Ihnen, dass wir Ihnen die Differenz erstatten, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem Kauf einen niedrigeren Preis bei uns finden.

Anmerkungen:(Um die Preisunterschiede für Ihre Bestellung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein)

1.Gültige Kaufhistorie innerhalb von 30 Tagen.

2.Nehmen Sie einen Screenshot des niedrigeren Preises und mailen Sie uns, wir erstatten die Unterschiede, sobald wir es bestätigt haben.

  • Kapazität
    AC-Ausgang
    AC-Eingang
    Solar-Eingang
    Batterie-Typ
    Mobile APP
    Abmessungen
    Gewicht
  • 2048 Wh
    4 x 230 V (2.400 W insgesamt)
    2400 W max.
    1200 W max.
    LiFePO₄ 3000+ Zyklen
    BLUETTI App (WiFi/Bluetooth)
    42 x 28 x 36,65 cm
    28,3 kg
  • 2048 Wh
    4 x 230 V (2.200 W insgesamt)
    500 W max.
    900 W max.
    LiFePO₄ 3500+ Zyklen
    BLUETTI App (Bluetooth)
    42 x 28 x 38.65 cm
    28,1 kg
  • 2000 Wh
    2 x 230V (2.000 W insgesamt)
    500 W max.
    700 W max.
    LiFePO₄ 3500+ Zyklen
    NEIN
    42 x 28 x 38,65 cm
    27,5 kg
  • 1,6 Std.
    1,2 Std.
    2,7 Std.
    2 Std.
    0,9 Std.
    24 Tassen
    1,2 Std.
    1 Std.
  • 1,6 Std.
    1,2 Std.
    2,7 Std.
    2 Std.
    0,9 Std.
    24 Tassen
    1,2 Std.
    1 Std.
  • 1,6 Std.
    1,2 Std.
    2,7 Std.
    2 Std.
    0,9 Std.
    24 Tassen
    1,2 Std.
    1 Std.
Produktvergleich
Zugängliche Lasten
  • AC200L
    1.399,00 €
    Kapazität
    2048 Wh
    AC-Ausgang
    4 x 230 V (2.400 W insgesamt)
    AC-Eingang
    2400 W max.
    Solar-Eingang
    1200 W max.
    Batterie-Typ
    LiFePO₄ 3000+ Zyklen
    Mobile APP
    BLUETTI App (WiFi/Bluetooth)
    Abmessungen
    42 x 28 x 36,65 cm
    Gewicht
    28,3 kg
    Klimaanlage (8100 BTU)
    1,6 Std.
    Haartrockner (1300 W)
    1,2 Std.
    Mikrowelle (600 W)
    2,7 Std.
    Elektrischer Hammer (800 W)
    2 Std.
    Heizung (1800 W)
    0,9 Std.
    Kaffeemaschine (800 W)
    24 Tassen
    Geschirrspüler (1300W)
    1,2 Std.
    Elektrogrill (1560 W)
    1 Std.
  • AC200MAX
    1.599,00 €
    2048 Wh
    4 x 230 V (2.200 W insgesamt)
    500 W max.
    900 W max.
    LiFePO₄ 3500+ Zyklen
    BLUETTI App (Bluetooth)
    42 x 28 x 38.65 cm
    28,1 kg
    1,6 Std.
    1,2 Std.
    2,7 Std.
    2 Std.
    0,9 Std.
    24 Tassen
    1,2 Std.
    1 Std.
  • AC200P
    1.399,00 €
    Kapazität
    2000 Wh
    AC-Ausgang
    2 x 230V (2.000 W insgesamt)
    AC-Eingang
    500 W max.
    Solar-Eingang
    700 W max.
    Batterie-Typ
    LiFePO₄ 3500+ Zyklen
    Mobile APP
    NEIN
    Abmessungen
    42 x 28 x 38,65 cm
    Gewicht
    27,5 kg
    Klimaanlage (8100 BTU)
    1,6 Std.
    Haartrockner (1300 W)
    1,2 Std.
    Mikrowelle (600 W)
    2,7 Std.
    Elektrischer Hammer (800 W)
    2 Std.
    Heizung (1800 W)
    0,9 Std.
    Kaffeemaschine (800 W)
    24 Tassen
    Geschirrspüler (1300W)
    1,2 Std.
    Elektrogrill (1560 W)
    1 Std.

Rundum aufgerüstetes, erweiterbares Kraftwerk

Die erste modulare, erweiterbare BLUETTI-Kraftstation. Ausgestattet mit erstaunlichen 2048 Wh ultra-robusten LFP-Zellen und einem 2.200 W Volllast-Wechselrichter mit reiner Sinuswelle, kann der AC200MAX Ihr mobiles Ladezentrum sein, egal ob Sie am Netz oder unterwegs sind.
Kaffeemaschine (2000 W)
Kaffeemaschine (2000 W)
68-70 Tassen
Elektrischer Grill (1650W)
.
Elektrischer Grill (1650 W) .
1 Std
Kühlschrank 150 W(1200 W)
15-28 Stunden
Kühlschrank 150 W(1200 W)
15-28 Stunden
Klimaanlage (8000 Btu)
Klimaanlage (8000 Btu)
3-7 Stunden
CPAP(40 W)
CPAP(40 W)
40+ Stunden
Light(10 W)
Light(10 W)
50+ Stunden

WENIGER AUSZUGEBEN, MEHR ZU LIEBEN

Sie haben Schwierigkeiten, zwischen Leistung und Flexibilität zu schwanken? Wir haben die Lösung für Sie! Mit zwei Erweiterungsanschlüssen kann der AC200MAX bis zu zwei BLUETTI B230 (je 2048 Wh) oder B300 (je 3072 Wh) Akkumodule aufnehmen, deren Anschluss die Gesamtkapazität auf atemberaubende 8192Wh erhöhen kann!

AUF DIE VON IHNEN BEVORZUGTE WEISE AUFGELADEN WERDEN

Der AC200MAX erlaubt bis zu 900 W Solareingang und 500 W über den Adapter, Sie können ihn sogar über Ihre Steckdose und Solarmodule gleichzeitig aufladen, was eine atemberaubende Gesamtladerate von 1400 W ergibt, mit der Sie Ihr Power-Biest in weniger als zwei Stunden aufladen können! Darüber hinaus verfügt jedes BLUETTI-Batteriemodul über einen eigenen Eingang für AC-Adapter, so dass Sie mit jedem weiteren Modul eine zusätzliche Eingangsleistung von 500 W erhalten (bis zu zwei für den AC200MAX).

Unvergleichliche Vielseitigkeit der Steckdose

Mit den 15 Steckdosen des AC200MAX können Sie all Ihre Bedürfnisse gleichzeitig erfüllen, ohne ins Schwitzen zu kommen.

Geben Sie Ihren Geräten mehr Laufzeit

B230 hat über 3.500 Lebenszyklen mit erstklassigen LFP-Zellen und bietet bis zu 80 % der ursprünglichen Kapazität. Darüber hinaus ist sie zusätzlich mit BLUETTI AC200MAX kompatibel, um die Kapazität zu erhöhen.

Damit nie die Energie ausgeht

Geeignet für verschiedene Anlässe

Andere Top-bewertete Produkte

Spezifikationen

BATTERIE-INFOMATION


Kapazität:
2048Wh(51,2V,40Ah)

Chemie der Zelle:
Lithium Iron Phosphate(LiFePO4)

Learn More>>


Lebenszyklus:
3500+(zu 80%),6000+(zu 50%)

Management-System:
BMS, Überspannungsschutz, Kurzschlussschutz

AUSGANG


AC-Ausgang:
230V, 50Hz, 2200W (4400W Höhepunkt)

USB-Ausgang:
2*5V/3A USA-A
2*18W USB-A 18W
1*100W USB-C

DC-Ausgang:
1*12V/30A Super DC
1*12V Zigarettenanzünder-Anschluss
2*12V DC 5521 (5,5mm Steckdose)

Kabelloses Aufladen:
2*15W Kabelloses Ladepad

EINGANG


AC-Adapter (500W):
≈5,5~6 Stunden

Solar (900W):
≈3~3,5 Stunden (bei bester Sonneneinstrahlung, idealer Ausrichtung und niedriger Temperatur)

12V/24V Auto-Steckdose (100W/200W):
≈10 oder 20 Stunden

AC-Adapter + Solar (1400W):
≈2,0~2,5 Stunden (bei optimalem Sonnenschein, idealer Ausrichtung und niedriger Temperatur)

Zwei Wechselstromadapter (800 W):
3~3,5 Stunden (zusätzlicher Adapter ist ERFORDERLICH)

ALLGEMEIN


Gewicht:
28,1 kg (61,9 lbs)

Skalierbarkeit:
Erweiterbar auf bis zu 2 x B230 oder 2 x B300

Abmessungen (LxBxT):
42 x 28 x 38,65cm( 16,5 x 11 x 15,2 Zoll )

Betriebstemperatur:
-4-104F (-20-40℃)

Lagertemperatur:
14-113℉ (-10-45℃)

Zertifizierungen:
UL2743, UKCA, TELEC, RCM, FCC ID, CE, PSE, NTC

Garantie:
4 Jahre

In der Box

Download

BLUETTI AC200MAX Erweiterbare Powerstation | 2200 W 2048 Wh MANUAL

Herunterladen

BLUETTI AC200MAX mehrsprachige Bedienungsanleitung

Herunterladen

POWEROAK AC200MAX BEDIENUNGSANLEITUNG (DE)

Herunterladen

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (DE)

Herunterladen

Customer Reviews

Based on 7 reviews
71%
(5)
29%
(2)
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)
P
Polina Stipak

Schnelle%20und%20qualitativ%20hochwertige%20Lieferung.%20Ich%20danke%20Ihnen%20sehr%20viel

R
Roman Gut

BLUETTI AC200MAX Erweiterbare Powerstation | 2200 W 2048 Wh

C
Customer
Bisher bin ich sehr zufrieden in der kurzen zeit wo ich das Gerät in verwendung habe!

Ich bin sehr erstaunt über die Vielfältige Benutzungsmöglichkeit auch über die vielen Anschlussmöglichkeiten des Gerätes. Leider sind die mitgelieferten Kabel nicht ausreichend und es müssen zusätzlich Anschlusskabel zu gekauft werden!

T
Timo Reinholdt

Gut

C
Customer
1a

Schnelle problemlose Lieferung und eine tolle Powerstation !

FAQS

How-to

Ein nützlicher Leitfaden, um das Beste aus allem zu machen.

Product Application

All Power On Board, Bluetti AC200 MAX

Multi-Akku System Powerstation Bluetti AC200MAX

Bluetti AC200 Max u. PV350