• BLUETTI EB3A Tragbare Powerstation +PV200 Solarpanel
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    Inkl. MwSt.

    Umsatzsteuergesetz (UStG)

    (1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

    (2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    2.

    die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    3.

    die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

    4.

    die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

    5.

    (weggefallen);

    6.

    die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

    7.

    a)

    die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

    b)

    die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

    c)

    die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

    d)

    die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

    8.

    a)

    die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

    b)

    die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

    9.

    die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

    10.

    die Beförderungen von Personen

    a)

    im Schienenbahnverkehr,

    b)

    im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

    11.

    die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

    12.

    die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

    13.

    die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

    a)

    vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

    b)

    von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

    aa)

    vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

    bb)

    von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

    cc)

    den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

    14.

    die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

    15.

    die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

    -----

    *)

    § 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

    a)

    die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

    b)

    die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

    aa)

    innerhalb einer Gemeinde oder

    bb)

    wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

    (3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

    2.

    den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    3.

    die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

    4.

    die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

    Fußnote

    (+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


    Lieferfrist: 48 Stunden an Werktagen.
    • 600 W Wechselrichter mit reiner Sinuswelle (1.200 W Spitzenspannung)
    • 268 Wh Kapazität
    • 430 W max. schnelles Dual-Laden (Solar + AC)
    • LiFePO4-Akku mit über 2.500 Lebenszyklen bis zu 80 % Restkapazität
    • 6 Möglichkeiten zum Aufladen (Netz/Solar/Auto/Generator/Netz+Solar/Netz+Adapter)
    • 8 Ausgänge zum gleichzeitigen Betreiben mehrerer Geräte
    • Intelligente Steuerung und Überwachung in der BLUETTI App
    • 200 W max. Solareingang
    • Einfach zu tragen / schnelles Aufladen / sicher und zuverlässig / kostengünstig

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    Kostenloser
    lokaler Versand

    2 Jahre Hassle Free
    Garantie

    Lebenslanger
    Kundensupport

    Tragbare Energie für einen nachhaltigen Lebensstil

    Der BLUETTI EB3A wurde entwickelt, um energieeffizienter als herkömmliche Generatoren zu sein. Und das bei einem geringen Gewicht, trägt seinen Teil dazu bei, die CO2-Emissionen in der Umwelt zu reduzieren.

    Klein, aber oho!

    Die EB3A ist sehr kompakt, aber Sie können sich bei großen Anforderungen auf sie verlassen. Ob kleiner Mixer, Mini-Reiskocher oder kleiner Kühlschrank: Die EB3A versorgt Sie dank des 600-W-Wechselrichters (1200-W-Spitzenpannung) mit reinem Sinus und einer beeindruckenden Kapazität von 268 Wh mit allem.

    80 % Ladung in 40 Minuten

    Die EB3A verfügt über eine 430-W-Schnellladung, die eine 80-prozentige Aufladung in der Zeit ermöglicht, die Sie benötigen, um eine Tasse Kaffee zu trinken oder sich zu unterhalten, und bietet so bei Bedarf ausreichend Leistung.

    6 Möglichkeiten zum Aufladen

    Entscheiden Sie sich jederzeit für ein netzunabhängiges Leben, vom Wohnmobilcamping bis zur Erkundung der Wildnis, ohne Angst vor Stromverlust zu haben. Die BLUETTI EB3A kann auf jede erdenkliche Weise aufgeladen werden: Entweder über Netzstrom, Solarzellen, Auto, Generator, Netz+Solar oder Netz+Adapter, sodass Sie unterwegs ständig versorgt sind.

    Die Sicherheit liegt im Detail

    Erleben Sie höchste Sicherheit durch LiFePO4-Akku und BMS (Battery Management System).Im Vergleich zu herkömmlichen Lithium-Ionen-Zellen besitzt die LiFePO4-Batterie der EB3A aufgrund ihrer bemerkenswerten thermischen und chemischen Stabilität einen natürlichen Vorteil, der Ihnen eine bessere Leistung und eine längere Lebensdauer (2.500 Zyklen bis 80 %) bietet. Während BMS Ihr Gerät jederzeit überwacht und vor jedem potenziellen Risiko schützt.

    8 Anschlüsse für jeden Bedarf

    Die flexible Ladefunktion erfüllt eine Vielzahl von Ladeanforderungen. Nie mehr mit Familie oder Freunden um eine Lademöglichkeit streiten. Die EB3A verfügt über genügend Anschlüsse für ein gleichzeitiges Laden, einen klassischen AC- und DC-Ausgang, 100 W Typ-C, eine Autosteckdose und sogar ein kabelloses Ladegerät. Bleiben Sie immer gut versorgt, egal ob Sie zu Hause sind oder sich draußen aufhalten.

    Bleiben Sie mit der BLUETTI APP in Verbindung

    Die intuitive APP bietet ein wirklich komfortables Erlebnis, das Ihnen einen schnelleren Zugriff auf die EB3A über Bluetooth in einem Umkreis von 10 m ermöglicht und sie rund um die Uhr unter Ihrer Kontrolle hält.

    Damit nie die Energie ausgeht

    Geeignet für verschiedenste Anlässe

    Andere Top-bewertete Produkte

    Spezifikationen

    BATTERIEINFO


    Kapazität:
    268,8 Wh (12 Ah)

    Typ:
    LiFePO4 (Lithiumeisenphosphat)

    Learn More>>


    Lebenszyklen:
    2.500+ Zyklen bis 80 % der ursprünglichen Kapazität

    Haltbarkeit:
    Alle 3-6 Monate auf 80 % aufladen

    Verwaltungssystem:
    MPPT-Controller, BMS usw

    AUSGANG


    Schukosteckdosen:
    1 x 220-240-V-/2,6-A-Steckdosen, insgesamt 600 W

    Wechselrichtertyp:
    1.200 W

    USB-C-Anschluss:
    1 x 100 W max.

    USB-A-Anschluss:
    2 x 5 V/3 A USB-A

    Gleichstromsteckdosen:
    1 x 12 V/10 A (Autosteckdose)
    2 x 12 V/10 A DC 5521 (5,5-mm-Steckdosen)
    *Alle geregelt.

    Kabelloses Ladepad:
    1 x 15 W max.

    EINGANG


    AC-Ladekabel (Standardmodus):
    304 W max.

    AC-Ladekabel (Turbo-Modus):
    350 W max.

    Solareingang:
    200 W max, VOC 12–28 VDC/ 8,5 A

    Autoeingang:
    12/24 V vom Zigarettenanzünderanschluss

    Maximaler Eingang:
    430 W, bei gleichzeitigem AC- und Solareingang

    LADEZEITEN


    Solar (200 W):
    ≈ 1,8-2,0 Stunden (bei bestem Sonnenschein, idealer Ausrichtung und niedriger Temperatur)

    12V/24V Autosteckdose (100W/200W):
    ≈3,2-3,7 oder 1,9-2,4 Stunden

    AC + Solar (430 W):
    ≈ 1,2 ~ 1,7 Stunden (bei bestem Sonnenschein, idealer Ausrichtung und niedriger Temperatur)

    Dual AC (430 W):
    ≈ 1,2 ~ 1,7 Stunden (mit optionalem BLUETTTI T200S-Adapter)

    ALLGEMEINES


    Durchgangsladung:
    Ja

    Gewicht (LxBxT):
    4,6 kg

    Abmessungen (L x B x T):
    10,04 x 7,09 x 7,20 Zoll/255 x 180 x 183 mm

    Betriebstemperatur:
    -20-40℃

    Lagertemperatur:
    0-40°C

    Zertifizierungen:
    UL-Standard, CEC, DOE, FCC, CA Prop 65

    Garantie:
    24 Monate

    In der Box

    EB3A Tragbar Powerstation Benutzerhandbuch

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    BLUETTI PV200 mehrsprachige Bedienungsanleitung

    Herunterladen

    FAQS