BLUETTI B230 Erweiterungsbatterie | 2048 Wh

1.458,00 €
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Inkl. MwSt.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


  • B230 mit einer Kapazität von 2048 Wh.
  • Ein 100 W USB-C, ein 12 V/10 A Autoausgang und ein USB-A Anschluss.
  • Vielseitige Stromeingänge ermöglichen das Aufladen, egal wo Sie sind.
  • Solarladung, Autoladung und Ladung von Blei-Säure-Batterien müssen durch D050S realisiert werden

Verdienen BLUETTI BUCKS (im Wert von ca. € )für dieses Produkt!

Typ:


Kostenloser
lokaler Versand

Vierjährige stressfreie
Garantie

Lebenslanger
Kundensupport

Niemals keine Energie mehr haben

BLUETTI B230 ist mit einer Kapazität von 2.048 Wh für Ihren gewöhnlichen Strombedarf geeignet und unterstützt das Aufladen von Solar-, Wechselstrom-, Auto- und Bleibatterien, um jederzeit und überall Strom zu erzeugen.
*Für das Laden von Auto- und Bleibatterien ist ein D050S erforderlich.

Vielseitige Stromquelle

Die 100-W-USB-C-, 12V/10A-Zigarettenanzünder- und 18-W-USB-A-Ausgangsanschlüsse dienen zum Aufladen von Smartphones, Laptops, Kameras, Ventilatoren, Lampen usw., die Sie unterwegs benötigen.

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B230 hat über 3.500 Lebenszyklen mit erstklassigen LFP-Zellen und bietet bis zu 80 % der ursprünglichen Kapazität. Darüber hinaus ist sie zusätzlich mit BLUETTI AC200MAX kompatibel, um die Kapazität zu erhöhen.

Home Backup und Reise Power Bank

Die AC200MAX + B230 Einheit ist tragbar und sicher in der Anwendung. Legen Sie sie einfach in Ihr Haus oder Ihren Kofferraum, sie werden als Ihr Haus und Camping Reise Backup oder Stromversorgung mit einem großen Funktionsumfang dienen.

Damit nie die Energie ausgeht

Geeignet für verschiedene Anlässe

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Spezifikationen

BATTERIEINFO


Kapazität:
2048 Wh

Zellchemie:
Lithiumeisenphosphat (LiFePO4)

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Lebenszyklus:
3500+ Zyklen(bis 80 %); 6000+ Zyklen(bis 50 %)

Haltbarkeit:
Aufladung Alle 3-6 Monate

PORTEN


AC-Eingang:
500 W

Solar-Eingang:
500 W Max, VOC 12-60VDC, 10 A (über BLUETTI D050S)

Auto-Eingang:
12/24 V,8,2 A(Über BLUETTI D050S)

DC Ausgang:
1*12 V/10 A Zigarettenanzünder-Anschluss

USB-Ausgang:
1*18 W USB-A
1*100 W USB-C

Umweltanforderungen:
Lagertemperatur: 20-40℃(-4-104℉)
Ladetemperatur: 0-40℃ (32-104℉)
Discharge Temperature:-20-40℃(-4-104℉)

ALLGEMEIN


Gewicht:
21,8 Kg/48 lbs

Abmessungen (LxBxT):
42 × 28 × 22,75 cm

Temperatur bei Betrieb und Verwendung:
0-40°C/32°F-104°F

Zertifizierungen:
CEC, DOE, FCC, QC3.0, CA Prop 65

Garantie:
4 Jahre

In der Box

Download

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Customer Reviews

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M
Maik Leopold
Es sollte unbedingt auf Rabattaktionen geachtet werden, Technisch Prima

Technisch funktioniert alles einwandfrei, problematisch finde ich das Verbindungskabel, beim Stapeln ist das System einfach 1,5x breiter als vorher.
Hier sollten andere Kabel angeboten werden.

H
Hans-Jürgen Hauser
Lieferung mit DPD termingerecht

Testphase der Erweiterungsbatterie läuft

M
Martin Biskop
Produkte Topp!

Produkte halten das was sie versprechen. Sehr gute Verarbeitung und Design. Funktionalität ohne Mängel. Preis für die mobile Stromversorgung ist Okay. Leider ist der Kundenservice etwas zu bemängeln. Produkte wurden Mitte/Ende November bestellt, Mitte Januar kam dann eine knappe Nachricht, dass ein Teil der Produkte unterwegs ist; zwei Wochen später kam der Rest. Zwischendurch keinen Bestellstatus oder eine Nachricht, dass etwas bearbeitet wird; Schade. Bei anderen Unternehmen funktioniert die Information vom Bestellstatus besser, auch wenn man mal 3 Monate warten muss.
Im Großen und Ganzen volle 4 Sterne.

j
jonas Zielinski
Super zufrieden

Ich bin bisher sehr zufrieden. Die Lieferzeiten waren wie angegeben und der b230 sowie die zusätzliche ac200p sind hochwertig verarbeitet

M
Maikel Schwendemann
BLUETTI B230

Da wir oft mit dem Wohnwagen unterwegs sind haben wir uns diese Erweiterung zugelegt. Damit wenn es mal schlechtere Sonnentage sind wir immer genug Strom zu Verfügung haben.

FAQS

Anleitungen

Ein nützlicher Leitfaden auf Englisch, um das Beste aus allem zu machen

Produktanwendung

How to connect AC200MAX with either B230 or B300 Battery Modules