BLUETTI EP760 + 2*B500 Home Battery Backup

6.903,00 €
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Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


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    Das EP760 + 2-4*B500 Bundle (Installation ausgeschlossen) deckt NICHT die Arbeitskosten im Zusammenhang mit der Lieferung und Installation des EP760 ab. Darüber hinaus beinhaltet dieses Paket auch keine Kosten für Materialien in Zusammenhang mit zusätzlicher Haushalts-Stromausstattung (wie z.B. Stromzähler, Verteilerfelder usw.), noch deckt es Reparatur- oder Austauschkosten ab, die während des Installationsprozesses anfallen können. Die genauen Kosten hängen von den Einzelheiten des Installationsfalles ab.

  • Einschränkungen der Garantie

    Bitte beachten Sie, dass die Garantie für den BLUETTI EP760 keine Schäden abdeckt, die durch unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme durch nicht autorisierte Personen entstanden sind. Bitte setzen Sie sich vor einer Installation, die nicht von einem autorisierten Händler oder Installateur durchgeführt wird, mit uns in Verbindung.


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Integrieren Sie den BLUETTI EP760 mit Ihren bestehenden Solarpanelen auf dem Dach, um an sonnigen Tagen kostenlose Solarenergie zu nutzen und Ihre Geräte selbst bei Nacht oder Regentagen mit beispielloser Effizienz zu betreiben. Indem Sie sich vom Energieverbraucher zum Energieproduzenten wandeln, können Sie Ihre Energieverbrauch wie nie zuvor kontrollieren und somit Ihre Stromrechnungen erheblich reduzieren.

Elegant & Langlebig

Der BLUETTI EP760 verfügt über eine robuste IP65-Bewertung, die ihn staub- und feuchtigkeitsbeständig macht und eine zuverlässige Leistung auch im Keller gewährleistet. Darüber hinaus garantiert seine fortschrittliche Geräuschreduzierungstechnologie einen flüsterleisen Betrieb mit einem Geräuschpegel von weniger als 50 dB. Verbessern Sie Ihre Energieerfahrung, während Sie die perfekte Kombination aus Funktionalität und Stil mit EP760 genießen.

Die Hausenergie an Ihren Fingerspitzen

Alles rund um Ihren EP760 liegt dank der intuitiven BLUETTI App in Ihrer Hand. Überwachen Sie den Echtzeit-Stromverbrauch, wechseln Sie nahtlos zwischen den Arbeitsmodi und führen Sie OTA-Updates durch - alles von der Handfläche aus, egal wo Sie sich befinden.

Passen Sie Ihr eigenes Kraftwerk an

Durch Stapeln von 2 bis 4 B500-Erweiterungsbatterien (jeweils 4960Wh) unten können Sie eine Kapazität von 9,9 kWh bis 19,8 kWh nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Außerdem liefert der EP760-Wechselrichter eine beeindruckende Leistung von bis zu 7600W, um Ihre Geräte mühelos mit Energie zu versorgen.

Niemals ohne Energie dastehen

Geeignet für verschiedene Anlässe

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Spezifikationen

Allgemein


Kapazität :
9,9 kWh–19,8 kWh (mit 1 EP760 und 2–4 B500)

Ausgang (Backup-Seite):
7,600W (W/ eine Phase)

Ausgang (Netzseite):
4,600W (W/ eine Phase)

Zellchemie:
Lithium Iron Phosphate(LiFePO4)

Ausgangsspannung:
230V

USV-Zeit:
<10ms

Eingangsfrequenz:
50Hz

Betriebstemperatur:
-4℉~104℉ / -20℃~40℃

Nettogewicht:
97lbs / 44kg

Abmessungen (L x B x H):
636 x 325 x 370 mm

IP-Schutzart:
IP65

Garantie:
10 Jahre

PV-Eingang


MPPT-Kanäle :
9.000W (3.000W + 3.000W + 3.000W)

MPPT-Spannungsbereich:
150V-500V

MPPT-Effizienz:
99.9%

PV-Inversionseffizienz:
Max. 97,0 %

In der Box

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FAQS

BLUETTI EP760 | Intelligente Energie, Besseres Leben

BLUETTI EP760 | Die Energie, die immer verfügbar ist

2023 IFA | Die Enthüllung der Kraft des Bluetti EP760!