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    BLUETTI AC50S Tragbare Powerstation | 300 W 500 Wh

    199,00 €
    199,00 € 499,00 € - 300,00 €

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    Inkl. MwSt.

    Umsatzsteuergesetz (UStG)

    (1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

    (2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    2.

    die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    3.

    die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

    4.

    die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

    5.

    (weggefallen);

    6.

    die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

    7.

    a)

    die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

    b)

    die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

    c)

    die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

    d)

    die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

    8.

    a)

    die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

    b)

    die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

    9.

    die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

    10.

    die Beförderungen von Personen

    a)

    im Schienenbahnverkehr,

    b)

    im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

    11.

    die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

    12.

    die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

    13.

    die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

    a)

    vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

    b)

    von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

    aa)

    vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

    bb)

    von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

    cc)

    den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

    14.

    die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

    15.

    die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

    -----

    *)

    § 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

    a)

    die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

    b)

    die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

    (3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

    2.

    den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    3.

    die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    4.

    die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

    Fußnote

    (+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


    • Geregelter 12V DC Ausgang
    • 3 Lademethoden (Solarpanel, AC-Steckdose, Autoladung)
    • Branchenführende Ausgänge (AC und 45W PD USB-C Stromanschluss)
    • MPPT Eingebaut
    • Intelligentes Kühlsystem
    • Ultra-sichere Lithium-Batterie
    • LED-Laterne+SOS-Funktion

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    NUTZEN SIE DIE AC50S FÜR ALL IHRE BEDÜRFNISS, ÜBERALL.

    Die BLUETTI AC50S (EU-Version) Portable Solar Powerstation (500Wh/300W) - Halten Sie Ihre Geräte im Innen- und Außenbereich am Laufen. Die AC50S verfügt über eine große Batteriekapazität von 500Wh. Sie ist für eine Notstromversorgung bei einem Stromausfall zu Hause oder für eine netzferne Stromversorgung im Freien ausgelegt. Sie können damit verschiedene elektronische Produkte aufladen oder verschiedene Elektrogeräte mit einer Nennleistung unter 300 W betreiben. Das kompakte und leichte Design macht es perfekt für zu Hause, in einem Wohnmobil oder auf einem Campingausflug.

    FUNKTIONSEINFÜHRUNG

    ◉ Branchenführende Ausgänge ◉ 11 Anschlüsse für mehrere Geräte

    3 FLEXIBLE LADEMÖGLICHKEITEN

    Batteriemanagementsystem (BMS) ermöglicht ◉ Kurzschlussschutz ◉ Spannungsregelung ◉ Temperaturregelung ◉ Lithium-Ionen-Batteriezelle ◉ MPPT-Laderegler ◉ Schutz vor niedrigem Batteriestand

    INTELLIGENTE ANZEIGE

    LCD-Bildschirm
    ◉ Lade-/Entlade- und AkkulaufzeitstatusSchalter
    ◉ Kontrollleuchte für das Aufladen des Ein / Aus-Ausgangsanschlusses

    LED-BELEUCHTUNG & SOS-MODUS

    Die LED-Beleuchtung hat drei Modi: voll hell, halb hell und SOS blinkend. Sie können es schalten, indem Sie die LED-Beleuchtungstaste drücken. Die LED ist für Außenbeleuchtung und Notfallhilfe konzipiert. Das LED-Beleuchtungslicht ist nachts warmweiß und schützt so Ihre Augen.

    WIE LADE ICH MIT SOLARSTROM?

    Sonnenkollektor (im Freien empfohlen): ≈4-5 Stunden (Verwendung von 120W Sonnenkollektoren gleichzeitig mit voller Sonne)

    REALE-ANWENDUNGSMÖGLICHKEITEN

    Die AC50S ist eine kompakte Stromquelle, die für Ihre Mobilität sorgt. Sie können dieses Gerät nahezu überall verwenden: Im Van, beim Camping, zu Hause oder einfach im Freien. Die BLUETTI AC50S versorgt die meisten Geräte mit Strom, solange sie weniger als 300 W Leistung aufnehmen. Dazu gehören Mobiltelefone, Kameras, Bluetooth-Lautsprecher, Mini-Gefrierschränke, Radios, Projektoren und vieles mehr.
    Sie ist auch eine perfekte Backup-Stromversorgung- oder ein Versorgungssystem für zu Hause. Das PV-Panel ist eine zuverlässige Energiequelle in Notfällen oder bei längeren Stromausfällen. Die AC50S verfügt über eine LED-Beleuchtung mit drei Modi: Hell, gedimmt und SOS-Blinken. Es ist ein wertvolles Werkzeug, da Sie das SOS-Blinken verwenden können um Hilfe zu rufen.

    Damit nie die Energie ausgeht

    Geeignet für verschiedene Anlässe

    Andere Top-bewertete Produkte

    Leistungsbeschreibung

    AKKU INFO


    Leistung:
    500Wh

    Zellenaufbau:
    Lithium

    Lebenszyklus:
    1000 Zyklen bei bis zu 80%+ verbliebener Kapazität

    Management System:
    MPPT, Überspannungsschutz, Kurzschlussfest

    ANSCHLÜSSE


    Wechselspannung Ausgang:
    220-240V, 50Hz

    USB-A Ausgang:
    5V, 3A

    USB-C Ausgang:
    PD45W)

    Schnurloses QI-Laden:
    10W

    Gleichspannung Ausgang (5521):
    12V/3A

    Kfz-Buchse:
    12V/10A

    Wechselspannung Eingang:
    120W max

    Kfz Bordnetz Eingang:
    12V/24V

    Solar Panel Eingang:
    9,6-12,6V, 120W max

    AUFLADEZEITEN


    Netzteil:
    5-6 Stunden

    120W Solar Panel:
    5-6 Stunden

    12V Kfz Adapter:
    6-7 Stunden

    GENERELL


    Gewicht:
    6,2 kg

    Abmessungen (LxBxT):
    259,5 × 191 × 196mm

    Betriebstemperatur:
    0-40℃

    Zertifizierung:
    CE, RCM, FCC, PSE, UN38.3, UL2743

    Garantie:
    24 Monate

    Optionales Zubehör:
    120W Solar Panel

    BLUETTI AC50S mehrsprachige Bedienungsanleitung

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    Customer Reviews

    Based on 5 reviews
    80%
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    U
    Ulrich Klering
    Handlich

    Ein kleines und leicht zu handhabendes Gerät. Warum kann es aber nicht in d er App dargestellt werden?

    Y
    Yurii 965564 Movchko

    BLUETTI AC50S Tragbare Powerstation | 300W 500Wh

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    Hilde Wainig
    Bluetti tragbare Powerstation

    Schneller Versand, 1a Qualität, kann die Firma und das Produkt aus Überzeugung weiterempfehlen 👍läuft seit geraumer Zeit komplikationslos... Danke, gerne wieder 🍀

    M
    Marko Vol

    BLUETTI AC50S Tragbare Powerstation | 300W 500Wh

    S
    Stefan Büsse
    Power Station Starter Kit AC50S

    Als Power Station Besitzer Neuling möchte ich folgendes preisgeben.
    Die Verarbeitung und das Aussehen der Station ist Buletti sehr gut gelungen.
    Das Material des Gehäuses fühlt sich sehr gut an.
    Verschiedene Anschlüsse sind ausreichend vorhanden.
    Die leicht Bedienung ist zum Vorteil für Leute die keine Technik Nerds sind.
    Im großen und ganzen bin ich sehr zufrieden.Nur der hohe Preis gibt ein Punkt Abzug.
    Dieses Produkt kann ich nur Empfehlen.

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