BLUETTI AC2A Tragbare Powerstation | 300 W 204,8 Wh (Nur für Deutschland)
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Umsatzsteuergesetz (UStG)
(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
2.
die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
3.
die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
4.
die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
5.
(weggefallen);
6.
die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;
7.
a)
die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.
b)
die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,
c)
die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
d)
die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;
8.
a)
die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,
b)
die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;
9.
die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;
10.
die Beförderungen von Personen
a)
im Schienenbahnverkehr,
b)
im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;
11.
die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;
12.
die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
13.
die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen
a)
vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder
b)
von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände
aa)
vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,
bb)
von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder
cc)
den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;
14.
die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;
15.
die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
-----
*)
§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10
a)
die Beförderungen von Personen mit Schiffen,
b)
die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2.
den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3.
die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4.
die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Fußnote
(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)
Tech Specs
- 300W AC Ausgang/ 600W Hubleistung;
- 204,8Wh Kapazität für verlängerte Batterielebensdauer;
- 270W Turboladung, 45 Minuten bis 80%;
- LiFePO₄-Akku für 3.000+ Ladezyklen;
- Leiser Betrieb weniger als 45 dB;
- Intelligente Fernsteuerung über BLUETTI App;
- Nahtlose USV in 20ms;
- Branchenführende 5 Jahre Garantie;
- Erfahren Sie mehr über AC2A >>
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Es unterstützt das Durchgangsladen, d. h. AC2A kann gleichzeitig laden und entladen.
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* Die tatsächliche Einspeiseleistung kann je nach Wetterbedingungen, Sonneneinstrahlung, Ausrichtung der Module, Temperatur und anderen Variablen variieren.
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Specifications
BATTERY INFO
AUSGANG
EINGANG
ALLGEMEIN
BLUETTI AC2A Tragbare Powerstation | 300 W 204,8 Wh (Nur für Deutschland) MANUAL
HerunterladenFAQS
-
F1: Welche Batteriechemie wird beim AC2A verwendet?
A:
AC2A verwendet Lithium-Ionen-Phosphat-Akkus (LiFePO4) für Sicherheit und Langlebigkeit, die über 3.000 Ladezyklen bei einer Kapazität von 80 % gewährleisten.
-
F2: Was ist der Power-Lifting-Modus??
A:Im Power-Lifting-Modus kann der AC2A Heizgeräte mit einer Leistung von bis zu 600 W betreiben, z. B. Heizstrahler, Haartrockner, Wasserkocher, Heizdecken usw.
Verwenden Sie diese Geräte NICHT zum Betrieb von Klimaanlagen oder Waschmaschinen, da die eingebauten Motoren/Kompressoren eine Stoßleistung vom 2-4-fachen der Nennleistung haben können, was den Ausgang von AC2A übersteigen kann. -
F3: Kann ich den AC2A gleichzeitig laden und entladen?
A:
Ja.
-
F4: Woher weiß ich, ob AC2A meine Lasten versorgen kann?
A:
Berechnen Sie die Gesamtwattzahl Ihrer Geräte und stellen Sie sicher, dass sie die Nennleistung des AC2A von 300 W nicht überschreitet. Der Power-Lifting-Modus funktioniert nur bei Widerstandslasten bis zu 600 W.
-
F5: Wie schnell kann ich das AC2A aufladen?
A:
AC2A unterstützt bis zu 270 W AC-Eingang. Schließen Sie es an eine Steckdose an und aktivieren Sie den Turbo-Lademodus in der BLUETTI-App, und Sie können es in nur 1,2 Stunden aufladen.
-
F6: Was ist der Unterschied zwischen den Modi Lautlos, Standard und Turboaufladung?
A:
Dies sind die 3 AC-Lademodi, jeder mit einer anderen Eingangsleistung und Ladegeschwindigkeit.
Im geräuschlosen Lademodus werden nur 45 dB erzeugt, während der Turbolademodus eine höhere Ladegeschwindigkeit bietet. -
F7: Unterstützt AC2A die BLUETTI App-Steuerung?
A:
Ja, mit Bluetooth.
-
F8: Welches Solarmodul sollte ich wählen?
A:
Bitte beachten Sie die folgenden Anforderungen:
- Gesamt-Leerlaufspannung für AC2A: 12V-28V
- Ausgestattet mit MC4-Steckern.
Sehr empfehlenswert:
AC2A: 1 x BLUETTI PV200
* NUR zur Information. -
F9: Ist das AC2A wasserdicht?
A:
Nein
-
Q10: Kann ich den AC2A bei Minusgraden laden oder entladen?
A:
Sie können das AC2A aufladen, um Ihre Geräte bei kaltem Wetter zu betreiben, aber vermeiden Sie es, es unter dem Gefrierpunkt aufzuladen.
Die Betriebstemperaturbereiche für AC2A sind:
Laden: 32°F - 104°F / 0°C - 40°C
Entladen: -4°F - 104°F / -20°C - 40°C -
F11: Kann ich ihn auf die Seite legen, um Platz zu sparen?
A:
Nein, dies könnte die innere Struktur beschädigen. Bitte halten Sie es bei der Lagerung oder beim Transport aufrecht.
-
F12: Kann ich die eingebaute Batterie ersetzen?
A:
Nein. Wenn der interne Akku nicht funktioniert oder leer ist, wenden Sie sich bitte an den BLUETTI-Support, um weitere Unterstützung zu erhalten.
-
F13: Kann ich die Kapazität des Geräts erweitern, indem ich es an die Batterien B80/B230/B300/B300S anschließe?
A:
Das AC2A unterstützt nur den B80-Erweiterungsakku (im Powerbank-Modus).